Vorlage - 0139/2025  

 
 
Betreff: Anfrage aller Ratsfraktionen vom 18.08.2025
Jugendarbeit im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.09.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20250814 Anschrieben Sachstand Fördermittel Situation KJFP_000255  

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

Das Juca Sozialwerk weist in einer Mail an die Ratsfraktionen auf erhebliche Probleme für freie Träger der Jugendarbeit im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2025 hin.

Wir fragen an:

1. Wie beurteilt die Verwaltung die derzeitige Förderpraxis vor dem Hintergrund der Kritik von Fördergeldempfängern?

2. Welche konkreten Vorschläge zur Änderung der derzeitigen Förderpraxis vor dem Hintergrund der geäerten Kritik macht die Verwaltung den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern?

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ausgangssituation:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.05.2025 bereits über die voraussichtliche Überzeichnung im Zusammenhang mit der Förderung auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans berichtet. Seinerzeit musste alleine im Bereich der Projektförderung bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 40.500 € von einer Überzeichnung in Höhe von rd. 22.700 € ausgegangen werden. Auch wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass es vorstellbar ist, die fristgerecht eingereichten Anträge entsprechend der Überzeichnung vorerst mit einem Anteilsbetrag zu bewilligen.

Ob die Mittel letztendlich ausreichend sind, kann erst nach Abrechnung der dann tatsächlich durchgeführten Maßnahmen beantwortet werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 lagen vergleichbare Situationen vor. Auch in diesen Jahren sind erheblich mehr Mittel beantragt worden, als tatsächlich abgerechnet worden sind. Im Rahmen der Gesamtabrechnung konnten für diese Jahre alle Anträge bewilligt werden. Die sich im Jahr 2024 ergebende Überzeichnung wurde im Rahmen des Gesamtbudgets aufgefangen. Auch in diesem Jahr wurden alle Anträge bewilligt.

Da im Jahr 2025 mittlerweile Maßnahmen bereits abgelehnt, genehmigt oder abgerechnet worden sind, hat die Verwaltung die Anfrage zum Anlass genommen, die Finanzierungssituation und damit die Überzeichnung der Förderung im Jahr 2025 für die Bereiche Projekte und Freizeiten zu aktualisieren. Derzeit (Stand August 2025) ist von folgender Situation auszugehen:

Haushaltsansatz 2025

40.500 €

rderanträge Projekte und Freizeiten 2025

66.720 €

Überzeichnung Projekte und Freizeiten 2025

rd. 26.300

Um alle Anträge für  Projekte und Freizeiten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2025 in voller Höhe bewilligen zu können, fehlen aus heutiger Sicht insgesamt rd. 26.300 €.

Frage 1.:
Wie beurteilt die Verwaltung die derzeitige Förderpraxis vor dem Hintergrund der Kritik von Fördergeldempfängern?

Antwort zu Frage 1.:

Die bisherige Förderpraxis ermöglicht die Antragsbewilligung maximal im Rahmen der über den beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan im jeweiligen Haushalt bereitgestellten Mittel (2025: 40.500 €).


Es ist nachvollziehbar, dass eine denkbare Teilbewilligung der Fördermittel, die sich an den derzeit maximal zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von insgesamt 40.500 € orientiert, für die antragstellenden Vereine und Verbände eine unsichere Finanzierung darstellt. Es ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass Maßnahmen wegen des Finanzierungsrisikos nicht durchgeführt werden.
 

Frage 2.:
Welche konkreten Vorschläge zur Änderung der derzeitigen Förderpraxis vor dem Hintergrund der geäerten Kritik macht die Verwaltung den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern?
 

Antwort zu Frage 2.:
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich 3gliche Förderungsvarianten.

 

Variante 1:

Wie bereits vorstehend dargestellt könnte eine Teilbewilligung aller fristgerechten Anträge, die sich an den derzeit maximal zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 40.500 € orientiert, erfolgen. Diese Art der Förderung stellt für die Vereine und Verbände eine unsichere Finanzierung dar. Es ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass Maßnahmen wegen des Finanzierungsrisikos nicht durchgeführt werden (s. a. Antwort zu Frage 1).

 

Variante 2:

Bewilligung aller Anträge nach Eingangsdatum bis maximal zur Grenze der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von in Höhe von 40.500 €. Aus heutiger Sicht könnten dann 10 Anträge für Freizeiten und Projekte nicht bewilligt werden.

 

Variante 3:

Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe der Überzeichnung von 26.300 €, so dass dann im Jahr 2025 insgesamt 66.800 € zur Verfügung stehen (Ansatz bisher: 40.500 € + Erhöhung 26.300 €). Alle Anträge können bei dieser Variante bewilligt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen weder im Budget des Amtes 51 noch im allgemeinen Haushalt zur Verfügung.

 

Hinweis: Aufgabe der Steuerungsgruppe gem. beschlossenem Kinder- und Jugendförderplan

 

Gem. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen koordiniert eine Steuerungsgruppe die Genehmigung der von den Vereinen und Verbänden fristgerecht eingereichten Förderanträgen. Diese Steuerungsgruppe besteht aus Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung und der vor Ort tätigen Vereine und Verbände. Die Aufgabe dieser Steuerungsgruppe ist es, bei den zu genehmigenden Anträgen auf folgende Dinge zu achten:

 

-          Es soll in Wermelskirchen eine große Trägerlandschaft gewährleistet werden.

-          Die Angebotsvielfalt soll aufrechterhalten bleiben.

-          Es soll die größtmögliche Partizipation von der Zielgruppe erreicht werden.

-          Die kommunalen Zuschüsse aus dem KJFP sollen den Trägern der freien Jugendhilfe ermöglichen, die Gebühren r die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu senken, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene an den Angeboten teilnehmen können, unabhängig von deren sozialer Herkunft und finanziellen Lage der Familie.

 


 


Anlage/n:

Schreiben des Juca Wermelskirchen


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20250814 Anschrieben Sachstand Fördermittel Situation KJFP_000255 (1489 KB)