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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt betreffend die überplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Rahmen des Bauerlaubnisvertrages im Bereich der Bedarfsumleitung Globus-Markt zur Kenntnis. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, noch anfallende Ausgaben in voraussichtlicher Höhe von 3.067,75 € bei der H.-Stelle 1.610.630.1.0 bereitzustellen. Sachverhalt: Im Zuge der Baumaßnahme B 51 n war eine zeitweise Umfahrung des Verkehrs der L 157 um das bestehende Einkaufszentrum Globus erforderlich. Eine Führung der L 157 während der 1. Bauphase war nur über eine geänderte Trassenführung möglich, die zum Teil über Privatflächen verlief. Mit Datum vom 14.04.2000 wurde der Bauerlaubnisvertrag zwischen der Stadt und der Eigentümerin abgeschlossen. Mit diesem Vertrag gestattete die Eigentümerin die Inanspruchnahme einer Teilfläche ihres Eigentums für die provisorische Umgehungsstraße bis zum 31.12.2003. Sollte der Rückbau der provisorischen Umgehungsstraße einschließlich der vertraglichen Verpflichtungen nicht bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein, ist die Stadt vertraglich verpflichtet, eine monatliche Nutzungsentschädigung im Voraus zu leisten, und zwar ab 01.01.2004 monatlich 511,29 €, ab 01.07.2004 monatlich 1.022,58 €, ab 01.10.2004 monatlich 2.045,17 € und ab 01.01.2005 monatlich 4.090,34 €. Im Zusammenhang mit dem Bau des Obi-Marktes ist die dem Bauerlaubnisvertrag zugrunde liegende Verkehrsführung auf Dauer nicht mehr erforderlich. Seit November 2003 besteht keine Notwendigkeit mehr für den Verkehr auf der Globus-Umfahrung, allerdings hielt die tatsächliche Nutzung noch an. Im Bereich der jetzigen Umfahrung am Globus wird für die Andienung (Ladeverkehr) der Bereich umgestaltet. Der alte Zustand, eine Nutzung für die Andienung des Kundenverkehrs, erfolgt zwischenzeitlich nicht mehr. Im Rahmen des Bauerlaubnisvertrages erfolgte der Rückbau der provisorischen Umgehungsstraße nicht fristgerecht bis zum 31.12.2003. Daraus resultierte die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Nutzungsentschädigung für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 15.10.2004 in Höhe von insgesamt 7.158,09 €. Aus Sicht der Stadt wurden die vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Bau der provisorischen Umgehungsstraße teilweise abgewickelt, eine abschließende Klärung soll bis Anfang Dezember erfolgen. Hierzu erfolgten folgende überplanmäßigen Mittelbereitstellungen bei H.-Stelle 1.610.630.1.0: 1. am 04.03.2004 für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.03. über 1.533,88 € (Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss am 03.05.04, Rat der Stadt am 17.05.04) 2. am 26.03.2004 für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06. über 1.533,88 € (Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss am 03.05.04, Rat der Stadt am 17.05.04) 3. am 18.11.2004 für den Zeitraum vom 01.07. bis 30.11. über 7.158,08 €. Die letzte überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgte durch den Stadtkämmerer am 01.10.2004. Diese wird dem Haupt- und Finanzausschuss mit dieser Vorlage sowie der separaten Sitzungsvorlage zur Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der letzten Monate (Dr.Nr.: RAT/0255/2004) zur Kenntnis gegeben. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass noch Mittel in Höhe von 3.067,75 € für den Zeitraum 15.10.-30.11.2004 benötigt werden. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, diese noch anfallenden Ausgaben bei der H.-Stelle 1.610.630.1.0 bereitzustellen.
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