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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt wählt in den Aufsichtsrat der Bergischen Energie- und Wassergesellschaft mbH (BEW) als Mitglieder … Ferner bestellt der Rat der Stadt Herrn Stadtkämmerer
Löffler als Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der Gesellschafterversammlung
der BEW. Sachverhalt: Nach § 9 Nummer 3 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Wermelskirchen in den Aufsichtsrat 4 Mitglieder, darunter den Hauptgemeindebeamten oder einen von ihm bestellten Vertreter. Es sind daher 3 Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen. Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BEW wurde bislang – wie bei den anderen Mitgliedsstädten – durch den Stadtkämmerer wahrgenommen. Es wird vorgeschlagen, diese bewährte Regelung beizubehalten.
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