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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 6. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Ratsfraktionen haben mehrheitlich die Abschaffung der Ortsausschüsse Wermelskirchen-Dabringhausen und Wermelskirchen-Dhünn vorgeschlagen. Entsprechend § 39 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW wurden die näheren Vorschriften zur Einrichtung der Ortsausschüsse in § 3 der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen geregelt. Der Wegfall der Ortsausschüsse erfordert daher eine Anpassung der Hauptsatzung. In der Neufassung des § 3 Abs. 1 ist die besondere Verantwortung der Stadt Wermelskirchen für die Entwicklung im Gebiet der ehemals selbständigen Gemeinden Dabringhausen und Dhünn manifestiert. Der Bestand der Bürgerbüros ist in § 3 Abs. 2 garantiert. Alt- und Neufassung des § 3 der Hauptsatzung sind als Anlage synoptisch dargestellt. |
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