Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und weist den Antrag bezüglich Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW vom 08.07.2004 zurück. Sachverhalt: Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Antragsteller beklagt sich über die Verkehrssituation in der Wustbacher Straße. In den Jahren 2001/2002 ist die Wustbacher Straße ausgebaut worden. Eine Beteiligung der betroffenen Bürger hat bei der Planung stattgefunden. Bürgeranregungen, wie z. B. die Verlegung von geplanten Einengungen, wurden berücksichtigt. Die Wustbacher Straße liegt innerhalb einer Geschwindigkeitszone 30 km/h. Verschiedene Geschwindigkeitsmessungen haben keine Hinweise auf ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau gegeben. Mit der Kreispolizeibehörde wurde am 31.08.04 die Örtlichkeit besichtigt. Im gesamten Straßenverlauf wurde alternierend geparkt. Die vorhandene Fahrgasse war überall breiter als 3,0 Meter. Selbst wenn sich der Parkdruck noch erhöht, bestehen ausreichend Möglichkeiten, in dem betroffenen Straßenabschnitt noch Fahrzeuge so abzustellen, dass die Durchfahrt des fließenden Verkehrs nicht behindert wird. Polizei und Straßenverkehrsbehörde vertreten die Auffassung, dass keine zusätzlichen verkehrsregelnden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich sind. Mit dem Ordnungsamt und dem Antragsteller fand am 05.11.2004 ein erneuter Ortstermin statt. Nach Erörterung der Gesamtsituation wurde vereinbart, dass im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs das Ordnungsamt im Bereich Wustbacher Straße tätig wird. Gleichzeitig wurde die Anregung des Antragstellers aufgenommen, weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. In den Einmündungsbereichen Wustbach und Friedhofstraße werden 30 km/h – Piktogramme auf die Fahrbahn markiert. Anlage/n: |
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