Vorlage - 0150/2025  

 
 
Betreff: Anfrage der Fraktion BürgerForum vom 05.09.2025
zum Thema "Sachstand des Bebauungsgebietes "Vorderhufe""
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
29.09.2025 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20250902_Anfrage 0150-2025_BürgerForum_Vorderhufe  

Beschluss:

Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Antworten der Verwaltung zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

Die Fraktion BürgerForum bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Frage 1:
Gibt es bereits einen gültigen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für das Gebiet?

 

Antwort:

Der Rat der Stadt hat am 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 93 „Wohnwiese Hoffnung/Vorderhufe“ sowie zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Nachdem im Frühjahr 2022 zwei informelle Bürgerdialoge stattgefunden haben (siehe Vorlage 0123/2022) ist im Sommer 2022 die fhzeitige Beteiligung durchgeführt worden, in deren Rahmen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange Anregungen vorbringen konnten.

Weitere formelle Verfahrensschritte sind bislang nicht erfolgt.

 

 

Frage 2:

Welche weiteren Schritte sind zur Umsetzung der Planung erforderlich, und welcher Zeitrahmen ist hierfür vorgesehen?

+

Frage 3:

Sind bereits Investoren, Bauträger oder sonstige Interessenten eingebunden oder im Gespräch?

 

Antwort:

Es handelt sich für Wermelskirchener Verhältnisse um ein relativ großes Baugebiet, das zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Deshalb ist eine starke Durchmischung vorgesehen, die glichst vielen Wohnformen Rechnung trägt und Wohnmöglichkeiten bietet von Einfamilienhäusern, über Doppel- und Reihenhäuser bis hin zu Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und für alle Einkommensgruppen.

 

Insbesondere der Bau von Reihen- und Mehrfamilienhäusern setzt die Einbeziehung von Vorhabenträgern voraus, da die Stadt diese Gebäude nicht selbst errichtet und eine Einzelvermarktung aus praktischen Gründen natürlich nicht möglich ist.

 

Es ist angedacht, für verschiedene Teilbereiche des Gebietes Konzeptvergaben durchzuführen, um die sich potenzielle Vorhabenträger nicht nur über den Kaufpreis, sondern auch unter Vorlage ihrer Bebauungs-, Vermarktungs- und Betriebskonzepte bewerben können. Dieses Vorgehen findet bundesweit immer größeren Anklang, ist aber in der Detailabwicklung relativ komplex. Das Land bietet über seine Tochtergesellschaft NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH Unterstützungsmöglichkeiten, deren Inanspruchnahme von der Verwaltung vorgesehen ist (siehe Vorlage 0198/2022). Eine Berücksichtigung z.B. des Bauvereins Wermelskirchen oder der Rheinisch-Bergischen Siedlungsgesellschaft ist dabei ausdrücklich ebenfalls angedacht.

 

Es liegen bereits einige Fachgutachten vor, für die Erstellung des Bebauungsplanes sind aber noch diverse Fachplanungen/Gutachten oder deren Vertiefung notwendig. Voraussetzung hierfür wiederum ist ein abschließendes städtebauliches Konzept, das die Art und Weise der Bebauung definiert und sich u.a. aus den Konzeptvergaben ergibt.

 

Aus Gründen der vorhandenen Kapazitäten angesichts der laufenden Projekte, denen ein starker personeller Umbruch im zuständigen Sachgebiet vorausgegangen ist, sowie der zahlreichen privat-wirtschaftlichen Wohnbauprojekte ruht derzeit die Arbeit an der Entwicklung des Baugebietes Vorderhufe. Sobald die Arbeiten hieran wieder aufgenommen werden, ist aufgrund der noch durchzuführenden Konzeptvergaben inkl. der selbstverständlich notwendigen politischen Diskussion und Beschlussfassungen sowie der nachfolgenden fachgutachterlichen Arbeiten und Öffentlichkeitsbeteiligung(en) mit einem mehrjährigen Prozess zu rechnen.

 

 

Frage 4:

Wird im Rahmen der Planungen auch die Möglichkeit von Co-Housing-Spaces (gemeinschaftliches Wohnen mit geteilten Flächen und sozialer Infrastruktur) geprüft, und wenn ja, in welcher Form?

 

Antwort:

Die Errichtung von Co-Housing-Spaces ist weniger eine Frage der Festsetzungen des Bebauungsplanes, als vielmehr eine Frage des Betriebskonzepts eines Vorhabenträgers. Da es sich bei dem Baugebiet allerdings um eine städtische Fläche handelt, verfügt die Stadt zusätzlich zum bauplanungsrechtlichen Instrumentarium über die Möglichkeit, Nutzungskonzepte kaufvertraglich zu regeln.

 

 

Begründung der Anfrage siehe Anlage.


 


Anlage/n:

Anfrage der Fraktion BürgerForum vom 05.09.2025


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20250902_Anfrage 0150-2025_BürgerForum_Vorderhufe (228 KB)