Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zur "Entwicklung des Umbaus der Innenstadt - Maßnahmenkatalog und Ausbaustandards" zur Kenntnis und verweist das Thema mit Ausnahme der Maßnahmen "Untere Eich, Schwanen…" und "Brückenweg" zur Vorberatung in den Arbeitskreis Stadtentwicklung. Sachverhalt: Entwicklung Umbau Innenstadt Teil
A: Maßnahmenkatalog und Ausbaustandards 1. Aktuelle Ausgangslage/Handlungsbedarf Die finanzielle Gesamtsituation der Stadt Wermelskirchen hat sich in der letzten Zeit aus verschiedenen Gründen erheblich verschlechtert und somit auch der Spielraum für langfristige umfangreiche Projekte entsprechend verringert hat. Darüber hinaus hat das Submissionsergebnis für die aktuell anlaufende Maßnahme „Untere Eich/Schwanen/Burger Straße (Obere Waldstraße)/Kurze Straße“ eine deutliche Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung ergeben (Details enthält die Vorlage RAT/0275/2004). Auch in der Bauphase der Maßnahme "Brückenweg" haben sich unvorhersehbare Kostensteigerungen ergeben (vgl. RAT/0281/2004). Aus diesen Entwicklungen heraus hat sich für die Verwaltung ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Gesamtmaßnahme Umbau Innenstadt ergeben. Denn bei einer Übertragung der Erkenntnisse aus der Ausschreibung auf die Kostenentwicklung der gesamten Innenstadt (bei Durchführung aller geplanten Projekte; im vorgegebenen Förderzeitraum (bis 2011), unter Beibehaltung der beschlossenen Ausbau- und Gestaltungsstandards) ist absehbar, dass das Gesamtprojekt Umbau Innenstadt für den städtischen Haushalt finanziell nicht mehr tragbar sein wird. 2. Lösungsansätze für Einsparungspotentiale Es wurden Lösungsansätze und Einsparpotentiale gesucht, um den für die weitere Entwicklung der Stadt Wermelskirchen sehr wichtigen Innenstadtprozess weiterführen und abschließen zu können. Da dem Innenstadtprozess eine erhebliche Anzahl an Beschlüssen zugrunde liegt - z.B. über den Masterplan und das Gestaltungskonzept – ist eine ergänzende Entscheidung der Politik sinnvoll und notwendig. Die geplanten Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Wermelskirchener Innenstadt wurden in die Städtebauförderung aufgenommen, weil die Stadt Wermelskirchen ein sogenanntes „Integriertes Handlungskonzept“ (Masterplan) erstellt und vorgelegt hat. Zusammen mit dem beschlossenen Sanierungsgebiet Innenstadt wurden so die Voraussetzungen für eine Förderung durch Bund und Land geschaffen. Ziel ist deshalb, die wesentlichen Grundprinzipien des "Integrierten Handlungskonzeptes" nicht in Frage zu stellen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, durch gezielte Einsparungen die Stadt Wermelskirchen finanziell in die Lage zu versetzen, die wesentlichen Bausteine der Innenstadtentwicklung umzusetzen: 3 Lösungsansätze: Ansatz 1: Beibehaltung aller geplanten Maßnahmen aus dem "Integrierten Handlungskonzept" (Masterplan), dafür aber wesentliche Senkung des Ausbaustandards (sowohl technisch als auch gestalterisch). Ansatz 2: Fortfall mehrerer Maßnahmen aus dem "Integrierten Handlungskonzept" (Masterplan), dafür aber Beibehaltung des hohen Ausbaustandards. Ansatz 3: Verträglicher Fortfall
einzelner Maßnahmen aus dem "Integrierten Handlungskonzept"
(Masterplan), sowie geringfügigere Senkung des Ausbaustandards. Dieser Ansatz wird von der Verwaltung favorisiert. Auf der Grundlage von Ansatz 3 sind im Folgenden denkbare Einsparpotenziale aufgelistet und grob beschrieben. 3. Einsparpotential durch Fortfall / Reduzierung einzelner Maßnahmen Fortfall geplanter Maßnahmen a) Punktuelle Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Berliner Straße und Grünestraße Der Fortfall dieser gesamten Maßnahmen birgt einerseits ein sehr
großes Einsparspotenzial und hat andererseits keine Auswirkungen auf die
Städtebauförderung der restlichen Maßnahmen des Masterplans. Einzelne, vom
Umfang her sehr reduzierte, punktuelle Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können
zeitlich unabhängig und mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden. b) Umbau der Schillerstraße (Teilfläche zwischen Kölner Straße und Schulgasse) Auf Grund des geänderten Verkehrskonzeptes entfällt die technische Notwendigkeit, die Schillerstraße umzubauen. Auch in gestalterischer Hinsicht ist die Maßnahme entbehrlich. Reduzierung geplanter
Maßnahmen a) Umgestaltung Bahnhofsvorplatz In diesem Bereich ist eine Reduzierung des Ausbaustandards auf die rein technischen Notwendigkeiten (Anpassung der Wartezonen für Niederflurbusse und Überdachung der Wartezonen) denkbar. Durch Fortfall der gestalterischen Qualitäten entfallen jedoch die Städtebauförderungsmittel. Stattdessen wäre ggf. eine Förderung aus GVFG-Mitteln (ÖPNV) denkbar. Grundsätzlich könnte der Umbau des Bahnhofsvorplatzes jedoch aus dem zeitlichen „Korsett“ des Masterplans genommen werden. b) Rhombus-Fläche (Skulpturenpark) Das Gespräch bei der Bezirksregierung Köln am 15.11.2004 hat ergeben, dass der Fördergeber diese Maßnahme weiterhin als wichtigen Baustein des "Integrierten Handlungskonzeptes" (Masterplan) ansieht. Eine Reduzierung des Projektes auf eine Teilfläche des Rhombus-Areals würde von der Bezirksregierung jedoch mitgetragen. Auch für dieses Projekt liegen - abgesehen vom Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs aus dem Jahr 1999 - noch keine Planungen/Nutzungskonzepte vor. Bei der Ermittlung des Einsparpotenzials wurde daher von einer Reduzierung der Maßnahme um 50 % ausgegangen. c) Innenstadtdreieck Das Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 1999 sieht für den Bereich des Innenstadtdreiecks ein umfangreiches Gassensystem zwischen Telegrafenstraße und Kölner Straße vor. Die Realisierung fußläufiger Verbindungen zwischen diesen beiden Straßenzügen ist für den Einzelhandel in der Kölner Straße von besonderer Bedeutung. Daher sollte auf dieses Projekt nicht vollständig verzichtet werden. Zumindest an der Umsetzung von ein bis zwei Verbindungswegen sollte festgehalten werden. Der Einsparung relativ hoher Bau- und Grunderwerbskosten stehen erhebliche Mindereinnahmen aus Anliegerbeiträgen entgegen, die auf Grund noch nicht vorhandener Planungsunterlagen nur sehr überschlägig ermittelt werden können. Die Bezirksregierung hat bestätigt, dass durch den Fortfall bzw. die Reduzierung der genannten Maßnahmen die Grundzüge des "Integrierten Handlungskonzeptes" (Masterplan) nicht berührt werden. Realisierungszeiträume der
verbleibenden Maßnahmen Durch Fortfall bzw. Reduzierung der vorgenannten Maßnahmen (deren ursprünglicher Realisierungszeitraum überwiegend in den Jahren 2010/2011 geplant war) besteht die Möglichkeit, die Abwicklung der verbleibenden Maßnahmen um diese zwei Jahre zu strecken. Die verbleibenden Maßnahmen verteilen sich somit gleichmäßiger auf den Förderzeitraum. Diesem Vorgehen werden seitens der Bezirksregierung keine Bedenken entgegengebracht. Die finanzielle Belastung der Stadt in den Jahren 2005 bis 2009 wird sich daher entsprechend reduzieren können. Vorteilhaft ist eine gleichmäßigere Verteilung der Maßnahmen auch deshalb, weil die Fördermittel aufgrund der Finanzsituation des Landes im Landeshaushalt nach aktuellstem Kenntnisstand ebenfalls gleichmäßig auf alle Jahre des Förderzeitraumes verteilt sind. Wie bisher ist es also erforderlich jedes Jahr ausreichend Maßnahmen anzumelden, um die dem jeweiligen Jahr zugeordneten Fördermittel zu binden. Gleichzeitig jedoch auch den Umfang der Maßnahmen weitgehend auf das Fördervolumen in den jeweiligen Jahren abzustimmen. Neben den positiven finanziellen Aspekten bedeutet Streckung jedoch auch, das z.B. mit der letzten Innenstadt-Maßnahme "Umbau des Bereiches Marktes" statt 2008 voraussichtlich erst 2010 begonnen werden kann. 4. Einsparpotential durch Senkung der technischen Ausbaustandards Seitens des Tiefbauamtes wurden verschiedene Einsparmöglichkeiten durch Senkung des technischen Standards untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass lediglich der Verzicht auf Niveauanpassungen im Gehwegbereich (private Hauseingänge und Kellerlichtschächte) technisch vertretbar und ein nenneswertes Einsparpotenzial birgt. Höhenanpassungen werden nur durchgeführt, wenn die Eigentümer der Eingangsbereiche und Kellerlichtschächte die entstehenden Kosten erstatten. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Höhensituationen in den einzelnen Innenstadtstraßen sowie das Fehlen von Entwurfsplanungen ist eine genaue Ermittlung der Einsparungen in der gesamten Innenstadt derzeit nicht möglich. 5. Einsparpotential durch Senkung der gestalterischen Ausbaustandards Ziel bei Senkung des Gestaltungsstandards ist, trotz Einsparungen ein hochwertiges Gesamterscheinungsbild der Innenstadt von Wermelskirchen sowie Identifikation und Imageverbesserung zu erreichen. Durch die gestalterische und funktionelle Aufwertung werden Vorraussetzungen geschaffen, um den Einzelhandelsstandort Innenstadt zu stärken und somit in der Region konkurrenzfähig zu halten. a) Verzicht auf Natursteinborde Erhebliche Einsparmöglichkeiten ergeben sich durch den Einsatz von Betonsteinborden (mit Splittvorsatz) an Stelle der bislang vorgesehenen Natursteinborde. Diese Reduzierung des Ausbaustandards wird von der Förderbehörde mitgetragen und ist hinsichtlich des gestalterischen Gesamterscheinungsbildes der Straße vertretbar. b) Verzicht auf Sonderbeleuchtung in Gehwegbereichen Das vom Rat der Stadt beschlossene „Gestaltungskonzept Innenstadt“ enthält Bodenstrahler als Effektbeleuchtung zur Beleuchtung der Bäume im Straßenraum. Ein Abstimmungsgespräch bei der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass die Förderbehörde einem Verzicht dieser Sonderbeleuchtung bei der Maßnahme "Untere Eich/Schwanen…" unter der Voraussetzung zustimmen könnte, dass an dieser oder einer adäquaten Beleuchtung im zentralen Innenstadtbereich festgehalten werde. c) Verzicht auf Betonsteinpflaster
(Fahrbahnbereich) von Kölner Straße u.Telegrafenstraße Kölner Straße und Telegrafenstraße bilden die beiden wesentlichen Geschäftsbereiche der Wermelskirchener Innenstadt. Durch Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen „Verkehrskonzeptes Innenstadt“ ist in diesen beiden Straßenzügen künftig mit einem erheblich reduzierten Kfz-Aufkommen zu rechnen. Durch das geplante Betonsteinpflaster im Fahrbahnbereich sollen die verkehrsberuhigenden Maßnahmen unterstützt werden; gleichzeitig werden die betreffenden Straßenräume gestalterisch aufgewertet. Die mögliche Kostenreduzierung durch Verzicht auf das Pflaster und ersatzweise Ausführung als Asphaltfläche ist je nach Ausführung und vorhandenem Unterbau sehr unterschiedlich. Ein Verringerung dieses Gestaltungsstandards wurde mit der Bezirksregierung Köln noch nicht abgestimmt, das Einsparpotenzial ist somit noch fraglich. d) Neuzuordnung in Zonen hochwertiger und abgesenkter Gestaltungsqualitäten Der Masterplanbereich ist hinsichtlich der gestalterischen Standards in zwei Zonen aufgeteilt: den Bereich der Innenstadt mit hochwertigen Gestaltungsqualitäten sowie die Randbereiche der Innenstadt mit etwas geringerem Qualitätsstandard. Wesentlicher Unterschied ist dabei der Gehwegbelag (einerseits Naturstein, andererseits Betonwerkstein). Um Kosten einzusparen, wurde geprüft, ob einzelne Maßnahmen vom hochwertigen Bereich in die Zone mit niedrigerem Standard verschoben werden können. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wurde festgestellt, dass eine Standardsenkung hinsichtlich der Gehwegoberfläche für drei Maßnahmen (Straße Schwanen, Bereich Bügeleisen, innenstadtzugewandte Gehwegseite Brückenweg) in Betracht kommt, ohne dass dies grundsätzlich förderschädlich ist. 6. Weitere Einsparmöglichkeiten Die Verwaltung untersucht zurzeit zusätzliche Einsparmöglichkeiten. Weitere wesentliche Absenkungen des gestalterischen Standards, insbesondere im engeren Innenstadtbereich, sowie der Fortfall zusätzlicher (zentraler) Maßnahmen sind allerdings u.a. hinsichtlich der Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme Innenstadt (Voraussetzung für die Förderung ist das "Integrierte Handlungskonzept" - Masterplan) äußerst kritisch zu sehen. Bei den intensiven Diskussionen von Verwaltung und beauftragten Planern wurden jedoch eine Reihe weiterer kleinerer Einsparmöglichkeiten angesprochen; diese werden im Rahmen der Ausbauplanung der Einzelmaßnahmen jeweils überprüft und sind daher zurzeit nicht konkretisierbar. Beispielsweise besteht durch die mögliche „Streckung“ der Gesamtmaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt“ grundsätzlich die Möglichkeit, flexiblere, längere Bauphasen ohne enge zeitliche Befristung vorzusehen und somit künftig ggfs. günstigere Submissionsergebnisse zu erzielen. Außerdem
wird über eine Ausschreibung aller Bäume gleichzeitig für die gesamte
Innenstadtmaßnahme (Lieferung entsprechend Bedarf) nachgedacht. Neben dem
gestalterischen Vorteil (alle Bäume haben das gleiche Alter und den gleichen
Habitus) wird von Seiten des Fachamtes auch ein Einsparspotenzial vermutet. Eine
Reduzierung der Baumanzahl macht städtebaulich keinen Sinn und würde von der Bezirksregierung
kritisch beurteilt werden. Ähnliches gilt für den Einsatz jüngerer, also
kleinerer Bäume, die nahezu keine Raumwirkung und ggf. für den Verkehr zu
niedrige Kronenbereiche haben. Weitere mögliche Kostensenkungen
z.B. im Bereich Möblierung (u.a. durch Reduzierung von Standorten für
Fahrradständer etc.) werden zurzeit noch untersucht. Grundsätzlich sollte an
der beschlossenen Straßenmöblierung (Bänke, Abfallbehälter, Poller sowie
Wartehäuschen) aus Sicht des Planungsamtes festgehalten werden. 7. Fazit Die o.a. Vorschläge machen deutlich, dass es vertretbare Einsparpotenziale bei der Gesamtmaßnahme Umbau Innenstadt gibt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass insbesondere durch noch fehlende, detaillierte Ausbauplanungen für die Mehrzahl der Innenstadtmaßnahmen große Unwägbarkeiten bestehen. Auch Kosten für ggf. notwendigen Grunderwerb sind schwerlich korrekt zu ermitteln, wenn noch nicht feststeht, welche Flächen für die Umsetzung einer Maßnahme erworben werden müssen. Ebenso können Anliegerbeiträge zum aktuellen Planungsstand nur überschlägig ermittelt werden. Die Einsparpotentiale für die gesamte Innenstadtmaßnahme sind deshalb nur sehr grob geschätzt. Für die Höhe der Einsparpotentiale werden jeweils nicht nur die Verringerung der Ausgaben betrachtet, sondern auch die dann entfallenden Fördermittel berücksichtigt sowie die Einnahmen durch Anliegerbeiträge entsprechend reduziert. Eine übersichtliche Aufstellung der Kosten, Einnahmen und Einsparpotentiale wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgetragen werden. Die
Nutzung der Einsparpotenziale für die einzelnen Maßnahmen der Innenstadt wirken
sich nicht nur entlastend für den städtischen Haushalt aus; gleichzeitig werden
sich auch die Anliegerbeiträge reduzieren! 8. Weiteres Vorgehen Abstimmung mit der Kämmerei Das Vorgehen und die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Einsparpotentiale sind vorab grob mit der Kämmerei abgestimmt und befürwortet worden. Im nächsten Schritt werden die Zeitpläne für die einzelnen Maßnahmen sowie die Gesamtmaßnahme Innenstadt angepasst und optimiert. Parallel dazu werden in Zusammenarbeit mit der Kämmerei die Änderungen in die einzelnen Haushaltsjahre und das Investitionsprogramm umgesetzt und überprüft. Die Einsparpotentiale sind in dem aktuellen Haushaltsplan-Entwurf und in dem Entwurf des Investitionsprogramms IVP noch nicht enthalten. Bei den Haushaltsplanberatungen sind die Änderungen zu berücksichtigen. Arbeitskreis Stadtentwicklung Die Verwaltung schlägt vor, die detaillierte Diskussion über die Einsparpotentiale in einem Arbeitskreis im Januar 2005 zu führen (Ausnahme: Vgl. Sonderfälle Punkt 8.). Diese Arbeitskreissitzung wird als Vorberatung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im Januar gesehen. Den Mitgliedern werden rechtzeitig vor der Sitzung des Arbeitskreises die aktuellsten Unterlagen zu Verfügung gestellt werden. Insbesondere die Umsetzung der Einsparpotentiale auf die einzelnen Haushaltsjahre und das IVP und den Zeitablauf der Gesamtmaßnahme Innenstadt. 9. Sonderfälle aktuelle Baumaßnahmen "Untere Eich / Schwanen / ..." Eine Vorentscheidung zu den Einsparpotenzialen stellt die aktuelle Baumaßnahme "Untere Eich, Schwanen, Burgerstraße (Obere Waldstraße), Kurze Straße" dar. Zwischen Tiefbauamt und Planungsamt wurden die Einsparpotentiale im Bereich der Ausbaustandards bereits auf diese Maßnahme umgesetzt. Aufgrund der Vergabesituation (vgl. Vorlagen RAT/0278/2004) ist dieses vorzeitige Vorgehen erforderlich. Unumgänglicher Grundsatz sollte sein, dass die Reduzierung von Standards in der gesamten Innenstadt gleichermaßen angewendet wird (abgesehen von konkret benannten Ausnahmen z.B. Sonderbeleuchtung). Mit der Vorabentscheidung für die dringend erforderliche Kostenreduzierung durch Standardreduzierungen bei der Maßnahme "Untere Eich, Schwanen…" werden also bereits im Vorfeld der Gesamtdiskussion über die Einsparpotentiale der gesamten Innenstadt im Arbeitskreis Fakten geschaffen. Seitens der Fachämter besteht Einigkeit, dass die in dieser Maßnahme angewendeten Reduzierungen der Ausbaustandards auf die gesamte Innenstadt angewendet werden können und sollten. Aus diesem Grund wird die Entscheidungsreihenfolge zwar als unglücklich angesehen, ist aber notwendig und wird deshalb unterstützt. Änderungen der Ausbaustandards
für die aktuelle Baumaßnahme "Untere Eich, Schwanen,…": § Einsatz Betonsteinbord anstelle Naturbordstein § Verzicht auf Effektbeleuchtung § Standardreduzierung hinsichtlich Gehwegoberfläche im Bereich Schwanen (Betonstein anstelle Naturstein) § Vergabe der Höhenanpassung in den Gehwegen) nur bei Kostenerstattung durch die Eigentümer der Eingangsbereiche und Kellerlichtschächte Brückenweg Der Brückenweg befindet sich derzeit in der Umsetzung, daher ist auch hier eine Vorabentscheidung nicht zu vermeiden (vgl. RAT/0281/2004). Änderung des Ausbaustandards
für die aktuelle Baumaßnahme Brückenweg: § Standardreduzierung hinsichtlich Gehwegoberfläche im innenstadtzugewandten Gehweg (Betonstein anstelle Naturstein) Sobald die zuständigen Gremien der Stadt das weitere Vorgehen hinsichtlich der Maßnahme „Untere Eich/Schwanen/Burger Straße (Obere Waldstraße)/Kurze Straße“ beschlossen haben und entsprechende überarbeitete Planzeichnungen vorliegen, werden diese der Bezirksregierung zur Kenntnis bzw. erneuten Abstimmung vorgelegt werden. Anlage/n: Anlage 1: Maßnahmen Masterplan
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