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Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sachverhalt: Am 02.07.2025 hat der Rat der Stadt das Ergebnis der aus dem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb resultierenden Sitzung des Auswahlgremiums vom 03.06.2025 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Entscheidung die Planung des Rhombusgebiets weiter zu qualifizieren und die notwendigen Verfahrens- und Planungsschritte einzuleiten. Demnach hat die Verwaltung das Büro allmannwappner GmbH weiter beauftragt.
Nach wie vor wird sich an dem vorgelegten Lösungsvorschlag der allmannwappner GmbH orientiert (Anhang 1). Die Zielsetzung ist weiterhin ein insgesamt nachhaltiges Quartier zu entwickeln – Kfz-verkehrsarm, energetisch, ökologisch, nutzungsbezogen und unter Berücksichtigung des zirkulären Bauens.
Der Rat der Stadt hat bereits am 21.09.2020 die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Innovationsquartier Rhombus Areal“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“ beschlossen. Als nächster Verfahrensschritt soll nun der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB folgen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Der unveränderte Geltungsbereich ist in Anlage 2 dargestellt.
Anlage/n: Anlage 1 - Pläne allmannwappner GmbH Anlage 2 - Geltungsbereich Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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