Vorlage - RAT/0242/2004  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates gem.§ 29 GemHVO über Mehrkosten bei der Baumaßnahme Erweiterung städtisches Gymnasium
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Symanzik, Gisela
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.11.2004 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der

Haushaltsstelle 1.230.950.2.2 Bezeichnung „Erweiterung städtisches Gymnasium“

 

                                                    von              4.780.300€

                                                    um                  184.700€

 

                                                    auf              4.965. 000€

 

gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

 

        Die Mehrausgaben in Höhe von       € können im Rahmen der

            gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnitts/Unterabschnitts      

            gedeckt werden.

 

        Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

                  € bei der o.a. Haushaltsstelle.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch      

 

        Die Mehrausgaben in Höhe von 184.700 € sind im Haushaltsplan 2005

            zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Da bei der Maßnahme Erweiterung städtisches Gymnasium diese Wertgrenzen überschritten werden, erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage eine Information des Rates der Stadt nach § 29 GemHVO.

 

Beschreibung der Maßnahme:

Erweiterung städtisches Gymnasium

 

Projektstand:

                                              

Projektstufe

Gesamtausgaben

Mehrausgaben

 

Bisher

neu

 

 

Erfolgskontrolle, Stufe VII     

4.780.300 €      

4.965.000 €

184.700 €

     

                                   

Gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die Kostensicherheit der Stufe V +/- 10 %.

 

Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 3,86 %.

 

 

Begründung der Erhöhung:

 

Zusammensetzung der Mehrausgaben:

 

Die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs kann im vorliegenden Fall nicht konkret auf einzelne Bauteile oder Maßnahmen bezogen werden. Die Abweichungen zum Kostenanschlag begründen sich aus diversen Massenerhöhungen, notwendigen Änderungen der Planungsinhalte im Zuge der Bauentwicklung und -ausführung mit hieraus resultierenden zusätzlich erforderlichen Bauleistungen und der Anpassung der Baunebenkosten.

Die Schlussrechnungen der beiden Hauptgewerke, die rd. 45% des Gesamtausgabebedarfs bewirken, liegen noch nicht vor. Von daher konnte die Kostenfeststellung bisher nicht erstellt werden. Die Fortschreibung des Gesamtausgabebedarfs folgt daher der regelmäßigen Kostenkontrolle auf der Grundlage von Massenzusammenstellungen und ist nicht abschließend. Inwieweit die zur Zeit ermittelten Mehrkosten oder ein Teil dieser Mehrkosten durch Minderkosten in den Hauptgewerken ausgeglichen werden können bedarf der Abrechnung der Hauptgewerke.

 

Gewerk: Auftrag / Abrechnungssumme = Differenz (+/-)

 

Fensteranlagen              778.000 / 848.000              

+  70.000 €

Elektro                            194.000 / 219.000

+  25.000 €

Außenanlagen                270.000 / 310.000

+  40.000 €

Nebenkosten                  680.000 / 730.000

+  50.000 €

Gerüstbauarbeiten            51.000 / 120.000

+  69.000 €

Minderkosten in anderen Gewerken             

-   69.300 €

Zurzeit zusätzlich erforderliche Mittel

+184.700 €

 

Deckung der Mehrausgaben:

           

        Die Mehrausgaben in Höhe von       € können im Rahmen der

            gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnitts/Unterabschnitts      

            gedeckt werden.

 

        Zur Deckung der Mehrausgaben wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung

            in Höhe von       € erforderlich.

           

            Die überplanmäßige Mittelbereitstellung errechnet sich wie folgt:

           

      Haushaltsansatz

     

+    Haushaltsausgaberest

     

+    „Sollübertragung“ (§ 18 GemHVO)

        gegenseitige Deckungsfähigkeit

     

+    Mehreinnahmen (§ 17 GemHVO)

     

+    bisher überplanmäßig bereitgestellt

     

./.   Anordnungssoll

     

./.   unerledigte Aufträge

     

./.   noch benötigte Mittel

     

 =   Mehrausgaben

     

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch      

 

        Die Mehrausgaben in Höhe von 184.700 € sind im Haushaltsplan 2005

            zu berücksichtigen.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.230.950.2.2

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

4.965.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift