Beschlussvorschlag: Die Verpflichtung wird in der Niederschrift protokolliert. Sachverhalt: Die Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt Wermelskirchen angehören, ist bereits in der konstituierenden Ratssitzung erfolgt. Die übrigen Ausschussmitglieder sind von der/dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder durch Erhebung von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: “Ich verpflichte mich,
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohl der Stadt Wermelskirchen erfüllen werde.”
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