Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Sachverhalt: Nach Ziffer 3.7 der Dienstanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte legt diese jährlich ihren Tätigkeitsbericht dem Rat der Stadt vor. Der Bericht für das Jahr 2004 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. |
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