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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mitteilung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr zum aktuellen Stand der „Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wermelskirchen“:
Seit dem 01. Januar 2024 ist mit dem Wärmeplanungsgesetz (KWP) die Erstellung eines Wärmeplans für alle Kommunen gesetzlich verpflichtend. Ergänzend dazu trat zum 20. Dezember 2024 das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) des Landes NRW in Kraft. Demnach ist die Stadt Wermelskirchen als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Wermelskirchen im Januar 2025 im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit den Städten Hückeswagen und Wipperfürth die Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die von der BEW beauftragte BMU Energy Consulting ist dabei für die Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte zuständig. Im März 2025 startete die inhaltliche Zusammenarbeit der Kooperationspartner.
Der geplante Bearbeitungszeitraum liegt zwischen Februar 2025 und voraussichtlich April 2026. Nach aktuellem Stand kann dieses Zeitfenster eingehalten werden.
Im kommenden Dezember 2025 werden die Zwischenergebnisse zur Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt. Diese Zwischenergebnisse sollen anschließend in einer öffentlichen Veranstaltung Anfang 2026 (Datum folgt!) den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden. Anlage/n:
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