![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes fest. Der Rat der Stadt beschließt, dass ein
negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 €
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Eine Ausfertigung der
Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: AllgemeinesGemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird
die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform
geführt. Nach der Betriebssatzung führt
der Eigenbetrieb den Namen: “Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”. Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.06.1988 (GV.NW.1988 S.324) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den
Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen
besteht: - Erfolgsplan - Vermögensplan - Stellenübersicht. Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr
2005 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und als
Anlage beigefügt. Außerdem wird er dem Entwurf des Haushaltes 2005 als Anlage
(Heft Erläuterungen und Anlagen) beigefügt. Eine Stellenübersicht entfällt. Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der
Grundlage der kaufmännischen Buchführung. Für den Eigenbetrieb ist eine Gewinn-
und Verlustrechnung und eine
Schlussbilanz zu erstellen. Städtischer HaushaltIm Städtischen Haushalt sind die Personalausgaben,
Geschäftsausgaben und Inneren Verrechnungen berücksichtigt. In Höhe dieser
Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb. Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2005 ErfolgsplanIm Erfolgsplan) wurden alle Erträge und Aufwendungen
aufgenommen und das Jahresergebnis (Gewinn) ermittelt. Der Erfolgsplan für das
Wirtschaftsjahr 2005 weist als Jahresergebnis einen Gewinn in Höhe von 4.700
€ aus. Die planmäßige Verbesserung (Gewinn 4.700 € für 2005)
gegenüber dem Wirtschaftsplan 2004 (Verlust 251.100 €) ist u.a. darauf
zurückzuführen, dass im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer“ gegenüber dem Vorjahr 200.000 € weniger an
Rücklagenentnahmen vorgesehen sind und in dieser Größenordnung höhere Kanalbenutzungsgebühren
in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen.
Gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung hat der Rat der Stadt
im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2005 (in 2006) über die
Gewinnverwendung bzw. die Deckung eines Verlustes zu entscheiden. Die
Entscheidung des Rates darüber, dass ein evtl. negatives Jahresergebnis (Verlust) durch Auflösung der
Allgemeinen Rücklage gedeckt werden soll, muss spätestens bis zum 31.12.2005
fallen. Aus diesem Grunde wird dieser Ratsbeschluss direkt mit dem Beschluss
über die Feststellung des Wirtschaftsplanes verbunden. Da sich das Jahresergebnis
gegenüber der Planung verändern wird, soll der Beschluss eine gewisse
Bandbreite abdecken, indem ein Verlust bis zu einem Betrag von 300.000
€ durch Auflösung der Allgemeinen
Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan
2004. VermögensplanDer Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen
und Ausgaben. Auf der Ausgabenseite sind insbesondere die Baumaßnahmen im
Rahmen der Abwasserbeseitigung aufgeführt. Zum Zwecke der besseren Orientierung
erfolgte eine Aufteilung der Maßnahmen nach Ortsteilen/Ortsbereichen/Sanierungsmaßnahmen. Schwerpunkte auf der Ausgabenseite sind die Baumaßnahmen in
den Wermelskirchener Außenortschaften sowie
die Tilgungsleistungen für aufgenommene Kredite. Aus dem Wirtschaftsjahr 2004 sind insbesondere folgende
Maßnahmen in das Wirtschaftsjahr 2005 verschoben bzw. z. T. neu veranschlagt: RRB Herrlinghausen-Ost, RRB Pohlhausen-Ost, Emminghausen, Lüffringhausen,
Buchholzen, Süppelbach, Rückhaltung im Bereich Eifgenbach,
Kanalzustandserfassung. Für 2005 sind folgende neue Maßnahmen im Vermögensplan
aufgenommen: Braunsberg/vorhandene Hofschaft (Schließung Ringstraße
zurückgestellt bis 2007), verschiedene Maßnahmen im Bereich Herrlinghausen,
Hufer Weg, Stichkanal Neuenhaus 53 - 59, Im Rosenacker, Unterpohlhausen,
Büschhausen, Stolzenberg, Unterwinkelhausen, Oberwinkelhausen, Limmringhausen,
Am Hasselbusch, Kovelsberg, Kallenberg, Töckelhausen, Sanierungen nach
Kanalzustandserfassungen. Bei einer ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals
Planungskosten berücksichtigt. Zur detaillierten Darstellung der Einzelmaßnahmen wird auf
den Finanzplan verwiesen. Aus diesem sind auch jeweils der Gesamtausgabebedarf,
die Fälligkeiten der Ausgaben in den einzelnen Wirtschaftsjahren und die
Finanzierungsmittel ersichtlich. Die Kanalisation im Einzugsbereich Große Dhünntalsperre
erfolgt in einem gemeinsamen Projekt zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem
Wupperverband. Sowohl der Wupperverband als auch die Stadt Wermelskirchen
stellen hierzu je einen Mitarbeiter ab, der sich ausschließlich mit diesem
Projekt beschäftigt. Das Projekt soll Mitte 2005 abgeschlossen werden. Nach dem
mit dem Wupperverband geschlossenen Vertrag finanziert der Wupperverband die
Kanalisationsmaßnahmen. Der Städtische Abwasserbetrieb beteiligt sich in Höhe
der zu veranlagenden Kanalanschlussbeiträge an den Baukosten und leitet diese
an den Wupperverband weiter. Die entsprechende Veranschlagung ist aus dem Finanzplan ersichtlich. Der Wupperverband
überträgt das Eigentum an den Kanälen auf den Städtischen Abwasserbetrieb. Auf
die bisher erfolgten Informationen wird verwiesen. Auf der Einnahmenseite sind u. a. die
Kanalanschlussbeiträge, Zuschüsse, Abschreibungen auf das Anlagevermögen,
Kreditaufnahmen sowie das Ergebnis des Erfolgsplanes (Gewinn) berücksichtigt. Zu den Krediten ist festzustellen, dass der Abwasserbetrieb
(bis auf wenige zweckgebundene) den größten Teil der Kredite des Städtischen
Haushaltes zum 01.01.1998 übernommen und hieraus im Erfolgsplan die
Zinsbelastungen und im Vermögensplan die Tilgungsbelastungen zu tragen hat.
Damit wurde der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft gefolgt und auf eine alternativ denkbare, geringere
Kreditzuordnung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer vom Abwasserbetrieb
zu erwirtschaftenden Eigenkapitalverzinsung, die als Gewinn an den Städtischen
Haushalt abzuführen wäre, verzichtet. Das erreichbare Ergebnis ist letztlich
das Gleiche. Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 5.132.100 €
gegenüber dem Wirtschaftsplan 2004 mit 4.076.400 € um 1.055.700 € (25,9
%) höher. Dies ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar.
Im Jahre 2004 werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von Baumaßnahmen
nach 2005 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Nach Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung wird es ab dem
Jahre 2008 nach der heutigen Finanzplanung zu keiner Nettoneuverschuldung
kommen, da nur noch wenige Investitionen erfolgen werden. Die Verschuldung wird
dann von Jahr zu Jahr zurückgeführt werden können. S. auch Ausführungen zum
„Finanzplan“. Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst
zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus dem Programm “Initiative
für nachhaltige und ökologische Wasserwirtschaft in NRW” bei der NRW.Bank sowie aus dem
“Infrastrukturprogramm” der Kreditanstalt für Wiederaufbau
beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen für die Zukunft gegenüber einer
ausschließlichen Aufnahme von “normalen” Kommunaldarlehen erheblich
reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv auf die im Erfolgsplan zu
berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der Gebührenkalkulation auf den
kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil der Gebührenpflichtigen aus.
Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2005, gegenüber 2004
unverändert, 5,0 %. Es ist darauf
hinzuweisen, dass künftig zur Sicherung der Eigenkapitalquote eine Anpassung
nach oben unumgänglich werden wird. Zum Vermögensplan wird im Übrigen auf die Erläuterungen
verwiesen. StellenübersichtEine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der
Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes
Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des
Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet
der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge
werden im Einzelnen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2005 aufgeführt. FinanzplanDer Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und
Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2005, des Vorjahres 2004 und die Planung für die
Jahre 2006 - 2008. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind
für 2005 deckungsgleich. Entsprechend dem Vermögensplan erfolgt zur besseren
Orientierung auch im Finanzplan eine Aufteilung der Maßnahmen nach
Ortsteilen/Ortsbereichen/Sanierungsmaßnahmen. Für 2005 sind an Baukosten 5.140.000 € (Vorjahr
4.858.000 €) berücksichtigt. Durch das Verschieben von Baumaßnahmen sind
im Finanzplan für 2006 Baukosten in Höhe von
4.681.000 € veranschlagt. In den weiteren Planjahren 2007 und 2008
verringert sich die Höhe der Baukosten aufgrund der fortschreitenden Umsetzung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Kommunalabwasserverordnung auf
3.575.000 € in 2007 und 16.000 € in 2008. Damit geht auch der
Kreditbedarf erheblich zurück. Die Neuverschuldung ist in den Planungsjahren 2005 –
2007 beträchtlich. So ergibt sich für diesen Zeitraum eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 7.663.000
€. Hierbei sind die Tilgungsleistungen
vorab abgezogen. Die Neuverschuldung ist mit der Leistungsfähigkeit des
Abwasserbetriebes vereinbar. Nach Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
werden sich die Kreditaufnahmen in der Zukunft wesentlich verringern. Diese
Entwicklung zeichnet sich bereits im Jahr 2008 mit einer Reduzierung der
Verschuldung um 795.000 € ab. GebührenkalkulationenDie Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der
Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu
erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die in den
Erläuterungen zum Erfolgsplan dargestellt sind. Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2005 wird auf die
gesonderten Sitzungsvorlagen und die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwiesen. Anlage/n: Wirtschaftsplan des Städtischen
Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |