Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Im Zuge der Neukonstituierung der Ratsgremien für die laufende Wahlperiode wird aufgrund der interfraktionellen Beratung eine Änderung der Zuständigkeitsordnung erforderlich. Die beabsichtigten Änderungen betreffen · den Wegfall der Ortsausschüsse aufgrund einer Satzungsänderung des § 3 der Hauptsatzung der Stadt (bisher § 12 der Zuständigkeitsordnung) · die Wahrnehmung der Aufgaben des Werksausschusses für die Kattwinkelsche Fabrik durch den Kulturausschuss (bisher §§ 5 und 9 der Zuständigkeitsordnung) · Ausgliederung der Angelegenheiten der Naherholung aus dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Naherholung in den Aufgabenbereich des Umweltausschusses (bisher §§ 6 und 11 der Zuständigkeitsordnung) · Redaktionelle Anpassungen in der Bezeichnung der Ausschüsse (§§ 6 und 11 alt) Zu den beiden erstgenannten Punkten wird auf die gesonderten Beschlussvorlagen verwiesen. Die Verknüpfung des Bereichs „Naherholung“ mit den Aufgaben des Umweltausschusses wird aufgrund der praktischen Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode für sinnvoll gehalten. Diese geplanten Änderungen sind in der beiliegenden Übersicht synoptisch dargestellt.
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