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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.270.950.0.0 Bezeichnung Erweiterung Pestalozzischule, Bauteil B von 2.942.052 € um 111.000 € auf 3.053.052 € gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnitts/Unterabschnitts gedeckt werden. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von € bei der o.a. Haushaltsstelle. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Die Mehrausgaben in Höhe von 111.000 € sind im Gesamtausgabebedarf zu berücksichtigen. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Da bei der Maßnahme Erweiterung Pestalozzischule diese Wertgrenzen überschritten werden, erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage eine Information des Rates der Stadt nach § 29 GemHVO. Beschreibung der Maßnahme:
Projektstand:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe VI
+/-10% Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 3,77% Begründung der Erhöhung:Im Zuge der Beplanung der Außenanlagen ist ein ergänzendes Gutachten zur Feststellung etwaiger Altlasten in bisher unbeplanten Bereichen beauftragt worden. Die gutachtlichen Auswertungen haben ergeben, dass die den nutzbaren Außenflächen zugehörigen Böden schwermetallbelastet sind. Über den Sachverhalt wurde der Schulausschuss in seiner Sitzung am 12.07.2004 unterrichtet. Nunmehr sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen. Nach Vorlage der Abrechnungsgrundlagen der Schadstoffsanierung betragen die Sanierungskosten 111.000 €. Da die diese Maßnahmen bisher nicht veranschlagt waren, ergeben sich hieraus für die Baumaßnahme „Erweiterung Pestalozzischule“ Mehrkosten, die vorerst den bisher veranschlagten Haushaltsmitteln zuzurechnen sind. Inwieweit die durch die Schadstoffsanierung angefallenen Mehrausgaben durch Einsparungen im Zuge der weiteren baulichen Maßnahmen der Bauausführung ausgeglichen werden können, kann zur Zeit nicht festgestellt werden. Zusammensetzung
der Mehrausgaben:
Deckung
der Mehrausgaben:
Die Mehrausgaben in Höhe von € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Abschnitts/Unterabschnitts gedeckt werden. Zur Deckung der Mehrausgaben wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von € erforderlich.
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung errechnet sich wie folgt:
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Die Mehrausgaben in Höhe von 111.000 € sind im Gesamtausgabebedarf zu berücksichtigen.
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