Vorlage - RAT/0238/2004  

 
 
Betreff: Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2004 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verpflichtung wird in der Niederschrift protokolliert.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt Wermelskirchen angehören, ist bereits in der konstituierenden Ratssitzung erfolgt.

 

Die übrigen Ausschussmitglieder sind von der/dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder durch Erhebung von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

“Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Stadt Wermelskirchen erfüllen werde.”


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift