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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Vertreter der VHS Bergisch Land betr. die Umsetzung des Programms “für Aktiv” zur Kenntnis. Sachverhalt: Gem. § 16 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – vom 24.12.2003 sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmer. Auf der Basis dieser gesetzlichen Vorschrift hat die Arbeitsagentur Bergisch Gladbach unter Berücksichtigung eines Richtlinienwerkes der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit das Programm “für Aktiv” ausgeschrieben. Die VHS Bergisch Land hat sich aufgrund der von ihr entwickelten Konzeption (s. Anlage) um den Zuschlag beworben, den Auftrag von der Arbeitsagentur erhalten und wird das Programm für den Bereich der Städte Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen umsetzen. Das Programm läuft vom 18.10.2005 bis 17.10.2005. Nähere Einzelheiten werden Vertreter der VHS in der Sitzung erläutern. Anlage/n: Konzeption “für Aktiv” der VHS Bergisch Land
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