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Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss beschließt 1. Die Mittelbereitstellung gem. § 12 der Betriebssatzung zur Sanierung/ Ergänzung der öffentlichen Kanalisation im Bereich Schwanenplatz, Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße und Schwanen in Höhe von 550.000,- € in 2004 auf der neuen HHST 7.709.963.1 (Kanalsanierung Innenstadt), und zur Sanierung der privaten Grundstücksanschlüsse im gleichen Bereich sowie im Brückenweg zusätzlich 170.000,- € auf der bestehenden HHST 7.910.510.0.2 (Herstellung von Kanalhausanschlüssen). Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben beim Kanalbau Emminghausen, da sich diese Maßnahme in das Jahr 2005 verschiebt. Die Deckung bei den privaten Grundstücksanschlüssen ist durch entsprechend höhere Einnahmen (Kostenersatz durch Eigentümer) gegeben. 2. Die Werkleitung wird ermächtigt, den Auftrag zur Sanierung/ Ergänzung der öffentlichen Kanalisation und der privaten Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich in den Straßen Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße, Schwanen, Schwanenplatz und Brückenweg nach öffentlicher Ausschreibung zu erteilen, wenn die geprüfte Auftragssumme den Rahmen der unter Punkt 1 zur Verfügung gestellten Mittel nicht übersteigt, das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat und die Vergabe der Straßenbauprojekte durch die dort zuständigen Gremien beschlossen wurde. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 12 der Betriebssatzung zugrunde zu legen. Das heißt, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10% oder den Betrag von 50.000 € überschritten wird. Sachverhalt: Im Rahmen der von der Stadt Wermelskirchen durchgeführten Innenstadtplanungen sollen gemäß Masterplan die Bereiche Schwanenplatz, Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße, Schwanen und Brückenweg ausgebaut und neu gestaltet werden. Der Rat hat diesem Umbau zugestimmt. Zwischenzeitlich wurden diese Maßnahmen ausgeschrieben. Mit der Maßnahme Brückenweg wurde bereits begonnen. Für die anderen Maßnahmen steht die Vergabeentscheidung noch an. Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen hat im Juni die Inspektion/ Untersuchung des öffentlichen Kanalnetzes einschließlich der privaten Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich in den neu zu gestaltenden Straßen- und Platzbereichen ausgeschrieben. Die Untersuchungen in dem jetzt anstehenden Ausbaubereich sowie die Planung der erforderlichen Maßnahmen sind abgeschlossen. Aufgrund der vorgefundenen Schäden/Situation in der ca. 60 bis 70 Jahre alten Kanalisation ist eine Sanierung/ Erneuerung sowie teilweise auch Erweiterung der öffentlichen wie auch privaten Abwasseranlagen zwingend notwendig. In weiten Teilen müssen die Sanierungsarbeiten in offener Baugrube durchgeführt werden. Gründe hierfür sind: ¨ Die bestehenden Schäden sind für eine grabenlose Sanierung aufgrund der nicht mehr vorhandenen statischen Tragfähigkeit/Standfestigkeit teilweise nicht geeignet. ¨ Eine Vielzahl von Hausanschlüssen lassen sich ausschließlich in offener Baugrube sanieren, da für diese geringen Querschnitte und die vorgefundenen Schadensbilder keine geeigneten, grabenlosen Sanierungsverfahren mit der notwendigen Sicherheit in Richtung Dichtheit und Langlebigkeit angeboten werden. ¨ Teilweise sind die öffentlichen Kanäle nach der hydraulischen Berechnung als überlastet gekennzeichnet. Zwar haben sich bis heute noch keine gravierenden Überstauungen in der Örtlichkeit gezeigt, es ist jedoch aufgrund der Oberflächenneugestaltung mit einer erhöhten Regenwassermenge zu rechnen, die dann eine Überstauung der Kanäle verursachen kann. Um die für diesen Fall dann sehr aufwändigen nachträglichen Sanierungen zu vermeiden, sind die überlasteten Kanäle jetzt auszutauschen und in einer hydraulisch ausreichenden Dimension herzustellen. Eine Teilsanierung ist in diesen Kanälen dann überflüssig. ¨ Bestehende Schäden erweitern sich teilweise durch veränderte Rohrbelastungen. Dies geschieht z.B. vereinzelt auch bei Sanierungen von Längsrissen mittels Partliner, da diese bei der Herstellung einen vorher noch nicht vorhandenen Innendruck aufbringen, der den bestehenden Riss “wandern” lässt. Diese Phänomen kann auch durch erhöhten hydraulischen Wasserdruck auftreten. Bei einer offenen Sanierung durch Austausch des Rohres entfällt diese Problematik. ¨ Teilweise sind die alten Kanäle in ihrem Verlauf und ihrer Funktion nicht mehr eindeutig festzustellen. Da sie jedoch eindeutig eine Funktion als Entwässerung wahrnehmen, und aufgrund des Alters auf jeden Fall von erheblichen Schäden ausgegangen werden muss, sind diese diffusen Systeme im Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme durch Erneuerung/Erweiterung zu bereinigen (z.B. im Bereich Schwanenplatz). Die Kanalsanierung ist zwingend im Vorfeld der jetzt anstehenden Straßenbaumaßnahmen durchzuführen und mit diesen gemeinsam auszuschreiben, da ¨ die Sanierung hierdurch erheblich günstiger durchgeführt werden kann. Bei einem direkten Kostenvergleich liegen die Sanierungskosten für Hausanschlußleitungen bei der vorgeschlagenen gemeinsamen Vergabe in einer Höhe von ca. 250 €/m gegenüber einer einzelnen Sanierung in Höhe von ca. 650 €/m und ¨ hierdurch eine langfristige Sanierungssicherheit gegeben ist. Hydraulische Überlastungen wie auch bauliche Schäden, welche zu einer kurzfristigen und aufwändigen Maßnahme in den neu erstellen Oberflächen führen würden, werden somit vermieden. Auf Basis der Kostenberechung des planenden Ingenieurbüros sowie der bereits vorliegenden Ausschreibungsergebnisse ergeben sich unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen (Ingenieurkosten, Kanalbefahrung..) folgende Gesamtkosten: ¨ Sanierung/Erneuerung und Erweiterung öffentlicher Abwasseranlagen, Hauptkanal 550.000,- € ( Projekt Untere Eich nach Ausschreibung 425.000,- €; Schwanenplatz geschätzter Anteil SAW etwa 125.000,- €) ¨ Sanierung privater Abwasseranlagen im öffentlichen Bereich (Grundstücksanschlüsse) 170.000,- € (Projekt Untere Eich nach Ausschreibung 152.000,- €; Brückenweg beauftragt 18.000,- €) Die erforderlichen Mittel für die Sanierung der öffentlichen Abwasseranlagen können gem. § 12 der Betriebssatzung auf der neuen HHST 7.709.963.1 (Kanalsanierung Innenstadt) in Höhe von 550.000,- € zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der Mittel erfolgt über den Kanalbau in Emminghausen, da bei dieser Maßnahme, bedingt durch die Schwierigkeiten bei dem Grunderwerb für den Straßenbau, mit dem Beginn der Ausführung erst 2005 zu rechnen ist. Für den Brückenweg sind diese Maßnahmen bereits berücksichtigt und vergeben. Die erforderlichen Mittel für die Sanierung der privaten Abwasseranlagen im öffentlichen Bereich (Grundstücksanschlüsse) können gem. § 12 der Betriebssatzung auf der bestehenden HHST 7.910.510.0.2 (Herstellung von Kanalhausanschlüssen) in Höhe von 170.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Da der tatsächliche Kostenaufwand für die Sanierung des einzelnen Grundstücksanschlusses dem SAW durch die jeweiligen Eigentümer gem. Satzung ersetzt werden muss, ist die Deckung der Mittel über die damit zusätzlichen Einnahmen gewährleistet. Im Bereich des Brückenweges wurden jetzt über die Untersuchung mit einer Satelitenkamera ebenfalls Schäden an den privaten Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Bereich festgestellt. Insofern sind in der o.g. Mittelbereitstellung auch entsprechende Mittel für den Brückenweg berücksichtigt. Die notwendige Sanierung wurde wegen des aktuellen Bauablaufes bereits in Auftrag gegeben. Damit die Maßnahme mit der Straßenbaumaßnahme vergeben und umgesetzt werden können, wurde mit Datum vom 13.10.04 zunächst eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 4, Absatz 3, der Betriebssatzung in Anlehnung an § 60 Absatz 2 GO NW beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war für das Projekt Untere Eich noch eine Vergabe im November vorgesehen, so dass der Werksausschuss im Dezember für eine Entscheidung zu spät lag. Durch die zunächst erfolglose öffentliche Ausschreibung (kein Bieter!) hat sich die Vergabe jedoch so weit verzögert, dass der Werksausschuss auf Basis dieser Vorlage nun ohne Dringlichkeit selbst entscheiden kann. Die notwendigen Sanierungs-/Austauscharbeiten wurden allerdings in der z.Zt. noch laufenden Ausschreibung der Maßnahme Schwanenplatz und der submittierten Ausschreibung der Maßnahme Untere Eich bereits berücksichtigt Da eine Verschiebung der Straßenbaumaßnahme aufgrund der Städtebauförderung und im Brückenweg aufgrund des bereits erfolgten Baubeginns nicht möglich ist, und die Sanierung der Abwasseranlagen im Vorfeld der Oberflächenarbeiten abgewickelt werden muß, ist die vorgeschlagene Entscheidung notwendig. Da die Aufträge für die beiden aktuellen Projekte der Innenstadt im Dezember/Januar nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr bzw. im Haupt und Finanzausschuss erteilt werden sollen, ist es erforderlich, die notwendigen Mittel bereitzustellen, und die Werkleitung zur Vergabe zu ermächtigen. Die vorgeschlagene Regelung bei geringfügiger Überschreitung der bereitgestellten Mittel entspricht den bereits zu anderen Maßnahmen (z.B. Buchholzen) beschlossenen Ermächtigungen der Werkleitung, und verhindert eine ansonsten vielleicht erneut erforderliche Beschlussfassung bei geringfügiger Überschreitung. Im Wirtschaftsplan 2005 wurden für die weiteren Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt entsprechende Mittel für die Sanierung der öffentlichen Abwasseranlagen und der privaten Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich vorgesehen. Über die erteilten Aufträge wird in der nächsten Sitzung berichtet.
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