Vorlage - 0187/2025  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines nachgerückten Mitgliedes des Rates der Stadt
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
03.11.2025 
Sitzung des Rates der Stadt      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das nachgerückte Mitglied des Rates, Frau Nicole Piotrowicz, wird von dem Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
 


Sachverhalt:

 

Das Mitglied des Rates, Herr Ralf Dinstühler, welches bei der Kommunalwahl am 14.09.2025r Zukunft Wermelskirchen einen Sitz im Rat der Stadt Wermelskirchen erlangt hat, hat mit Verzichtserklärung vom 22.09.2025, gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat ab dem 01.11.2025 verzichtet.

 

Nach der Reserveliste von Zukunft Wermelskirchen ist Frau Nicole Piotrowicz Nachfolgerin von Herrn Ralf Dinstühler.

 

Frau Nicole Piotrowicz ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.

 


Anlage/n:

 

-
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: