Vorlage - 0189/2025  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Auf der Tangen, Mirka
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
27.10.2025 
Sitzung des Rates der Stadt      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Prüfbericht Jahresabschluss 2022  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

a)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Wermelskirchen vom 13.10.2025. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 359.818.264,23 €, die Summe der Erträge auf 119.217.284,77 € und die Summe der Aufwendungen auf 116.589.338,42 €.

b)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.627.946,35 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Bestand der Ausgleichsrücklage steigt damit zum 01.01.2023 auf 12.576.425,06. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage beläuft sich auf 92.768.566,54 €.

c)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

 


 


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 18.10.2023 (Vorlage 0222/2023) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen.

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.10.2025 wurden die Ausschussmitglieder durch den Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Fragen der Ausschussmitglieder zum vorliegenden Prüfungsbericht wurden beantwortet. Im Anschluss an die Beratung hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, gegenüber dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2022 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abzugeben:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht 2022 der Stadt Wermelskirchen vom 13.10.2025 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gemäß § 102 Abs. 2 GO NRW geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2022 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht 2022.“

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,

a)      den Jahresabschluss 2022 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und

b)      der Bürgermeisterin für das Jahr 2022 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.“

 

Gemäß § 96 Abs. 1 GO soll der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

 

 

 

 

 


 


Anlage/n:

 

Prüfbericht zum Jahresabschlusses 2022


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht Jahresabschluss 2022 (19147 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: