Vorlage - RAT/0281/2004  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Brückenweg"
hier: Änderung des Ausbauprogramms
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
06.12.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt die Änderung des Straßenausbaus im Brückenweg in der in der Sitzung vorgestellten Form wie folgt:

 

Der Brückenweg erhält im Bezug auf die Gehwegoberfläche den gleichen Ausbaustandard wie die Obere Waldstraße und die Kurze Straße. Das hier ursprünglich vorgesehene Natursteinpflaster wird durch hochwertiges Betonsteinpflaster ersetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das bereits bestellte und teilweise gelieferte Natursteinpflaster gesichert zu lagern, und in den kommenden Maßnahmen der Innenstadt einzusetzen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zur Gesamtproblematik wird auf die Vorlagen RAT/0275/2004 und RAT/0276/2004 verwiesen. Da aufgrund der Kostenentwicklung (Untere Eich) unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt eine umfangreiche Anpassung der Ausbau-/Gestaltungsstandards im Innenstadtbereich erforderlich wird, ist auch für den Brückenweg eine Anpassung angezeigt. Es ist im Hinblick auf den Vergleich der Maßnahmen untereinander nicht mehr vertretbar, die “Verkehrsachse” Brückenweg einseitig mit Natursteinpflaster zu gestalten, wenn Bereiche wie Schwanen auf Betonsteinpflaster reduziert werden müssen.

Hinzu kommt das Problem, dass im Zuge der Bauarbeiten am Brückenweg schon jetzt Mehrkosten zu verkraften sind, die so vorher nicht absehbar waren. Es hat sich herausgestellt, dass der bei Abtragung der Überhöhung anfallende Aushub komplett mit PAK verunreinigt ist. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Bodengutachten so nicht erkannt. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Materials ist inzwischen in die Wege geleitet. Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf etwa 30.000,- €.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gehwege des Brückenweges im gleichen Standard wie in den Straßen “Schwanen, Obere Waldstraße und Kurze Straße” auszuführen. Das bereits bestellte und teilweise auch schon gelieferte Natursteinpflaster wird zwischengelagert und in den künftigen Maßnahmen der Innenstadt verwendet. Die Kosten für das Natursteinpflaster müssen dann auf die entsprechenden Haushaltsstellen umgebucht werden. Die Bereitstellung der hierzu erforderlichen Mittel (Vorziehen der Mittel) kann im Haushaltsplan bzw. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2005 erfolgen.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung wird die Förderung nicht in Frage gestellt. Die Maßnahme Brückenweg wird im wesentlichen nach den Bestimmungen des GVfG NW gefördert. Hier werden an die Ausgestaltung keine erhöhten Anforderungen gestellt. Damit wird auch der Bedeutung des Brückenweges als künftige Hauptverkehrsachs Rechnung getragen. Die Städtebauförderung bezieht sich lediglich auf punktuelle Verbesserungen (z.B. Querungshilfen), so dass ein Materialwechsel in der Gehwegoberfläche keine Nachteile mit sich bringt.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung wird sich der Auftrag an das bauausführende Unternehmen erhöhen, da jetzt von dort auch Pflaster geliefert werden muss. Die Einsparungen durch das Natursteinpflaster sind jedoch wesentlich höher, so dass sich der Gesamtausgabebedarf auch unter Berücksichtigung der Mehrkosten deutlich reduzieren wird. Es wird hier mit einer Einsparung von mindestens

 

70.000,- €

 

gerechnet, die teilweise auch den Anliegern zu Gute kommt.

Die genaueren Zahlen  werden vom bauleitenden Büro gerechnet, sobald alle hierzu erforderlichen Informationen (z.B. Nachtragsangebot der Firma) vorliegen. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgetragen, soweit es dann vorliegt.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.962.1.3/1.660.981.2.2

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Wird nachgereicht!

EUR

1.133.000,-

EUR

509.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift