Vorlage - 0129/2025  

 
 
Betreff: 47. Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Innovationsquartier Rhombus Areal" und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 "Innovationsquartier Rhombus Areal": Durchführung der öffentlichen Beteiligung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Fritzen, Sophie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      
Rat der Stadt Entscheidung
06.10.2025 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Pläne allmannwappner GmbH  
Anlage 2 - Geltungsbereich Flächennutzungsplan und Bebauungsplan  

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 


 


Sachverhalt:

Am 02.07.2025 hat der Rat der Stadt das Ergebnis der aus dem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb resultierenden Sitzung des Auswahlgremiums vom 03.06.2025 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Entscheidung die Planung des Rhombusgebiets weiter zu qualifizieren und die notwendigen Verfahrens- und Planungsschritte einzuleiten. Demnach hat die Verwaltung das Büro allmannwappner GmbH weiter beauftragt.

 

Nach wie vor wird sich an dem vorgelegten Lösungsvorschlag der allmannwappner GmbH orientiert (Anhang 1). Die Zielsetzung ist weiterhin ein insgesamt nachhaltiges Quartier zu entwickeln Kfz-verkehrsarm, energetisch, ökologisch, nutzungsbezogen und unter Berücksichtigung des zirkulären Bauens.

 

Der Rat der Stadt hat bereits am 21.09.2020 die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Innovationsquartier Rhombus Areal“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“ beschlossen. Als nächster Verfahrensschritt soll nun der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB folgen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Der unveränderte Geltungsbereich ist in Anlage 2 dargestellt.


 


Anlage/n:

Anlage 1 - Pläne allmannwappner GmbH

Anlage 2 - Geltungsbereich Flächennutzungsplan und Bebauungsplan


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Pläne allmannwappner GmbH (19127 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Geltungsbereich Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (413 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme dermmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: