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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nachdem der Rat der Stadt Solingen die dortige Verwaltung beauftragt hat, das Verfahren über eine Gebietsänderung gemäß §18f. Gemeindeordnung NRW einzuleiten, hat diese die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde entsprechend informiert. Hierüber ist die Stadt Wermelskirchen in Kenntnis gesetzt worden.
Die Stadt Wermelskirchen wiederum hat ihrerseits ihre zuständige Bezirksregierung Köln unter Einbindung des Rheinisch-Bergischen Kreises informiert und um eine Einschätzung der Rechtslage sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen gebeten. Aufgrund der geringen Größe und Einwohnerzahl des umzugliedernden Bereiches sowie der Betroffenheit zweier Regierungsbezirke gibt es verschiedene Verfahrensmöglichkeiten.
Diese Antwort steht aktuell noch aus, die Verwaltung steht aber im Kontakt mit der Bezirksregierung Köln.
Entsprechend dem empfohlenen weiteren Vorgehen wird die Verwaltung die nächsten Schritte veranlassen und ist im Vorgriff darauf bereits in engem Austausch mit der Verwaltungsspitze der Stadt Solingen.
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