Vorlage - RAT/0273/2004  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2005 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Status:öffentlich  
Verfasser:Ponsar, Eva-Maria
Federführend:Kattwinkelsche Fabrik Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
23.11.2004 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Kulturausschusses und Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den

 

Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebs-

ähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2005

 

In der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggf. „unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen...“).

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Die Kattwinkelsche Fabrik wird seit dem 01. 01. 1999 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung  -EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV. NW.1988 S. 324) § 14 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht:

 

·        Erfolgsplan

·        Vermögensplan

·        Stellenübersicht.

 

Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2005 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan ist in der endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2005 als Anlage aufzunehmen. Eine Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen.

Eine Aufstellung, aus der diese Erstattungsbeträge im einzelnen ersichtlich sind, ist dem Vorbericht des Städtischen Haushalts (grüne Seiten), beigefügt. Der Zuschuss der Stadt Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei ermittelt.

 

Beratungsfolge

 

Gemäß § 4 EigVO hat der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen.

Die Vorberatung erfolgt durch den Werksausschuss.

Die Feststellung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 13. 12. 2004 vorgesehen.

 

 

 

 

Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2005

 

 

Erfolgsplan

 

Im Erfolgsplan wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen.

 

Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2005 weist als Jahresergebnis einen Jahresverlust von € 449.520,00 aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2002 (in 2005) über die Gewinnverwendung bzw. über die Deckung eines Verlustes, zu entscheiden. Der Verlust entsteht aufgrund der Abschreibungen (€ 65.000,00), die bei der Ermittlung des Zuschusses durch den Städtischen Haushalt nicht berücksichtigt wurden. Der Jahresverlust ist künftig im Rahmen der Schlussbilanzerstellung durch eine Rücklagenentnahme zu decken. Diese Vorgehensweise stellt aber keinen liquiditätswirksamen Vorgang dar. Sie ist deshalb weder im Vermögens- noch im Erfolgsplan auszuweisen.

 

Vermögensplan

 

Der Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben.

 

Bezüglich der einzelnen Positionen wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan verwiesen.

 

Stellenübersicht

 

entfällt

 

Finanzplan

 

Der Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des laufenden Wirtschaftsjahres (2004), des  Vorjahres und die Planungen für die Jahre 2005 bis 2008. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2005 deckungsgleich.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Wirtschaftsplan 2005

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift