Vorlage - RAT/0280/2004  

 
 
Betreff: Kreisstraße 12 und 22
Hier: Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt Buchholzen
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
06.12.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis, und erteilt das Einvernehmen gemäß  § 5 Straßen-  und Wegegesetz Nordrhein Westfalen zur Neufestsetzung  der Ortsduchfahrt auf der K 12 und der K 22 in der Ortslage Buchholzen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit den  beigefügtem Schreiben vom 12.07.2004 beantragt der Landrat des Rheinisch- Bergischen Kreises die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt K 12 (2 Abschnitte) und K 22 in der Ortslage Buchholzen.

Die Neufestsetzungen sind in den beigefügten Übersichtsplänen ( Maßstab 1 : 2.500) dargestellt.

 

Die Ortslage Buchholzen wird durch die beiden Kreisstraßen K 12 und K 22 erschlossen. Die Ortsdurchfahrt wird jeweils vom Ortsmittelpunkt bis zum Bebauungsende geführt.

 

Nach  Prüfung der Sachlage durch den Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es keine Unterlagen, die die jetzige Festlegung der Ortsdurchfahrt belegen. Aus diesem Grund möchte der Rheinisch-Bergische Kreis die Ortsdurchfahrt Buchholzen in den genannten Abschnitten neu festsetzten. Die genannten Abschnitte sind in offener bzw. geschlossener Bauweise zusammenhängend bebaut und dienen überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke, so dass in Anwendung der Vorschrift des § 5 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein Westfalen dem Anliegen des Kreises stattgegeben werden kann.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1)      Schreiben des RBK vom 12.07.04 und Lageplan (K12 Abschnitt 1)

2)      Schreiben des RBK vom 12.07.04 und Lageplan (K12 Abschnitt 2)

3)      Schreiben des RBK vom 12.07.04 und Lageplan (K22 Abschnitt 1)

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift