![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Das nachgerückte Mitglied des Rates, Frau Nicole Piotrowicz, wird von dem Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates, Herr Ralf Dinstühler, welches bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 für Zukunft Wermelskirchen einen Sitz im Rat der Stadt Wermelskirchen erlangt hat, hat mit Verzichtserklärung vom 22.09.2025, gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat ab dem 01.11.2025 verzichtet.
Nach der Reserveliste von Zukunft Wermelskirchen ist Frau Nicole Piotrowicz Nachfolgerin von Herrn Ralf Dinstühler.
Frau Nicole Piotrowicz ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch den Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.
Anlage/n:
-
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||