Vorlage - RAT/0064/2003  

 
 
Betreff: Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen im Bereich Königstraße/Rot-Kreuz-Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Ritter, Dietlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
24.03.2003 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
03012201.Entwurf Vertrag Runkel PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen im Bereich Königstraße/Rot-Kreuz-Straße mit dem Bauträger, der Firma Christian Runkel, Remscheid, abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Der Bauträger beabsichtigt, im Bereich der  Königstraße/Rot-Kreuz-Straße sechs Doppelhaushälften, drei Einfamilienhäuser, ein Reihenhaus (Dreiergruppe) und ein Haus für eine Wohngruppe der Caritas, sowie 12 Garagen und 10 Pkw-Stellplätze vor den geplanten Garagen und sieben Stellplätze für die Wohngruppe Caritas zu errichten. Die Bebauung soll durch eine innere Erschließung als Privatweg auf dem Grundstück des Bauträgers erschlossen werden.

 

Der vorhandene östliche Gehweg mit Parkstreifen im Bereich der Rot-Kreuz-Straße dient als Schulweg zu der angrenzenden Realschule. Da ein Ausbau dieses Bereiches nach dem Straßenausbauprogramm bis 2012 nicht vorgesehen ist, soll die Maßnahme, Erstellung einer Teileinrichtung Gehweg mit Parkstreifen, im Bereich der Rot-Kreuz-Straße im Zuge der Baumaßnahme, Erstellung der Wohngebäude, spätestens jedoch einen Monat nachdem die Wohngebäude bezogen worden sind, realisiert werden. Da es sich hier um den Schulweg handelt, ist es angebracht, die Straßenbaumaßnahme mit der Hochbaumaßnahme zeitlich zu verbinden.

Die Art und Herstellung des Gehweges mit Parkstreifen wird von dem Bauträger nach dem mit der Stadt abgestimmten Leistungsverzeichnis hergestellt.

In analoger Anwendung der Vorschriften des KAG NW beteiligt sich der Bauträger nach den geschätzten Baukosten mit 50 % in Höhe von maximal 13.000 €.

 

Um im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigungen für die Bauvorhaben entlang der Rot-Kreuz-Straße  zu erfüllen, ist es erforderlich, den Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen in diesem Bereich abzuschießen. Unter Berücksichtigung der in beiderseitigem Interesse der Vertragspartner  liegenden Aspekte einer Kostenminimierung erscheint es sinnvoll, daß  der Bauträger die Baumaßnahme nach dem Vertrag gleichzeitig mit der angrenzenden Hochbaumaßnahme durchführt.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen im Bereich Königstraße/Rot-Kreuz-Straße

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 03012201.Entwurf Vertrag Runkel (36 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein (für Haushalt 2004 vorsehen)

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift