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Beschluss:
Beschlussvorschlag zu 1): Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wickhausen" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
Beschlussvorschlag zu 2): Der Rat der Stadt beschließt die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wickhausen" und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Planziel der 51. Änderung des FNP Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen und die Ortslage Wickhausen sinnvoll abzurunden. Es sollen insgesamt 12.285 m² Fläche des ehemaligen Geranienmarkts in Wohnbaufläche (W) bzw. gemischte Baufläche (M) umgewandelt werden, etwa 6.225 m² des SO-Gebiets werden dem Außenbereich zugeführt (Darstellung als landwirtschaftliche Fläche).
Hinweise zur verbindlichen Bauleitplanung Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DN 5 "Wickhausen" verläuft separat zu dieser Änderung des FNP. Die Themenbereiche verkehrliche Erschließung, Abwasserbeseitigung, Versickerung von Niederschlagswasser, Schallschutz, FFH-Vorprüfung, Artenschutz, Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft werden detailliert im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wickhausen" behandelt (Beschlussvorlage 0108/2020).
1) Verfahren zur 51. Änderung des FNP und Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beteiligung der Öffentlichkeit Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur 51. FNP-Änderung fand in zwei Schritten statt (siehe auch Beschlussvorlagen 0108/2020 und 0049/2025): A) Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung vom 14.10. bis zum 15.11.2024 B) Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.08. bis zum 02.09.2025
Teil der Offenlage waren neben dem Entwurf der 51. Änderung des FNP auch die zugehörige Begründung, der Umweltbericht und die Artenschutzprüfung Stufe I (Bericht mit Anhängen). Des Weiteren lagen folgende verfügbare, umweltrelevante Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden, öffentlich aus: - Stellungnahme zur Landesplanerischen Anfrage vom 18.07.2019 (Anlage 19) - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 14.11.2024 (Anlage 12) - Ökologische Baubegleitung vom Juni 2020 (Anlage 20) - Stellungnahme Öffentlichkeit, Person 1 vom 12.11.2024 und Person 2 vom 25.10.2025 (Anlage 6 - 7)
Alle Unterlagen, die Teil der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung bzw. der Offenlage waren, konnten während der oben genannten Zeiträume auch auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen https://www.wermelskirchen.de/umwelt-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung eingesehen werden. Auf dieser Seite bestand während der Beteiligungsfrist auch die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf der 51. Änderung des FNP zu nehmen.
Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden zwei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern abgegeben (Anlagen 6 - 7 / Person 1 und 2). Aus Datenschutzgründen wurden die Namen von Privatpersonen anonymisiert (d. h. die entsprechenden Bereiche der Stellungnahmen "geschwärzt" bzw. digital bearbeitet.)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
A) Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB: mit Schreiben vom 04.10.2024 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten bis zum 15.11.2024 B) Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB: mit Schreiben vom 28.07.2025 wurden die Behörden um Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 02.09.2025 gebeten
Während der vorgenannten Zeiträume ist eine Reihe von Stellungnahmen von Behörden eingegangen (Anlagen 1 - 12). Die eingegangenen Hinweise sowie Anregungen und Bedenken von Behörden und Privatpersonen werden aufgrund der Detailtiefe im Rahmen des nachgeschalteten Bebauungsplanverfahrens behandelt.
Fazit Abwägung: In der Anlage 13 - 14 "Abwägungstabelle 51. FNP-Änderung“ sind alle im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Änderung des FNP eingebrachten Stellungnahmen (Anlagen 1 - 12) aufgeführt und mit Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen versehen: Im Ergebnis wurden alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen des 51. FNP-Änderungsverfahrens "Wickhausen" abgewogen bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen. Die von Seiten der Öffentlichkeit im Rahmen des FNP-Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen decken sich inhaltlich mit denen, die seitens der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind. Im weiteren Verlauf werden die eingegangenen Hinweise sowie Anregungen und Bedenken von Behörden und Privatpersonen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens („Nr. DN 5 „Wickhausen“) mit aufgenommen und behandelt.
Hinweis: Durch einen redaktionellen Fehler in der Anlage 16 wurden Anpassungen der Abbildungen mit Darstellung des Geltungsbereichs und daraus resultierend textliche Anpassungen vorgenommen.
2) Beschluss der 51. Änderung des FNP Nach erfolgter Abwägung kann der Rat der Stadt nunmehr die Änderung des FNP "Wickhausen" beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen (Anlagen 15 – 20: „51. Änderung des Flächennutzungsplans“).
Anlage/n:
* Anlage nur digital, siehe Ratsinformationssystem * ** Anlage gedruckt, verkleinert, schwarz/weiß **
Stellungnahmen zur frühz. Beteiligung -gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB- Anlagen 1 - 4 Behörden Anlage 5 Rheinisch-Bergischer Kreises Anlagen 6 - 7 Öffentlichkeit, Person 1–2 -Namen von Privatpersonen anonymisiert-
Stellungnahmen zur Offenlage -gemäß § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB- Anlagen 8 - 11 Behörden Anlage 12 Rheinisch-Bergischer Kreises
Abwägungstabelle 51. Änderung des FNP Anlage 13 - 14 enthält alle Stellungnahmen der frühz. Beteiligung und Offenlage, einschließlich Stellungnahmen der Verwaltung /Abwägungsvorschlägen
51. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 15 ** Planzeichnung zur 51. Änderung des FNP ** Anlage 16 * Begründung, bestehend aus: Teil A "Allgemeiner Teil" und Anlage 17 Teil B "Umweltbericht" (54) * Anlage 18 * Artenschutzprüfung (ASP, Bericht mit Anhängen) * Anlage 19 Stellungnahme zur Landesplanerischen Anfrage Anlage 20 Ökologische Baubegleitung
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