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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel,
a) mit der KJA einen entsprechenden Weiterleitungsvertrag rückwirkend ab dem 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 abzuschließen (Schuljahr 2025/2026),
b) im Haushaltsjahr 2025 den städtischen Anteil für die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen von derzeit 14.100 € um 13.500 € anteilig für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum 31.12.2025 auf dann 27.600 € zu erhöhen und überplanmäßig bereitzustellen (Deckung: 030701, 5291100 – Einsparungen Schülerfahrtkosten)
und
c) die Erhöhung des städtischen Anteils für die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen von derzeit 14.100 € jährlich um 32.200 € jährlich auf dann 46.300 € jährlich in Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschussanteile für die Zeit vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2026 erfolgt vorbehaltlich der Weitergewährung der Landesmittel für das Schuljahr 2026/2027.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Die Stadt Wermelskirchen hat in der Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 im Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW "Förderung von Schulsozialarbeit in NRW" Fördermittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen in Wermelskirchen und deren Umsetzung an der Schwanenschule vom Land NRW erhalten
Es handelt sich hierbei um eine Festbetragsfinanzierung mit einem 80% Zuschuss Landes NRW (56.400 € pro Jahr) und einem 20%igen Eigenanteil der Stadt (14.100 € pro Jahr). Insgesamt stehen somit 70.500 € zur Verfügung. Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher im städtischen Haushalt unter 030701, 4141020 (Einnahme Landeszuschuss) und 5318000 veranschlagt. Richtliniengemäß beantragt der Rheinisch-Bergische Kreis die Fördermittel des Landes NRW für die kreisangehörigen Kommunen und leitet diese nach Erhalt an die Kommunen weiter
Die Durchführung dieser Aufgabe hat die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH (KJA) als freier Träger für die Stadt Wermelskirchen übernommen. In diesem Zusammenhang haben die Stadt Wermelskirchen und die KJA für das Schuljahr 2024/2025 einen Weiterleitungsvertrag geschlossen, der die Weiterleitung des Landeszuschusses, den die Stadt Wermelskirchen vom Land NRW über den Rheinisch-Bergischen Kreis erhält, regelt. Grundlage für die Weiterleitung des Landeszuschusses ist der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 03.07.2024, Az.: 48.2 – Schulsozialarbeit. Dieser Vertrag läuft per 31.07.2025 aus.
Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung für das kommende Schuljahr 2025/2026 liegt derzeit noch nicht vor, so dass der Abschluss eines entsprechenden Weiterleitungsvertrages mit der KJA vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 noch nicht möglich ist. Die Höhe der jährlichen Zuwendung des Landes NRW an die Stadt Wermelskirchen, die an die KJA ab dem 01.08.2025 weitergeleitet werden kann, beträgt voraussichtlich unverändert rd. 56.400 € pro Jahr.
Finanzierungssituation der KJA
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2025 ist die so geförderte Schulsozialarbeit unter dem Tagesordnungspunkt 6 vorgestellt worden. Die wesentlichen Inhalte des Arbeitsfeldes hat seinerzeit die zuständige Schulsozialarbeiterin der Kath. Jugendagentur, Frau Simone Sieglar, im Rahmen der Sitzung erläutert. Die in der Sitzung verwendete Präsentation mit der Darstellung des Aufgabenprofils ist als Anlage nochmals beigefügt worden. Im Rahmen der Präsentation wurde auch auf die derzeitige Unterfinanzierung der Stelle hingewiesen, die von der KJA als Träger der Maßnahme mit Schreiben vom 24.04.2025 und zusätzlichen Erläuterungen vom 08.05.2025 gegenüber der Verwaltung bereits dargestellt worden ist.
Hiernach ergibt sich folgende Kostendarstellung im Schuljahr 2025/2026 aus Sicht der Kath. Jugendagentur
Bewertung der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Schulsozialarbeit an Grundschulen seit Jahren einen unverzichtbaren Bestandteil der präventiven Arbeit im Bereich der Jugendhilfe/der Schulen dar. Dieses Angebot sollte auch zukünftig im bisherigen Umfang erhalten bleiben, zumal bei der zu erwartenden Weiterbewilligung damit die voraussichtliche Förderung des Landes NRW verbunden ist, die selbst bei einer Erhöhung des städtischen Anteils rd. 55% ausmacht (56.400 € Land von dann rd. 102.700 € Gesamtkosten). Auf die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2025 vorgestellten Inhalte wird verwiesen. Die von der KJA angegebenen Kosten/Mehrkosten sind nachvollziehbar und entsprechen mit Blick auf die Eingruppierung und die Höhe den Stellen der städtischen Schulsozialarbeiter sowie den Empfehlungen des Schulministeriums.
Weitere Vorgehensweise:
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel für das Schuljahr 2025/2026,
a) mit der KJA einen entsprechenden Weiterleitungsvertrag rückwirkend ab dem 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 abzuschließen,
b) im Haushaltsjahr 2025 den städtischen Anteil für die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen von derzeit 14.100 € um 13.500 € anteilig für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum 31.12.2025 auf dann 27.600 € zu erhöhen und überplanmäßig bereitzustellen (Deckung: 030701, 5291100 – Einsparungen Schülerfahrtkosten),
c) die Erhöhung des städtischen Anteils für die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen von derzeit 14.100 € jährlich um 32.200 € jährlich auf dann 46.300 € jährlich in Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschussanteile für die Zeit vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2026 erfolgt vorbehaltlich der Weitergewährung der Landesmittel für das Schuljahr 2026/2027.
Die Veranschlagung stellt sich im Haushalt im Detail wie folgt dar:
Haushalt 2025 (überplanmäßige Bereitstellung – Deckung 030701, 5281100 – Einsparungen Schülerfahrtkosten)
Haushalt 2026 (Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2026)
Anlage/n:
Aufgabenprofil „Schulsozialarbeit an Schulen in Wermelskirchen, hier Umsetzung an der Schwanenschule“
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