![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 92, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
b) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die 53. FNP-Änderung, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sachverhalt:
Am 01.07.2024 hat der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ (erneuter Aufstellungsbeschluss) sowie der Einleitung die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 93 „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ (erneuter Aufstellungsbeschluss) zugestimmt.
Zurzeit erarbeitet das beauftragte Planungsbüro BKI aus Aachen einen städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf. Gleichzeitig werden die erforderlichen Gutachten erstellt.
Als nächster Verfahrensschritt soll der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB folgen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Der unveränderte Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. In Anlage 2 werden die für die Nutzungen Feuerwehr und Wohnen vorgesehenen Bereiche dargestellt; die genaue Abgrenzung wird sich aus der noch ausstehenden Planung ergeben.
Anlage/n:
Anlage 1 - Geltungsbereich Anlage 2 - Darstellung der Nutzungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||