Vorlage - RAT/0281/2003/3  

 
 
Betreff: Stillegung/Verkauf von nicht genutzten Spielflächen in Wermelskirchen
hier: Vorübergehende Stillegung der Spielfläche Gartenfeld 1
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
30.11.2004 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, das Gelände der Spielfläche Gartenfeld 1 mit sofortiger Wirkung b. a. w. stillzulegen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Januar 2003 ist die Auslastung der öffentlichen Spielflächen vom Jugendamt mit dem Ziel überprüft worden,

 

a)      zum Abbau der insgesamt vorhandenen Überversorgung und

b)      zur Vermeidung von nicht erforderlichen Unterhaltungsaufwendungen

 

nicht oder nicht ausreichend genutzte Spielflächen zu ermitteln und diese b.a.w. stillzulegen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seinen Sitzungen am 10.02.2004 und 27.04.2004 beschlossen, die in diesem Zusammenhang für eine vorübergehende Stillegung vorgeschlagenen Flächen Kirchpark,  Akazienweg, Schumannstrasse und Neuschäferhöhe als öffentliche Spielfläche b.a.w. stillzulegen, sowie die Spielflächen Dorfanger, Gartenfeld 1 und Neuenweg als nutzbare öffentliche Spielflächen zu erhalten.

Darüber hinaus hat die Verwaltung im Falle der Spielflächen Dorfanger und Gartenfeld 1 die Prüfung einer Übertragung der Spielflächenpflege auf die Anwohner zugesagt (z.B. Rasen- und Heckenschnitt, Müll entsorgen u.ä.).

 

Auf der Grundlage des in diesem Zusammenhang am 01.04.2004 geführten Anwohnergespräches konnte die Spielflächenpflege für die Spielfläche Dorfanger mit Wirkung vom 01.05.2004 auf die Anwohner übertragen werden.

Die Anwohner der Spielfläche Gartenfeld 1 haben der Verwaltung am 16.09.2004 mitgeteilt, dass diese nicht bereit sind, die Pflege der Fläche zu übernehmen. 

 

Da

 

a)      die rechnerische Überversorgung mit Spielflächen im Bereich Dabringhausen weiter besteht,

b)      im Einzugsbereich, neben der in unmittelbarer Nähe liegenden Spielfläche “Gartenfeld 2”, eine weitere Spielfläche im Neubaugebiet “Auf dem Kamp” entstehen wird,

c)      die Anwohner nicht bereit sind, die Spielflächenpflege zu übernehmen und sich insbesondere die Finanzsituation der Stadt Wermelskirchen nicht verändert hat,

 

hält die Verwaltung die Spielfläche “Gartenfeld 1” derzeit weiterhin für entbehrlich.

 

Wie bereits im Falle der Spielflächen Kirchpark, Akazienweg, Schumannstraße und Neuschäferhöhe sollte auch die Spielfläche Gartenfeld 1 b.a.w. stillgelegt werden.


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja, Einsp.v. 2.800,- p. Jahr

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift