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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht des Revierförsters Herrn Windmeier, Firma Holzkontor, zum Forstwirtschaftsplan 2025 der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen als kommunale Waldbesitzerin mit ca. 630 Hektar Waldfläche unterliegt bei der Waldbewirtschaftung den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes. Hier wird eine nachhaltige und pflegliche Waldbewirtschaftung vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes auf Grundlage des Forsteinrichtungswerkes.
Seit 01.01.2016 ist die Stadt Wermelskirchen in der „Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen“. Seit 2019 ist die FBG Wermelskirchen Mitglied bei der Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH bezüglich der Vermarktung und der Organisation des Holzverkaufes.
Seit Ende 2021 führt das Holzkontor RBS auch die Beförsterung (im Rahmen der direkten Förderung) der Flächen der FBG und somit auch der Flächen der Stadt durch.
Die Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH erstellt in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Stadtverwaltung den jeweiligen Forstwirtschaftsplan.
Nähere Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2025 werden in der Sitzung durch den zuständigen Förster Herrn Windmeier (Holzkontor RBS) gegeben.
Anlage/n:
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