Vorlage - RAT/0250/2004  

 
 
Betreff: Wahl der Vertreter der Stadt Wermelskirchen in den Aufsichtsrat der Bergischen Energie- und Wassergesellschaft mbH (BEW) und Bestellung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.11.2004 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt wählt in den Aufsichtsrat der Bergischen Energie- und Wassergesellschaft mbH (BEW) als Mitglieder …

 

Ferner bestellt der Rat der Stadt Herrn Stadtkämmerer Löffler als Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der Gesellschafterversammlung der BEW.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach § 9 Nummer 3 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Wermelskirchen in den Aufsichtsrat 4 Mitglieder, darunter den Hauptgemeindebeamten oder einen von ihm bestellten Vertreter. 

Es sind daher 3 Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.

 

Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BEW wurde bislang – wie bei den anderen Mitgliedsstädten – durch den Stadtkämmerer wahrgenommen. Es wird vorgeschlagen, diese bewährte Regelung beizubehalten. 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift