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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung der Satzung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Seitens der Ratsfraktionen wird vorgeschlagen, die bisher vom Werksausschuss der Kattwinkelschen Fabrik wahrgenommenen Aufgaben angesichts der engen Verknüpfung mit der städtischen Kulturarbeit künftig dem Kulturausschuss zu übertragen. Dieser Ausschuss soll künftig in „Kultur-/Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik“ umbenannt werden. Im Rahmen des ihm nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GO NRW eingeräumten Ermessens hat der Rat der Stadt das Verfahren und die Zuständigkeiten für diese eigenbetriebsähnliche Einrichtung in der Betriebssatzung für die Kattwinkelsche Fabrik geregelt. Die aufgrund der Zuständigkeitsänderung erforderlichen Anpassungen wurden in der anliegenden 3. Nachtragssatzung geregelt und sind durch Fettdruck kenntlich gemacht. Insbesondere wird auf die Änderungen des § 6 Abs. 1 und 2 verwiesen. Um die Verknüpfung mit der Jugendarbeit weiterhin zu gewährleisten, sollen auch dem Kultur-/Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik – wie zuvor dem Werksausschuss – zwei beratende Mitglieder angehören, die vom Rat der Stadt auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt werden. |
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