Vorlage - 0141/2025  

 
 
Betreff: Aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Sport: August 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Schüngel, Hartwig
Beratungsfolge:
Sportausschuss Anhörung
03.09.2025 
Sitzung des Sportausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage der Stadtverwaltung zu aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich Sport zur Kenntnis.

 


 


Sachverhalt:

rdermittel werden von EU, Bund, Land oder sonstigen Fördergebern vergeben und sollen in den Kommunen zur politischen oder wirtschaftlichen Zielerreichung dienen. Zuwendungen müssen für Maßnahmen beantragt werden und dabei die jeweiligen Zielsetzungen der Förderrichtlinien erfüllen.

Auch im Bereich Sport gibt es Förderprogramme, die abhängig von ihrer Ausrichtung von Sportvereinen oder der Stadtverwaltung beantragt werden können. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die derzeit vorhandenen und bekannten Förderrichtlinien. Diese Liste ist nicht abschließend.

 

rderprogrammer Vereine für Maßnahmen im Sportbereich

-          Landesprogramm 1.000x1.000: Anerkennung für den Sportverein

-          Landesprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

-          Landessportbund: rderung der Übungsarbeit

-          Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen

-          rderungen von Sportveranstaltungen von Sportland.nrw

-          Darlehn der NRW.Bank: NRW.BANK.Sportstätten

-          Moderne Sportstätten 2022

-          Öko-Check für Sportvereine

-          Zuschuss für Integrationsprojekte: Integration durch Sport

-          rderung Grundsportgeräte

-          Aktion Mensch

-          Heimat-Zeugnis

-          Heimat-Fonds

-          Heimat-Werkstatt

-          LEADER (Aufrufe mehrmals im Jahr, Geltungsbereich beachten)

Diese Fördermittel müssen von den Vereinen eigenständig für Maßnahmen beantragt werden.

 

rderprogramme zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur

-          Baumaßnahmen für den Spitzensport (hinfällig in Wermelskirchen)

-          Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (derzeit kein Aufruf)

-          Investitionspakt Sport (derzeit kein Aufruf)

-          Städtebauförderung (laufende IEHK Projekte haben Vorrang, aber Anteilsförderung des Rhombus Campus mit Hallenbads wird beantragt)

-          rderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

-          Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäude)

-          Bundesförderung für Energieberatung

Die Förderprogramme werden von der Stadtverwaltung entsprechend der geplanten Maßnahmen geprüft und beantragt.

Laut Medienberichten plant der Bund, ab 2026 zusätzlich 100 Milliarden Euro in einem Sondervermögen für Sport und Ehrenamt bereitzustellen. Ob diese Mittel im Bundeshaushalt beschlossen werden und wie sie an die Kommunen verteilt werden in Form von pauschalen Zuweisungen oder über Förderprogramme ist nicht bekannt.

 

 

Bei Fachfragen steht die städtische Fördermittelmanagerin Frau Engstfeld zur Verfügung.

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: