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Beschluss:
Sachverhalt:
Der Verein Frauen stärken Frauen e.V. führt seit dem Jahr 2020 das Beratungsangebot der Mädchenberatungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis durch. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unter Federführung des Rheinisch-Bergischen Kreises zwischen den betreffenden Kreiskommunen und dem Verein Frauen stärken Frauen e. V. ist im Jahr 2020 abgeschlossen worden und läuft derzeit bis zum Ende des Jahres 2025. Auf dieser Grundlage beteiligt sich die Stadt Wermelskirchen mit der Gesundheitshilfe des Rheinisch-Bergischen Kreises und den anderen Kommunen im Rheinisch Bergischen Kreis an der Finanzierung der Mädchenberatungsstelle anteilig mit derzeit rd. 6.500 € jährlich. Vertreterinnen des Vereins haben in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.02.2025 die Arbeit der Mädchenberatungsstelle für den Bereich der Stadt Wermelskirchen vorgestellt. Die Verwaltung sieht im Angebot der Mädchenberatung weiterhin eine sehr gute Ergänzung aller bisherigen Angebote der Beratung und Prävention gemäß § 28 SGB VIII.
Die Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis beabsichtigen daher, die Zusammenarbeit mit dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. für das Angebot der Mädchenberatungsstelle ab 2026 fortzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Die Vereinbarung wird derzeit federführend vom Rheinisch-Bergischen Kreis für die kreisangehörigen Kommunen vorbereitet und kann nach Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse unterzeichnet werden.
Die Mädchenberatungsstelle widmet sich ausnahmslos der speziellen Situation und den Problemen von jungen und heranwachsenden Mädchen (im Alter von 12 bis 27 Jahren) und bietet diesen und deren Vertrauenspersonen umfassende psychosoziale Lebensberatung unter der Berücksichtigung des weiblichen Lebenszusammenhangs an.
Die spezifische Sozialisation von Mädchen, ihre Rollenzuschreibung, ihr Stellenwert in der Gesellschaft, verschiedene Formen von Gewalterfahrungen haben Auswirkungen auf die Entwicklung und das Selbstbild von jungen und heranwachsenden Mädchen und können deren gesunde Entwicklung beeinträchtigen oder/und zur Ausbildung psychosomatischer Krankheitsbilder führen.
Die Mädchenberatungsstelle zielt hierbei insbesondere auf die Verbesserung der Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen, den Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen gegenüber Mädchen in Familie, Gesellschaft und Beruf sowie den Abbau von Ängsten bei Mädchen, in schwierigen Lebenssituationen frühzeitig Unterstützung anzunehmen.
Zusätzlich bietet die Mädchenberatungsstelle präventive Angebote an (z.B. zu den Themen Essstörungen, Gewalt etc.).
Laut aktuellem Tätigkeitsbericht ergeben sich folgende Themenschwerpunkte:
Die Mädchenberatungsstelle beantragt, die Finanzierung von rd. 80 % ihrer Kosten durch die öffentlichen Träger innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die übrigen rd. 20 % bleiben eigenfinanziert. Neben der Gesundheitshilfe sieht das Jugendamt im Angebot der Mädchenberatung eine sehr gute Ergänzung aller bisherigen Angebote der Beratung und Prävention gemäß § 28 SGB VIII. Die Jugendämter (bis auf Rösrath und Leichlingen) beabsichtigen daher mit dem Träger eine zunächst auf 2 Jahre befristete Vereinbarung inklusive Verlängerungsoption abzuschließen. Für die künftige Finanzierung der Mädchenberatungsstelle konnten bislang folgende Parameter vereinbart werden:
Auf Basis des o.g. Verteilungsschlüssels ergibt sich folgende Verteilung:
Der auf die Stadt Wermelskirchen entfallende Finanzierungsanteil in Höhe von rd. 6.600 € (wie im Vorjahr) ist im Haushaltsplanentwurf 2026 unter 060202 533 1000 veranschlagt worden. Anlage/n:
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