Vorlage - RAT/0243/2004  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates gem. § 29 GemHVO über Mehrkosten bei der Baumaßnahme Erweiterung Pestalozzischule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Symanzik, Gisela
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.11.2004 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der

Haushaltsstelle 1.270.950.0.0 Bezeichnung Erweiterung Pestalozzischule, Bauteil B

 

                                                    von             2.942.052 €

                                                    um                 111.000 €

 

                                                    auf              3.053.052 €

 

gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

 

        Die Mehrausgaben in Höhe von       € können im Rahmen der

            gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnitts/Unterabschnitts      

            gedeckt werden.

 

        Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

                  € bei der o.a. Haushaltsstelle.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch      

 

        Die Mehrausgaben in Höhe von 111.000 € sind im Gesamtausgabebedarf

            zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Da bei der Maßnahme Erweiterung Pestalozzischule diese Wertgrenzen überschritten werden, erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage eine Information des Rates der Stadt nach § 29 GemHVO.

 

 

Beschreibung der Maßnahme:

     

 

Projektstand:

                                              

Projektstufe

Gesamtausgaben

Mehrausgaben

Stufe VI Ausführung

Bisher 2.942.052 €

Neu 3.053.052 €

111.000 €

 

 

     

     

     

     

     

                                   

Gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die Kostensicherheit der Stufe VI   +/-10%

Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 3,77%

 

 

 

 

 

Begründung der Erhöhung:

 

Im Zuge der Beplanung der Außenanlagen ist ein ergänzendes Gutachten zur Feststellung etwaiger Altlasten in bisher unbeplanten Bereichen beauftragt worden. Die gutachtlichen Auswertungen haben ergeben, dass die den nutzbaren Außenflächen zugehörigen Böden schwermetallbelastet sind. Über den Sachverhalt wurde der Schulausschuss in seiner Sitzung am 12.07.2004 unterrichtet.

Nunmehr sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen. Nach Vorlage der Abrechnungsgrundlagen der Schadstoffsanierung betragen die Sanierungskosten 111.000 €. Da die diese Maßnahmen bisher nicht veranschlagt waren, ergeben sich hieraus für die Baumaßnahme „Erweiterung Pestalozzischule“ Mehrkosten, die vorerst den bisher veranschlagten Haushaltsmitteln zuzurechnen sind. Inwieweit die durch die Schadstoffsanierung angefallenen Mehrausgaben durch Einsparungen im Zuge der weiteren baulichen Maßnahmen der Bauausführung ausgeglichen werden können, kann zur Zeit nicht festgestellt werden.

 

Zusammensetzung der Mehrausgaben:

 

 

1. Rohbauarbeiten, Kosten aus Vorhaltung der        

                                Baustelleneinrichtung     

              41.000

2. Erdarbeiten und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs

47.000

3. Gutachtliche Leistungen.

14.000

4. Sonstige Planungskosten

9.000

     

     

     

111.000

 

 

Deckung der Mehrausgaben:

           

        Die Mehrausgaben in Höhe von       € können im Rahmen der

            gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnitts/Unterabschnitts      

            gedeckt werden.

 

        Zur Deckung der Mehrausgaben wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung

            in Höhe von       € erforderlich.

           

            Die überplanmäßige Mittelbereitstellung errechnet sich wie folgt:

           

 

      Haushaltsansatz

     

+    Haushaltsausgaberest

     

+    „Sollübertragung“ (§ 18 GemHVO)

        gegenseitige Deckungsfähigkeit

     

+    Mehreinnahmen (§ 17 GemHVO)

     

+    bisher überplanmäßig bereitgestellt

     

./.   Anordnungssoll

     

./.   unerledigte Aufträge

     

./.   noch benötigte Mittel

     

 =   Mehrausgaben

     

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch      

 

        Die Mehrausgaben in Höhe von 111.000       € sind im Gesamtausgabebedarf

            zu berücksichtigen.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.270.950.0.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

3.053.052

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift