Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss bestimmt für den Unterausschuss – Jugendhilfeplanung – folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder. Sachverhalt: Die in der Jugendhilfeausschusssitzung am 12.05.1995 eingebrachte und in der Sitzung am 19.09.1995 verabschiedete Rahmenkonzeption für die Jugendhilfeplanung der Stadt Wermelskirchen sieht vor, im Rahmen der Planungsorganisation einen Unterausschuss – Jugendhilfeplanung – einzurichten. Der Unterausschuss hat die Aufgabe, Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgemeinschaften zu bündeln und für den Jugendhilfeausschuss aufzuarbeiten. Dazu auch beigefügten Auszug aus dem Rahmenplan – Abschnitt 2, Seite 6, Umsetzung der Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen. Die Verwaltung regt an, jeweils ein Mitglied und eine Vertretung von den im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen und zwei Mitglieder und zwei Vertretungen von den Trägern der freien Jugendhilfe für den Unterausschuss zu benennen. Hinzukommen der Bürgermeister bzw. sein Vertreter/Vertreterin, der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes und der Jugendhilfeplaner.
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