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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebs- ähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2005 In der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggf. „unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen...“). Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des
Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen. Sachverhalt: AllgemeinesDie Kattwinkelsche Fabrik wird seit dem 01. 01. 1999 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung -EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV. NW.1988 S. 324) § 14 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht: ·
Erfolgsplan ·
Vermögensplan · Stellenübersicht. Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2005 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan ist in der endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2005 als Anlage aufzunehmen. Eine Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen. Eine Aufstellung, aus der diese Erstattungsbeträge im einzelnen ersichtlich sind, ist dem Vorbericht des Städtischen Haushalts (grüne Seiten), beigefügt. Der Zuschuss der Stadt Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei ermittelt. BeratungsfolgeGemäß § 4 EigVO hat der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen. Die Vorberatung erfolgt durch den Werksausschuss. Die Feststellung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 13. 12. 2004 vorgesehen. Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2005ErfolgsplanIm Erfolgsplan wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen. Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2005 weist als Jahresergebnis einen Jahresverlust von € 449.520,00 aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2002 (in 2005) über die Gewinnverwendung bzw. über die Deckung eines Verlustes, zu entscheiden. Der Verlust entsteht aufgrund der Abschreibungen (€ 65.000,00), die bei der Ermittlung des Zuschusses durch den Städtischen Haushalt nicht berücksichtigt wurden. Der Jahresverlust ist künftig im Rahmen der Schlussbilanzerstellung durch eine Rücklagenentnahme zu decken. Diese Vorgehensweise stellt aber keinen liquiditätswirksamen Vorgang dar. Sie ist deshalb weder im Vermögens- noch im Erfolgsplan auszuweisen. VermögensplanDer Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Bezüglich der einzelnen Positionen wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan verwiesen. Stellenübersichtentfällt FinanzplanDer Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des laufenden Wirtschaftsjahres (2004), des Vorjahres und die Planungen für die Jahre 2005 bis 2008. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2005 deckungsgleich. Anlage/n: - Wirtschaftsplan 2005
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