Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis, und erteilt das Einvernehmen gemäß § 5 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen zur Neufestsetzung der Ortsduchfahrt auf der K 12 und der K 22 in der Ortslage Buchholzen. Sachverhalt: Mit den beigefügtem Schreiben vom 12.07.2004 beantragt der Landrat des Rheinisch- Bergischen Kreises die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt K 12 (2 Abschnitte) und K 22 in der Ortslage Buchholzen. Die Neufestsetzungen sind in den beigefügten Übersichtsplänen ( Maßstab 1 : 2.500) dargestellt. Die Ortslage Buchholzen wird durch die beiden Kreisstraßen K 12 und K 22 erschlossen. Die Ortsdurchfahrt wird jeweils vom Ortsmittelpunkt bis zum Bebauungsende geführt. Nach Prüfung der Sachlage durch den Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es keine Unterlagen, die die jetzige Festlegung der Ortsdurchfahrt belegen. Aus diesem Grund möchte der Rheinisch-Bergische Kreis die Ortsdurchfahrt Buchholzen in den genannten Abschnitten neu festsetzten. Die genannten Abschnitte sind in offener bzw. geschlossener Bauweise zusammenhängend bebaut und dienen überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke, so dass in Anwendung der Vorschrift des § 5 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein Westfalen dem Anliegen des Kreises stattgegeben werden kann. Anlage/n: 1) Schreiben des RBK vom 12.07.04 und Lageplan (K12 Abschnitt 1) 2) Schreiben des RBK vom 12.07.04 und Lageplan (K12 Abschnitt 2) 3) Schreiben des RBK vom 12.07.04 und Lageplan (K22 Abschnitt 1)
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