Vorlage - RAT/0275/2004  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Untere Eich, Schwanen, Obere Waldstraße und Kurze Straße"
- Änderung des Ausbauprogrammes
- Mitteilung gem. § 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen  Planungsamt
   Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
06.12.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Der Ausschuss beschließt die Änderung des Straßenausbaus im Bereich “Untere Eich, Obere Waldstraße, Kurze Straße und Schwanen” in der in der Sitzung vorgestellten Form wie folgt:

·         Die Straße Schwanen erhält im Bezug auf die Gehwegoberfläche den gleichen Ausbaustandard, wie die Obere Waldstraße und die Kurze Straße.

·         Der Naturbordstein wird gegen einen Betonbordstein mit Basaltvorsatz ausgetauscht.

·         Die Sonderbeleuchtung mit Bodenstrahlern entfällt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Änderungen im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

 

2.      Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei den Haushaltsstellen 1.615.963.1.0 “Ausbau Untere Eich” und 1.615.967.1.0 “Ausbau Obere Waldsraße/Kurze Straße/Schwanen” unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Kürzungen auf insgesamt

1.445.200,- €

gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 92.000,- € erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes/ der Haushaltsplanberatungen für 2005.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Straßenausbau im Bereich “Untere Eich, Schwanen, Obere Waldstraße und Kurze Straße” wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.04 beschlossen (RAT/0050/2004). Hier wurde auch das Ausbauprogramm festgelegt. Parallel hierzu erfolgte die Mitteilung über damit verbundene Mehrausgaben gem. § 29 GemHVO im Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.04 und im Rat am 17.05.04 (RAT/0097/2004). Der Kostenstand betrug auf Basis der hier zugrunde liegenden Planung

 

1.354.000,- €.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.04 wurde dem Bürgermeister im Hinblick auf die wahlbedingte Sitzungspause die Ermächtigung zur Vergabe der Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen übertragen (RAT/0150/2004).

 

Der Antrag auf Bewilligung von Mitteln aus der Städtebauförderung wurde fristgerecht am 29.06.04 bei der Bezirksregierung gestellt. Mit Bescheid vom 25.08.04 wurde die Bewilligung ausgesprochen. Damit waren die formellen Voraussetzungen zur Ausschreibung der Maßnahme gegeben.

 

Die Ausschreibung wurde durchgeführt und letztendlich am 26.10.04 submittiert. Nähere Erläuterungen zum Ausschreibungsverfahren und dessen Ergebnis sind der Vorlage im nicht öffentlichen Teil zu entnehmen ( RAT/0278/2004).

 

Unter Berücksichtigung der geprüften Ausschreibungsergebnisse ergeben sich für den Straßenausbau nunmehr Gesamtkosten in Höhe von

 

ca. 1.700.000,- €.

 

Dies ergibt gegenüber der o.g. Kostenmitteilung eine Differenz von 346.000,- €. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 25,6 %. Die übliche Schwankungsbreite zwischen den Stufen IV und V des Bauinvestitionscontrollings von +/- 20 % wird damit zunächst überschritten.

 

Die dargestellte Kostensteigerung ist wie folgt begründet:

 

Zum Zeitpunkt der letzten Kostenmitteilung waren folgende Sachverhalte noch nicht bekannt, weil sie sich erst im Verlauf der weiteren Planungsschritte ergeben haben:

 

·         Mit dem Ausbau der Straßen ergab sich aufgrund der konkreten Erstellung der Deckenhöhenpläne die Möglichkeit, eine ganze Reihe von Stufen vor den hier betroffenen Gebäuden und Geschäften beseitigen zu können. Dies entsprach auch dem Wunsch einer ganzen Reihe von Bürgern/Eigentümern, die zwischenzeitlich in dieser Sache das Beratungsbüro (MWM) aufgesucht hatten. Diese Möglichkeit wurde in der Sitzung des Ausschusses am 05.07. unter TOP 7 vorgetragen und als sinnvoll von dort bestätigt. Für die eigentliche Maßnahme wirkt sich dies hinsichtlich der Kosten kaum aus, weil etwas höherem Aufwand im Fahrbahnbereich Einsparungen im Gehwegbereich (geringere Aushubtiefe) entgegenstehen. Anders ist dies aber für die dann notwendige Anpassung der Kellerlichtschächte. Diese liegen fast ausschließlich als Bestandteil der privaten Gebäude ohne entsprechende Sondernutzung in der öffentlichen Fläche, und müssen bei Anhebung der Gehwege zur Schaffung von barrierefreien Übergängen aufwendig angepasst werden. Diese Leistung wurde in die Ausschreibung übernommen und führt zu Mehrkosten  von                            46.000,- €.

·         Wie mehrfach mitgeteilt wurde, sollte im Vorfeld der Maßnahme durch eine detaillierte TV-Untersuchung der städtischen Kanäle der hier erforderliche Sanierungsaufwand ermittelt werden. Letztendlich war nur durch eine vorgezogene Sanierung zu verhindern,  dass nach der aufwändigen Straßengestaltung in diese hochwertigen Flächen z.B. für die Sanierung von Kanälen wieder eingegriffen werden muss. Gleiches mußte dann selbstverständlich auch für die privaten Grundstücksanschlüsse gelten. Im Ergebnis der Untersuchungen ergab sich dann unter Berücksichtigung der hydraulischen Situation die wirtschaftlich zwingend zu treffende Entscheidung, große Teile der Kanäle im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme auszutauschen. Siehe hierzu auch die Vorlage im Werksausschuss am 01.12.04 (RAT/0270/2004). Mit dieser Entscheidung ergeben sich im Bereich des Kanalgrabens allerdings auch für den Straßenbau Kosten, die aufgrund der bis dato gültigen Planung so nicht einkalkuliert und auch nicht erforderlich waren. Diese Mehrausgaben beziffern sich auf

50.000,- €.

·         In den Beratungen zum Abschluss des neuen Straßenbeleuchtungsvertrages (siehe Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.04, RAT/0266/2004) wurde festgestellt, dass Sonderbeleuchtungen, wie z.B. die im Innenstadtkonzept und damit auch im Bereich “Untere Eich” vorgesehenen Bodenstrahler, aus elektrotechnischen Gründen nicht in das “normale” Niederspannungsnetz “eingeschleift” werden können und damit auch nicht zur Straßenbeleuchtung zählen. Im Ergebnis muss für diese Beleuchtung eine eigene Verkabelung erstellt werden, was zu zusätzlichen Kosten führt. Die bislang von der BEW nur geschätzten Kosten für diese “Sonderbeleuchtung” belaufen sich auf   37.800,-€.

·         Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden auch direkt angrenzende Privatflächen hinsichtlich einer Gestaltungsmöglichkeit in Richtung Gesamtkonzept betrachtet. Dabei standen aber nur die Flächen zur Debatte, die aufgrund ihrer Lage und Größe den Eindruck einer öffentlichen Fläche erwecken. Da die Zeit für Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern nicht mehr vorhanden war, wurden diese Flächen in die Ausschreibung übernommen, damit eine Beauftragung durch die Stadt (gegen Kostenerstattung durch den Eigentümer) oder durch den Eigentümer selbst zum Zeitpunkt der Ausführung möglich ist. Es handelt sich hierbei um etwa 410 qm zu gestaltende Fläche. Deren Herstellungskosten belaufen sich auf

67.000,- €.

·         Bedingt durch die zeitlichen Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren (siehe TOP im nicht öffentlichen Teil) hat sich der verbleibende Ausführungszeitraum bis zur Kirmes im Sommer 2005 (vorgegebener Fertigstellungszeitpunkt in der Ausschreibung) immer mehr verringert. Aufgrund der Aussagen einiger Firmen ist davon auszugehen, dass diese Problematik zu Mehrkosten geführt hat. Einige Firmen haben in den Angeboten auch Nachlässe bei Verlängerung der Bauzeit angeboten, die jedoch wegen des Ausschlusses solcher “Verlängerungen der Bauzeit” nicht gewertet werden konnten. Hinsichtlich der daraus resultierenden Mehrkosten wurde hilfsweise eines der Nebenangebote herangezogen. Danach belaufen sich diese “Mehrkosten” auf etwa

25.000,- €.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sachverhalte hätte der Gesamtausgabebedarf im Mai diesen Jahres wie folgt festgestellt werden müssen:

 

1.579.800,- €

 

Damit liegt die ausschreibungsbedingte Erhöhung der Gesamtkosten nur bei 120.200,- €, was einer Abweichung von 7,6 % entspricht. Dies ist durchaus als eine noch typische Marktschwankung anzusehen, die nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Gleichwohl gibt es durchaus auch nachvollziehbare Gründe, warum das Preisniveau eher an der oberen Grenze liegt.

·         Derartige Baumaßnahmen in Bereichen von Geschäftsstraßen, in denen die Zugängigkeit der Geschäfte zumindest in den Geschäftszeiten immer ermöglicht werden muss, verursachen in der Abwicklung erheblich mehr Organisations- und Koordinierungsaufwand. Den lassen sich die Firmen zu Recht vergüten bzw. kalkulieren dieses Risiko in ihre Preise ein.

·         Gleiches gilt auch für das Arbeiten unter Verkehr. Hier spielt insbesondere der Anlieferverkehr für die Geschäfte eine erschwerende Rolle.

·         Der enge Zeitrahmen wurde oben schon genannt und mit einer Summe belegt. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mehraufwand in der Kalkulation noch mit größeren Zuschlägen berücksichtigt wurde.

·         Die Herstellung des Natursteinpflasters einschl. Verfugung wurde wunschgemäß unter Einschaltung eines Sachverständigen sehr genau und verbindlich vorgeschrieben. Damit sollte vermieden werden, dass später größere Schäden an dem Pflaster auftreten. Die Preisspanne bei der Verlegung des Pflasters zeigt allerdings, dass die Einschätzung der Kalkulatoren hinsichtlich des hier zu betreibenden Aufwandes mangels entsprechender Erfahrungen teilweise weit auseinander gehen. Auch dies könnte zu dem Preisniveau beigetragen haben.

·         Der Anteil der Natursteinpflasterflächen ist mit etwa 3.000 qm durchaus hoch. Die meisten Firmen haben für die Herstellung solch hochwertiger Flächen aber kein eigenes Fachpersonal mehr. In Folge müssen diese Leistungen “eingekauft” werden. Hierbei handelt es sich z.B. um belgische Subunternehmer, die solche Flächen noch bearbeiten können. Das damit verbundene Risiko wird von den Kalkulatoren durchaus mit Zuschlägen berücksichtigt.

 

 

Unabhängig von den nachvollziehbaren Gründen für die Kostenerhöhung, läßt sich diese, insbesondere bei entsprechender Hochrechnung auf die Gesamtmaßnahme Innenstadt, und unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzsituation der Stadt, nicht mehr vertreten. Deshalb wurden folgende Vorschläge für den hier anstehenden Ausbaubereich “Untere Eich, Obere Waldstraße, Kurze Straße und Schwanen” erarbeitet, die Kosten wieder auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, ohne jedoch das Konzept der Innenstadtgestaltung im Grundsatz in Frage zu stellen. Hierzu wird auf die gesonderte Vorlage zur Anpassung des Gestaltungsplanes der Innenstadt verwiesen (RAT/0276/2004).

 

·       Durch die Öffnung der genannten Zeitschiene ist eine deutliche Einsparung zu erwarten. Die Bauzeit wird auf das für diese Maßnahme notwendige und angepasste Maß verlängert. Hinsichtlich der Kirmes wird lediglich auf diese Veranstaltung und die damit verbundenen Leistungen des Unternehmers (Zufahrtsmöglichkeit für Schausteller; sichere Leitung der Besucherströme etc.) hingewiesen. Damit kann der Unternehmer seine Kalkulationen darauf abstellen. Da nur ein verschwindend geringer Teil der Bauzeit betroffen ist, werden sich diese Einschränkungen beim Gesamtpreis kaum noch bemerkbar machen. Die erwartete Einsparung beläuft sich auf mindestens

25.000,- €.

·         Die genannten Privatflächen sind größtenteils aus den Gesamtkosten zu streichen, da sie nur bei Kostenerstattung durch den Eigentümer oder aber durch dessen Direktvergabe zum Tragen kommen. Ausgenommen hiervon sind lediglich sogenannte Zwickelflächen, die zwangsläufig bei Bauausführung wiederhergestellt werden müssen. Deshalb reduziert sich die Einsparung auf

55.000,- €.

·         Die weitestgehende Schaffung von barrierefreien Übergängen und die damit verbundene Anpassung der Lichtschächte ist als Angebot an die betroffenen Eigentümer zu verstehen. Eine Realisierung ist nur dann vorgesehen, wenn entweder eine Kostenerstattung an die Stadt, oder aber eine eigene Vergabe an den Unternehmer durch die Eigentümer zugesagt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung ist mit den Eigentümern hierüber zu verhandeln. Die Reduzierung der Kosten erfolgt jedoch nicht in voller Höhe, weil auch bei Nichtrealisierung der Höhenanpassung vereinzelte Reparaturen nicht gänzlich zu verhindern sein werden.

40.000,- €.

·         Gemäß Gestaltungsplan für die Innenstadt ist die Verlegung eines Naturbordsteins vorgesehen. Dieser ist in Lieferung und Verlegung sehr teuer, kommt aber wegen einer Auftrittshöhe von wenigen Zentimetern praktisch kaum zur Wirkung. Hier ist bei Austausch gegen einen Betonbordstein mit Basaltvorsatz praktisch kaum eine negative Auswirkung auf das Gestaltungsbild zu erwarten. Deshalb wird vorgeschlagen, hier den Austausch vorzunehmen. Die Kostenreduzierung für diese Maßnahme beträgt

30.000,- €.

·         Der Ausbaubeschluss sieht für den Bereich Schwanen ebenfalls eine hochwertige Ausführung vor. Die Bereiche Obere Waldstraße und Kurze Straße werden dagegen mit “normalem” Standard (Betonsteinpflaster) ausgeführt. Es wäre im Hinblick auf die Kostensituation vertretbar, auch den Bereich Schwanen mit dem “normalen” Standard in Bezug auf die Gehwegoberflächen auszuführen, und den hochwertigen Ausbau am Schwanenplatz enden zu lassen. Die damit verbundene Reduzierung beläuft sich auf

67.000,- €.

·         Im Bereich der Unteren Eich waren in Ausführung des Gestaltungskonzeptes für die Bäume Bodenstrahler vorgesehen. Da zum Zeitpunkt der Planung noch nicht bekannt war, dass hierfür eine zusätzliche Verkabelung erforderlich ist, und damit erhebliche Kosten entstehen, wird im Hinblick auf die Kostensituation vorgeschlagen, solche Sonderbeleuchtungen auf den zentralen Innenstadtbereich zu beschränken. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass diese Sonderleuchten auch einen erheblich höheren Unterhaltungsaufwand verursachen, der von der Stadt zu tragen wäre.

37.800,- €.

 

Die vorgenannten Reduzierungsvorschläge stellen die Förderung der Innenstadt nicht in Frage. Dies wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschläge reduziert sich der Gesamtausgabebedarf auf

1.445.200,- €.

 

Die Differenz zu den bisher geltenden Gesamtkosten beträgt damit noch 91.200,- €. Eine weitere spürbare Reduzierung wäre jetzt nur noch durch den generellen Verzicht auf Natursteinpflaster zu erzielen. Hier ist jedoch zu befürchten, dass damit dann möglicherweise die gesamte Förderung in Frage gestellt werden muss! 

 

Es wird vorgeschlagen, den oben stehenden Reduzierungsvorschlägen zuzustimmen, das beschlossene Ausbauprogramm per Beschluss entsprechend zu ändern, und die erforderlichen Mehrausgaben gem. § 29 GemHVO zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die erforderliche Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erfolgt im Rahmen des Haushalts 2005. In die für Ende Januar vorgesehene Vergabe des Auftrages im Haupt- und Finanzausschuss ist ein entsprechender Vorbehalt zur Mittelbereitstellung aufzunehmen.

 

Der Änderungsbeschluss zum Ausbauprogramm im Bereich “Untere Eich, Obere Waldstraße, Kurze Straße und Schwanen” sollte unabhängig von den Entscheidungen zur gesamten Innenstadt schon jetzt getroffen werden, damit das weitere Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet werden kann.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.963.1.0/1.615.967.1.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.445.200,-

EUR

705.000,-

EUR

649.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt und Beschlussvorschlag!

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift