Vorlage - RAT/0232/2004  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005
einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
01.12.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Finanzplan PDF-Dokument
Wirtschaftsplan 2005 PDF-Dokument
Erläuterungen Wirtschaftsplan 2005 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt den

 

            Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des

            Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005

 

in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest.

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt.  Nach der Betriebssatzung führt der Eigenbetrieb den Namen:

 

“Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”.

 

Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV.NW.1988 S.324) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht:

 

-           Erfolgsplan

-           Vermögensplan

-           Stellenübersicht.

 

Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2005 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und als Anlage beigefügt. Außerdem wird er dem Entwurf des Haushaltes 2005 als Anlage (Heft Erläuterungen und Anlagen) beigefügt. Eine Stellenübersicht entfällt.

 

Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der Grundlage der kaufmännischen Buchführung. Für den Eigenbetrieb ist eine Gewinn- und  Verlustrechnung und eine Schlussbilanz zu erstellen.

 

 

Städtischer Haushalt

 

Im Städtischen Haushalt sind die Personalausgaben, Geschäftsausgaben und Inneren Verrechnungen berücksichtigt. In Höhe dieser Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb.

 

 

 

 

 

Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2005

 

 

Erfolgsplan

 

Im Erfolgsplan) wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen und das Jahresergebnis (Gewinn) ermittelt. Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2005 weist als Jahresergebnis einen Gewinn in Höhe von 4.700 € aus.

Die planmäßige Verbesserung (Gewinn 4.700 € für 2005) gegenüber dem Wirtschaftsplan 2004 (Verlust 251.100 €) ist u.a. darauf zurückzuführen, dass im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ gegenüber dem Vorjahr 200.000 € weniger an Rücklagenentnahmen vorgesehen sind und in dieser Größenordnung höhere Kanalbe­nutzungsgebühren in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. 

 

Gem. § 4 der Eigenbetriebsver­ordnung hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2005 (in 2006) über die Gewinnverwendung bzw. die Deckung eines Verlustes zu entscheiden. Die Entscheidung des Rates darüber, dass ein evtl. negatives Jahresergebnis (Verlust) durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden soll, muss spätestens bis zum 31.12.2005 fallen. Aus diesem Grunde wird dieser Ratsbeschluss direkt mit dem Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes verbunden. Da sich das Jahresergebnis gegenüber der Planung verändern wird, soll der Beschluss eine gewisse Bandbreite abdecken, indem ein Verlust bis zu einem Betrag von 300.000 €  durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2004.

 

 

Vermögensplan

 

Der Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Auf der Ausgabenseite sind insbesondere die Baumaßnahmen im Rahmen der Abwasserbeseitigung aufgeführt. Zum Zwecke der besseren Orientierung erfolgte eine Aufteilung der Maßnahmen nach Ortsteilen/Ortsbereichen/­Sanierungsmaßnahmen.

 

Schwerpunkte auf der Ausgabenseite sind die Baumaßnahmen in den Wermelskirchener Außenortschaften sowie  die Tilgungsleistungen für aufge­nommene Kredite.

 

Aus dem Wirtschaftsjahr 2004 sind insbesondere folgende Maßnahmen in das Wirtschaftsjahr 2005 verschoben bzw. z. T. neu veranschlagt:

 

RRB Herrlinghausen-Ost, RRB Pohlhausen-Ost, Emminghausen, Lüffringhausen, Buchholzen, Süppelbach, Rückhaltung im Bereich Eifgenbach, Kanalzustandserfassung.

 

Für 2005 sind folgende neue Maßnahmen im Vermögensplan aufgenommen:

 

Braunsberg/vorhandene Hofschaft (Schließung Ringstraße zurückgestellt bis 2007), verschiedene Maßnahmen im Bereich Herrlinghausen, Hufer Weg, Stichkanal Neuenhaus 53 - 59, Im Rosenacker, Unterpohlhausen, Büschhausen, Stolzenberg, Unterwinkelhausen, Oberwinkelhausen, Limmringhausen, Am Hasselbusch, Kovelsberg, Kallenberg, Töckelhausen, Sanierungen nach Kanalzustandserfassungen.

 

Bei einer ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals Planungskosten berücksichtigt.

Zur detaillierten Darstellung der Einzelmaßnahmen wird auf den Finanzplan verwiesen. Aus diesem sind auch jeweils der Gesamtausgabebedarf, die Fälligkeiten der Ausgaben in den einzelnen Wirtschaftsjahren und die Finanzierungsmittel ersichtlich.

 

Die Kanalisation im Einzugsbereich Große Dhünntalsperre erfolgt in einem gemeinsamen Projekt zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Wupperverband.

Sowohl der Wupperverband als auch die Stadt Wermelskirchen stellen hierzu je einen Mitarbeiter ab, der sich ausschließlich mit diesem Projekt beschäftigt. Das Projekt soll Mitte 2005 abgeschlossen werden. Nach dem mit dem Wupperverband geschlossenen Vertrag finanziert der Wupperverband die Kanalisationsmaßnahmen. Der Städtische Abwasserbetrieb beteiligt sich in Höhe der zu veranlagenden Kanalanschlussbeiträge an den Baukosten und leitet diese an den Wupperverband weiter. Die entsprechende Veranschlagung ist  aus dem Finanzplan ersichtlich. Der Wupperverband überträgt das Eigentum an den Kanälen auf den Städtischen Abwasserbetrieb. Auf die bisher erfolgten Informationen wird verwiesen.

 

Auf der Einnahmenseite sind u. a. die Kanalanschlussbeiträge, Zuschüsse, Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Kreditaufnahmen sowie das Ergebnis des Erfolgsplanes (Gewinn) berücksichtigt.

 

Zu den Krediten ist festzustellen, dass der Abwasserbetrieb (bis auf wenige zweckgebundene) den größten Teil der Kredite des Städtischen Haushaltes zum 01.01.1998 übernommen und hieraus im Erfolgsplan die Zinsbelastungen und im Vermögensplan die Tilgungsbelastungen zu tragen hat. Damit wurde der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gefolgt und auf eine alternativ denkbare, geringere Kreditzuordnung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer vom Abwasserbetrieb zu erwirtschaftenden Eigenkapitalverzinsung, die als Gewinn an den Städtischen Haushalt abzuführen wäre, verzichtet. Das erreichbare Ergebnis ist letztlich das Gleiche.

 

Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 5.132.100 € gegenüber dem Wirtschaftsplan 2004 mit 4.076.400 € um 1.055.700 € (25,9 %) höher. Dies ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Im Jahre 2004 werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von Baumaßnahmen nach 2005 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.

Nach Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung wird es ab dem Jahre 2008 nach der heutigen Finanzplanung zu keiner Nettoneuverschuldung kommen, da nur noch wenige Investitionen erfolgen werden. Die Verschuldung wird dann von Jahr zu Jahr zurückgeführt werden können. S. auch Ausführungen zum „Finanzplan“.

 

Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus dem Programm “Initiative für nachhaltige und ökologische Wasserwirtschaft  in NRW” bei der NRW.Bank sowie aus dem “Infrastrukturprogramm” der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen für die Zukunft gegenüber einer ausschließlichen Aufnahme von “normalen” Kommunaldarlehen erheblich reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv auf die im Erfolgsplan zu berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der Gebührenkalkulation auf den kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil der Gebührenpflichtigen aus.

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2005, gegenüber 2004 unverändert,   5,0 %. Es ist darauf hinzuweisen, dass künftig zur Sicherung der Eigenkapitalquote eine Anpassung nach oben unumgänglich werden wird.

 

Zum Vermögensplan wird im Übrigen auf die Erläuterungen verwiesen.

 

 

Stellenübersicht

 

Eine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge werden im Einzelnen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2005 aufgeführt.

 

 


Finanzplan

 

Der Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2005, des Vorjahres 2004 und die Planung für die Jahre 2006 - 2008. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2005 deckungsgleich. Entsprechend dem Vermögensplan erfolgt zur besseren Orientierung auch im Finanzplan eine Aufteilung der Maßnahmen nach Ortsteilen/Ortsbereichen/Sanierungsmaßnahmen.

 

Für 2005 sind an Baukosten 5.140.000 € (Vorjahr 4.858.000 €) berücksichtigt. Durch das Verschieben von Baumaßnahmen sind im Finanzplan für 2006 Baukosten in Höhe von  4.681.000 € veranschlagt. In den weiteren Planjahren 2007 und 2008 verringert sich die Höhe der Baukosten aufgrund der fortschreitenden Umsetzung des Abwasserbe­seiti­gungskonzeptes und der Kommunalab­wasserverordnung auf 3.575.000 € in 2007 und 16.000 € in 2008. Damit geht auch der Kreditbedarf erheblich zurück.

 

Die Neuverschuldung ist in den Planungsjahren 2005 – 2007 beträchtlich. So ergibt sich für diesen Zeitraum  eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 7.663.000 €. Hierbei sind die Tilgungsleistungen  vorab abgezogen. Die Neuverschuldung ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Nach Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden sich die Kreditauf­nahmen in der Zukunft wesentlich verringern. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits im Jahr 2008 mit einer Reduzierung der Verschuldung um 795.000 € ab.

 

 

Gebührenkalkulationen

 

Die Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalab­gabengesetz (KAG) zu erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die in den Erläuterungen zum Erfolgsplan dargestellt sind.

Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2005 wird auf die gesonderten Sitzungsvorlagen und die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzplan (61 KB) PDF-Dokument (29 KB)    
Anlage 2 2 Wirtschaftsplan 2005 (78 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan 2005 (158 KB) PDF-Dokument (89 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift