Vorlage - 0132/2025  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 92 "Feuerwehrgerätehaus Tente / Unterstraße";
a) Bebauungsplan Nr. 92 - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
b) 53. FNP-Änderung - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wowra, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      
Rat der Stadt Entscheidung
06.10.2025 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - unveränderter Geltungsbereich  
Anlage 2 - Darstellung der Nutzungen  

Beschluss:

 

Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGBr den Bebauungsplan Nr. 92, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

b)      Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGBr die 53. FNP-Änderung, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.


 


Sachverhalt:

 

Am 01.07.2024 hat der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ (erneuter Aufstellungsbeschluss) sowie der Einleitung die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 93 „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ (erneuter Aufstellungsbeschluss) zugestimmt.

 

Zurzeit erarbeitet das beauftragte Planungsbüro BKI aus Aachen einen städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf. Gleichzeitig werden die erforderlichen Gutachten erstellt.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB folgen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Der unveränderte Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. In Anlage 2 werden die für die Nutzungen Feuerwehr und Wohnen vorgesehenen Bereiche dargestellt; die genaue Abgrenzung wird sich aus der noch ausstehenden Planung ergeben.

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Geltungsbereich

Anlage 2 - Darstellung der Nutzungen
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - unveränderter Geltungsbereich (386 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Darstellung der Nutzungen (618 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: