Vorlage - 0146/2025  

 
 
Betreff: Mitteilung: Kommunale Wärmeplanung - Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wowra, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
29.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      
Rat der Stadt Anhörung
06.10.2025 
Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

Mitteilung im Ausschuss r Stadtentwicklung und Verkehr zum aktuellen Stand der „Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wermelskirchen“:

 

Seit dem 01. Januar 2024 ist mit dem Wärmeplanungsgesetz (KWP) die Erstellung eines Wärmeplans für alle Kommunen gesetzlich verpflichtend. Ergänzend dazu trat zum 20. Dezember 2024 das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) des Landes NRW in Kraft. Demnach ist die Stadt Wermelskirchen als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.

 

Auf dieser Grundlage hat die Stadt Wermelskirchen im Januar 2025 im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit den Sdten Hückeswagen und Wipperfürth die Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die von der BEW beauftragte BMU Energy Consulting ist dabei für die Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte zuständig.

Im März 2025 startete die inhaltliche Zusammenarbeit der Kooperationspartner.

 

Der geplante Bearbeitungszeitraum liegt zwischen Februar 2025 und voraussichtlich April 2026. Nach aktuellem Stand kann dieses Zeitfenster eingehalten werden.

 

Im kommenden Dezember 2025 werden die Zwischenergebnisse zur Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt. Diese Zwischenergebnisse sollen anschließend in einer öffentlichen Veranstaltung Anfang 2026 (Datum folgt!) den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: