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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, 20.000 € der Mehreinnahmen aus der Erstattung für das Deutschlandticket für die Erhöhung des Zuschusses für den Kinder- und Jugendförderplan im Jahr 2025 zu verwenden (Deckungsvorschlag: 030701 5291100 009999 – Schülerbeförderungskosten). Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 einstimmig beschlossen, für das Jahr 2025 den Zuschuss für den Kinder- und Jugendförderplan um 20.000 € zu erhöhen und die Verwaltung zu beauftragen, bis zur kommenden Ratssitzung einen konkreten Finanzierungsvorschlag vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
Die Finanzierung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler wird gem. der Vorgabe des Landes NRW über einen sognannten „virtuellen Fonds“ im Sinne eine Solidarmodells abgebildet. In diesen Fond fließen die Anteile der Schulträger ein. Im Fall eines Überschusses im Fond findet eine Rückberechnung der überschüssigen Fondsmittel auf die beteiligten Verkehrsunternehmen statt. Im Falle einer Unterdeckung des Fonds werden Landesmittel zum Ausgleich bereitgestellt. Der Bezugszeitraum ist jeweils ein Schuljahr.
Gem. Mitteilung der Regionalverkehr Köln GmbH vom 08.10.2025 wurde ein Überschuss aus dem virtuellen Fonds für die Regionalverkehr Köln GmbH ausgewiesen. Aus diesem Grund zahlt die Regionalverkehr Köln GmbH ihren Schulträgern die überschüssigen Fondsmittel zurück.
Für die Stadt Wermelskirchen ergibt sich eine Rückzahlung in Höhe von 94.762,56 €, die per 15.10.2025 an die Stadt Wermelskirchen erstattet worden ist.
Die Verwaltung schlägt vor, 20.000 € dieser Mehreinnahmen für die Erhöhung des Zuschusses für den Kinder- und Jugendförderplan im Jahr 2025 zu verwenden (Deckungsvorschlag: 030701 5291100 009999 – Schülerbeförderungskosten. Anlage/n:
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