Sachverhalt:
An den Schulen der Stadt Wermelskirchen sind derzeit
folgende Schulleitungsstellen zu besetzen:
a)
Konrektor/-in an der Katholischen Grundschule
St. Michael
Wegen Versetzung der bisherigen Konrektorin zum 01.02.2003 ist diese Stelle
seit diesem Zeitpunkt frei und zu besetzen. Das Vorschlagsrecht für dieses
Stelle hat gem. § 21 a die Stadt Wermelskirchen als Schulträger.
Nach erstmaliger Ausschreibung der Stelle im Juli 2003 und erneuter
Ausschreibung im Dezember 2003 hatte der Schulausschuss in seiner Sitzung am
22.06.2004 einen Besetzungsvorschlag beschlossen, der jedoch von der
Bezirksregierung Köln als Anstellungsbehörde zurückgewiesen wurde, da die
vorgeschlagene, einzige Bewerberin nicht das für die Katholische Grundschule
St. Michael zutreffende Bekenntnis hatte.
Daraufhin ist die Stelle im September 2004 erneut ausgeschrieben worden, eine
Bewerbung hierzu ging nicht ein. Nunmehr wird die Stelle im Dezember 2004
erneut ausgeschrieben.
b)
Studiendirektor/-in als Fachleiter/-in zur
Koordinierung schulfachlicher Aufgaben am Städtischen Gymnasium Wermelskirchen
Wegen Versetzung eines Studiendirektors in den Ruhestand ist diese Stelle frei
und zu besetzen. Gem. § 21 a Schulverwaltungsgesetz hat die Stadt
Wermelskirchen für diese Funktionsstelle kein Vorschlagsrecht.