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Beschluss: Der Sportausschuss nimmt die Vorlage der Stadtverwaltung zu aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich Sport zur Kenntnis.
Sachverhalt: Fördermittel werden von EU, Bund, Land oder sonstigen Fördergebern vergeben und sollen in den Kommunen zur politischen oder wirtschaftlichen Zielerreichung dienen. Zuwendungen müssen für Maßnahmen beantragt werden und dabei die jeweiligen Zielsetzungen der Förderrichtlinien erfüllen. Auch im Bereich Sport gibt es Förderprogramme, die abhängig von ihrer Ausrichtung von Sportvereinen oder der Stadtverwaltung beantragt werden können. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die derzeit vorhandenen und bekannten Förderrichtlinien. Diese Liste ist nicht abschließend.
Förderprogramme für Vereine für Maßnahmen im Sportbereich - Landesprogramm 1.000x1.000: Anerkennung für den Sportverein - Landesprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement - Landessportbund: Förderung der Übungsarbeit - Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen - Förderungen von Sportveranstaltungen von Sportland.nrw - Darlehn der NRW.Bank: NRW.BANK.Sportstätten - Moderne Sportstätten 2022 - Öko-Check für Sportvereine - Zuschuss für Integrationsprojekte: Integration durch Sport - Förderung Grundsportgeräte - Aktion Mensch - Heimat-Zeugnis - Heimat-Fonds - Heimat-Werkstatt - LEADER (Aufrufe mehrmals im Jahr, Geltungsbereich beachten) Diese Fördermittel müssen von den Vereinen eigenständig für Maßnahmen beantragt werden.
Förderprogramme zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur - Baumaßnahmen für den Spitzensport (hinfällig in Wermelskirchen) - Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (derzeit kein Aufruf) - Investitionspakt Sport (derzeit kein Aufruf) - Städtebauförderung (laufende IEHK Projekte haben Vorrang, aber Anteilsförderung des Rhombus Campus mit Hallenbads wird beantragt) - Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) - Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäude) - Bundesförderung für Energieberatung Die Förderprogramme werden von der Stadtverwaltung entsprechend der geplanten Maßnahmen geprüft und beantragt. Laut Medienberichten plant der Bund, ab 2026 zusätzlich 100 Milliarden Euro in einem Sondervermögen für Sport und Ehrenamt bereitzustellen. Ob diese Mittel im Bundeshaushalt beschlossen werden und wie sie an die Kommunen verteilt werden – in Form von pauschalen Zuweisungen oder über Förderprogramme – ist nicht bekannt.
Bei Fachfragen steht die städtische Fördermittelmanagerin Frau Engstfeld zur Verfügung.
Anlage/n:
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