Vorlage - 0144/2025  

 
 
Betreff: Förderung der Mädchenberatungsstelle (Frauen stärken Frauen e.V.) ab 01.01.2026
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.09.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.09.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

  1. Der JHA beschließt die Förderung der Mädchenberatungsstelle aus Mitteln der Jugendhilfe gemäß § 28 SGB VIII ab dem 01.01.2026 fortzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Träger (Frauen helfen Frauen e.V.) sowie den teilnehmenden öffentlichen Trägern der Gesundheits- und Jugendhilfe innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises abzuschließen.


 


Sachverhalt:

 

Der Verein Frauen stärken Frauen e.V. führt seit dem Jahr 2020 das Beratungsangebot der Mädchenberatungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis durch.

Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unter Federführung des Rheinisch-Bergischen Kreises zwischen den betreffenden Kreiskommunen und dem Verein Frauen stärken Frauen e. V. ist im Jahr 2020 abgeschlossen worden und läuft derzeit bis zum Ende des Jahres 2025. Auf dieser Grundlage beteiligt sich die Stadt Wermelskirchen mit der Gesundheitshilfe des Rheinisch-Bergischen Kreises und den anderen Kommunen im Rheinisch Bergischen Kreis an der Finanzierung der Mädchenberatungsstelle anteilig mit derzeit rd. 6.500 €hrlich.

Vertreterinnen des Vereins haben in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.02.2025 die Arbeit der Mädchenberatungsstelle r den Bereich der Stadt Wermelskirchen vorgestellt.

Die Verwaltung sieht im Angebot der Mädchenberatung weiterhin eine sehr gute Ergänzung aller bisherigen Angebote der Beratung und Prävention gemäß § 28 SGB VIII.

 

Die Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis beabsichtigen daher, die Zusammenarbeit mit dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. für das Angebot der Mädchenberatungsstelle ab 2026 fortzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die Vereinbarung wird derzeit federführend vom Rheinisch-Bergischen Kreis für die kreisangehörigen Kommunen vorbereitet und kann nach Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse unterzeichnet werden.


Der mildtätige und gemeinnützige Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ wurde 1985 gegründet. Heute gehören dem Verein ein Frauenhaus, eine Frauenberatungsstelle und eine Mädchenberatungsstelle an.

Die Mädchenberatungsstelle widmet sich ausnahmslos der speziellen Situation und den Problemen von jungen und heranwachsenden Mädchen (im Alter von 12 bis 27 Jahren) und bietet diesen und deren Vertrauenspersonen umfassende psychosoziale Lebensberatung unter der Berücksichtigung des weiblichen Lebenszusammenhangs an.

 

Die spezifische Sozialisation von Mädchen, ihre Rollenzuschreibung, ihr Stellenwert in der Gesellschaft, verschiedene Formen von Gewalterfahrungen haben Auswirkungen auf die Entwicklung und das Selbstbild von jungen und heranwachsenden Mädchen und können deren gesunde Entwicklung beeinträchtigen oder/und zur Ausbildung psychosomatischer Krankheitsbilder führen.

 

Die Mädchenberatungsstelle zielt hierbei insbesondere auf die Verbesserung der Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen, den Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen gegenüber Mädchen in Familie, Gesellschaft und Beruf sowie den Abbau von Ängsten bei Mädchen, in schwierigen Lebenssituationen frühzeitig Unterstützung anzunehmen.

 

Zusätzlich bietet die Mädchenberatungsstelle präventive Angebote an (z.B. zu den Themen Essstörungen, Gewalt etc.).

 

Laut aktuellem Tätigkeitsbericht ergeben sich folgende Themenschwerpunkte:

 

Fachbereich Jugend

 

Jugendhilfe

Gesundheitshilfe

sexualisierte Gewalt

14,91%

 

 

Mobbing (einschl. Cybermobbing)

6,21%

 

 

Schule/Beruf

6,21%

 

 

Familiäre Probleme

15,22%

 

 

Kindeswohlgefährdung

1,86%

 

 

usliche Gewalt

4,66%

 

 

Andere Formen von Gewalt

6,21%

 

 

Beziehung

4,66%

 

 

Sexualität/sexuelle Entwicklung

5,59%

 

 

Verhaltensauffälligkeit

0,31%

 

 

Zwangsheirat

0,62%

 

 

 

 

66,46%

 

Fachbereich Gesundheit

 

 

 

Rauschgift/Sucht

0,31%

 

 

Depression

1,24%

 

 

Essstörung

13,66%

 

 

selbstverletzendes Verhalten

8,08%

 

 

 

 

                       23,29%

                                                                                                    89,75%

sonstiges

10,25%

7,59%

2,66%

 

 

 

 

 

 

74,05%

25,95%

Gesamt                                                                                       100%

 

Die Mädchenberatungsstelle beantragt, die Finanzierung von rd. 80 % ihrer Kosten durch die öffentlichen Träger innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die übrigen rd. 20 % bleiben eigenfinanziert.

Neben der Gesundheitshilfe sieht das Jugendamt im Angebot der Mädchenberatung eine sehr gute Ergänzung aller bisherigen Angebote der Beratung und Prävention gemäß § 28 SGB VIII. Die Jugendämter (bis auf Rösrath und Leichlingen) beabsichtigen daher mit dem Träger eine zunächst auf 2 Jahre befristete Vereinbarung inklusive Verlängerungsoption abzuschließen.

r die künftige Finanzierung der Mädchenberatungsstelle konnten bislang folgende Parameter vereinbart werden:

 

  • Finanzierung von rd. 80 % der Personal- und Sachkosten durch kommunale Träger
  • Eigenanteil Träger: rd. 20 %
  • Von dem kommunalen Anteil werden rd. 25 % im Rahmen der Gesundheitshilfe durch das Gesundheitsamt des RBK finanziert
  • Der verbleibende kommunale Anteil wird aus Mitteln der Jugendhilfe finanziert
  • Verteilungsschlüssel ist der prozentuale Anteil von Mädchen (12 -  27 Jahre) an der Gesamtbevölkerung zum Stichtag 31.12.2023

 

Finanzierungsübersicht Mädchenberatungsstelle Bergisch Gladbach

 

 

 

Personal

0,7 Stellenkapazität Beratungsleistung

 

0,1 Stellenkapazität Leitung und Verwaltung

 

Personalkosten gesamt

61.943,00 €

Sachmittel

 

Raummiete, Nebenkosten, Energie, Reinigung, Bürobedarf usw.

13.450,00 €

 

 

Gesamtkosten

75.393,00 €

abzgl. Eigenanteil Träger (rd. 20 %)

-15.079,00

Anteil kommunale Träger (rd. 80 %)

60.314,40 €

abzgl. Anteil Gesundheitshilfe (rd. 25 %)

-15.078,60 €

 

 

über Jugendhilfemittel zu finanzieren

45.235,80 €

 

Auf Basis des o.g. Verteilungsschlüssels ergibt sich folgende Verteilung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommune

.

w 12-28 Jahre

% Anteil

Kommune Kosten

Kosten Kreis BGL

Bergisch Gladbach

 

8.005

49,22%

22.266,04 €

 

Leichlingen (nicht dabei)

 

0

0,00%

0,00 €

 

Wermelskirchen

 

2.358

14,50%

6.558,82 €

 

Overath

 

2.017

12,40%

5.610,32 €

 

srath (nicht dabei)

 

0

0,00%

0,00 €

 

Burscheid

 

1.375

8,45%

3.824,58 €

 

rten

 

1.469

9,03%

4.086,05 €

10.800,63 €

Odenthal

 

1.039

6,39%

2.890,00 €

 

Stand 31.12.2023

 

16.263

100,00%

45.235,80 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Der auf die Stadt Wermelskirchen entfallende Finanzierungsanteil in Höhe von rd. 6.600 € (wie im Vorjahr) ist im Haushaltsplanentwurf 2026 unter 060202 533 1000 veranschlagt worden.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR 6.600 € pro Jahr

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: