Vorlage - RAT/0021/2004/2  

 
 
Betreff: Spielfläche Robert-Stolz-Strasse
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
01.02.2005 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf die Reaktivierung der Bolzplatzfläche des Spielplatzes Robert-Stolz-Strasse zu verzichten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 18.11.2003 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Reaktivierung der Bolzplatzfläche auf der Spielfläche Robert-Stolz-Strasse grundsätzlich umzusetzen.

 

Die Ergebnisse der hierfür erforderlichen Vorarbeiten (Anwohnergespräche, Gespräche mit dem KiJuPa, planungsrechtliche Stellungnahme, denkbare Umsetzungsvarianten) sind in der JHA-Sitzung am 10.02.2004 mit dem Ergebnis diskutiert worden, eine für die Bolzplatznutzung erforderliche Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten sowie ein entsprechendes Nutzungskonzept zu erarbeiten.

 

Auf dieser Grundlage hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 06.07.2004 das von der Verwaltung vorgelegte Nutzungskonzept

 

a)      vorbehaltlich einer Umsetzungsbestätigung durch ein Lärmschutzgutachten

sowie

b)      der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel

 

einstimmig beschlossen.

 

Das v.g. Lärmschutzgutachten liegt mittlerweile vor und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Für die geplante Wiedererrichtung eines Bolzplatzes auf einer Spielfläche an der Robert-Stolz-Strasse/Schumannstrasse in Wermelskirchen wurde eine schalltechnische Betrachtung durchgeführt.

 

Die mit der zukünftigen Nutzung der Ballspielfläche verbundenen Immissionen in der Nachbarschaft wurden gem. des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtscaft und Verbraucherschutz zu Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen/1/beurteilt.

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Ergebnisse:

 

-          Ohne Schallschutzmaßnahmen ist die Nutzung der Ballspielfläche auf eine 3-stündige Nutzung werktags in der Zeit zwischen 8.00  und 20.00 Uhr zu begrenzen. Nutzungen generell sonntags, innerhalb der Ruhezeiten und nachts sind auszuschließen.

-          Aktiver Schallschutz ist aufgrund der topografischen Gegebenheiten  mit der höher gelegenen direkt angrenzenden Wohnbebauung Robert-Stolz-Strasse nur mit Mindesthöhen von 5 m und direkt an der Fläche wirkungsvoll.

-          Auch mit einer 5 m hohen Schallschutzwand rund um die Ballspielfläche ist eine Nutzung innerhalb der Ruhezeiten auszuschließen sowie die Nutzung sonntags auf 2 Stunden außerhalb der Ruhezeiten zu begrenzen. Werktags wäre eine gesamttägliche Nutzung außerhalb der Ruhezeiten möglich.

-          Aufgrund vorliegender Rechtssprechung wäre eine Einhaltung der Nutzungszeiten durch bauliche Maßnahmen und entsprechende Zugangskontrolle sicherzustellen.

-          Inwiefern die Planung an dieser Stelle bei solchem immensen Aufwand überhaupt weiterverfolgt werden sollte, ist seitens der Stadt Wermelskirchen abzuwägen.

 

Eine Verlagerung des Bolzplatzes innerhalb der übrigen vorhandenen Spielfläche würde aufgrund der vorliegenden Abstandsverhältnisse zu keinen geänderten Ergebnissen bei der Beurteilung führen.

 

Peutz Consult GmbH

i.                     V. Dipl.-Phys-.A. Hübel

 

Unter Beachtung des v.g. Lärmschutzgutachtens und der bisher bereits ermittelten Umsetzungskosten hält die Verwaltung eine Reaktivierung der Bolzplatzfläche Robert-Stolz-Str. wegen der nur sehr eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit bei gleichzeitiger Zugangskontrolle für nicht vertretbar (3 Stunden werktägliche Nutzung, mit Zugangskontrolle bei rd. 175.000 € Baukosten – Stand: 2002/2003).

Die lt. Gutachten denkbaren Schallschutzmaßnahmen, die eine teilweise Erweiterung der Nutzungszeiten zulassen würden, wären nur mit einem noch höheren Aufwand bei einer auch hier weiterhin erforderlichen Zugangskontrolle stellt sich auch unter Beachtung des erarbeiteten Nutzungskonzeptes und der “Satzung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von öffentlichen Spielflächen” als nicht umsetzbar dar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Reaktivierung der Bolzplatzfläche des Spielplatzes Robert-Stolz-Strasse zu verzichten.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift