Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt neben dem Trägervertreter, der Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes – Frau Ludwig-Schieffers und ihrem Stellvertreter, Herrn Rainer Clemm, sowie dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Andreas Voß, darüber hinaus für jede Tageseinrichtung für Kinder zwei politische Vertreter zu benennen. Sachverhalt: Mit Beginn der neuen Wahlperiode und ab dem neuen Kindergartenjahr ( 1.8.2004) sind für die gesamte Wahlperiode die Trägervertreter für die sechs städtischen Tageseinrichtungen für Kinder neu zu benennen. Gem. § 7 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK ) bilden der Träger und die in der Einrichtung tätigen Kräfte mit dem Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. Die Eltern jeder Gruppe in der Einrichtung wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied des Elternrates und ein Ersatzmitglied gem. § 6 Abs. 2. GTK. Dem Träger ist freigestellt wieviele Vertreter in den Rat der Tageseinrichtung entsandt werden. Der Rat der Tageseinrichtung ist ein Beratungsgremium, in dem gemeinsam von den vorgenannten Beteiligten alle die Tageseinrichtung berührenden Fragen besprochen werden mit dem Ziel der Herstellung von Einvernehmen und ggf. der Aufgabe Vereinbarungen möglich zu machen.
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