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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Zuschussbewilligung durch den Landschaftsverband Rheinland, im Rahmen der Haushalte 2025 und 2026 für den investiven Ausbau der Kita Loches Platz folgende Beträge bereitzustellen:
2025 (überplanmäßig; Deckung I91230001 – Einsparungen KiTa Wirtsmühler Straße, Neubau Nest wegen nicht umgesetzter Maßnahme)
2026 (wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt)
Sachverhalt: Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27.01.2025 (s. a. Vorlage 0002/2025) hat die Verwaltung alternative Räumlichkeiten für die Städtische Kita Jörgensgasse im Gebäude Loches Platz von der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG zum nächstmöglichen Zeitpunkt angemietet. Der entsprechende Mietvertrag ist mit Datum vom 10.03.2025 abgeschlossen worden.
Die Anmietung war erforderlich, da es sich beim bisherigen Kita Gebäude der Kita Jörgensgasse um einen ehemaligen Schulpavillon aus den 1970er Jahren handelt, der seit Jahren stark sanierungsbedürftig ist. Mit Blick auf das rd. 50 Jahre alte Pavillongebäude stellt sich eine Sanierung aus bautechnischer Sicht als nicht mehr umsetzbar bzw. als nicht mehr wirtschaftlich dar. Darüber hinaus hat der zuständige Landschaftsverband Rheinland mit Blick auf die Gebäudesituation am Kita-Standort Jörgensgasse die erforderliche Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung seit Jahren auf 2 Gruppen beschränkt, eine Befristung der Betriebserlaubnis für die gesamte Einrichtung ausgesprochen und den Betrieb der 3. Gruppe nicht mehr zugelassen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Sitzungsvorlagen 0002/2025 und 0010/2025 verwiesen. Kostensituation Die jährlichen Mietkosten und deren Refinanzierung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) sind in der Vorlage 0002/2025 dargestellt und werden im Haushalt 2026 entsprechend berücksichtigt.
Darüber hinaus ist es in einem 2. Schritt erforderlich, den Bestand der angemieteten Räumlichkeiten durch Umbaumaßnahmen anzupassen und mit entsprechenden Einrichtungsgegenständen und Außenspielgeräten auszustatten, um die für einen Kindergartenbetrieb notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei sind insbesondere die Auflagen des Landschaftsverbandes Rheinland und der Unfallkasse sowie die sich ergebenden pädagogischen Belange zu berücksichtigen.
Es ist von folgenden Umbau- und Ausstattungskosten (brutto) auszugehen:
Zur Finanzierung dieser Anpassungs- und Ausstattungskosten gewährt das Land NRW über den Landschaftsverband Rheinland einen Zuschuss in Höhe von maximal 471.400 €. Die Zuschussbeantragung ist erfolgt. Ein Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Die Maßnahmen gem. der Ziffern 1. bis 4. (insb. Außengelände und Beschaffung der Einrichtungsgegenstände) werden von der Verwaltung umgesetzt. Die Umbauarbeiten im Gebäudebestand (Ziffer 5.) nimmt der Vermieter vor. Sobald die Arbeiten im Gebäudebestand abgeschlossen sind, die Inneneinrichtung zur Verfügung steht und der Umzug der Einrichtung vom Gebäude Jörgensgasse in das neue Gebäude Loches Platz abgeschlossen ist, kann die Einrichtung in Betrieb genommen werden.
Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Außengelände werden dann von der Stadt in enger Abstimmung mit dem Vermieter während des laufenden Betriebs im 1. Halbjahr 2026 durchgeführt.
Bei der Veranschlagung der benötigten Haushaltsmittel sollte sich am zu erwartenden Auszahlungsmodus für die Landesmittel orientiert werden (1/3 bei Beginn der Maßnahme, 1/3 bei Fertigstellung zur Hälfte, 1/3 bei Fertigstellung), so dass sich für die Haushalte 2025 und 2026 folgende Veranschlagungen ergeben:
2025 (überplanmäßig; Deckung I91230001 – Einsparungen KiTa Wirtsmühler Straße, Neubau Nest wegen nicht umgesetzter Maßnahme)
2026 (wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt)
Anlage/n:
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