Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf die Reaktivierung der Bolzplatzfläche des Spielplatzes Robert-Stolz-Strasse zu verzichten. Sachverhalt: Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 18.11.2003 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Reaktivierung der Bolzplatzfläche auf der Spielfläche Robert-Stolz-Strasse grundsätzlich umzusetzen. Die Ergebnisse der hierfür erforderlichen Vorarbeiten (Anwohnergespräche, Gespräche mit dem KiJuPa, planungsrechtliche Stellungnahme, denkbare Umsetzungsvarianten) sind in der JHA-Sitzung am 10.02.2004 mit dem Ergebnis diskutiert worden, eine für die Bolzplatznutzung erforderliche Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten sowie ein entsprechendes Nutzungskonzept zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 06.07.2004 das von der Verwaltung vorgelegte Nutzungskonzept a) vorbehaltlich einer Umsetzungsbestätigung durch ein Lärmschutzgutachten sowie b) der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel einstimmig beschlossen. Das v.g. Lärmschutzgutachten liegt mittlerweile vor und kommt zu folgendem Ergebnis: Für die geplante Wiedererrichtung eines Bolzplatzes auf einer Spielfläche an der Robert-Stolz-Strasse/Schumannstrasse in Wermelskirchen wurde eine schalltechnische Betrachtung durchgeführt. Die mit der zukünftigen
Nutzung der Ballspielfläche verbundenen Immissionen in der Nachbarschaft wurden
gem. des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtscaft und Verbraucherschutz zu Messung, Beurteilung und Verminderung
von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen/1/beurteilt. Zusammenfassend ergeben sich
folgende Ergebnisse: -
Ohne Schallschutzmaßnahmen ist die Nutzung
der Ballspielfläche auf eine 3-stündige Nutzung werktags in der Zeit zwischen
8.00 und 20.00 Uhr zu begrenzen.
Nutzungen generell sonntags, innerhalb der Ruhezeiten und nachts sind
auszuschließen. -
Aktiver Schallschutz ist aufgrund der
topografischen Gegebenheiten mit der
höher gelegenen direkt angrenzenden Wohnbebauung Robert-Stolz-Strasse nur mit
Mindesthöhen von 5 m und direkt an der Fläche wirkungsvoll. -
Auch mit einer 5 m hohen Schallschutzwand
rund um die Ballspielfläche ist eine Nutzung innerhalb der Ruhezeiten
auszuschließen sowie die Nutzung sonntags auf 2 Stunden außerhalb der
Ruhezeiten zu begrenzen. Werktags wäre eine gesamttägliche Nutzung außerhalb
der Ruhezeiten möglich. -
Aufgrund vorliegender Rechtssprechung wäre
eine Einhaltung der Nutzungszeiten durch bauliche Maßnahmen und entsprechende
Zugangskontrolle sicherzustellen. -
Inwiefern die Planung an dieser Stelle bei
solchem immensen Aufwand überhaupt weiterverfolgt werden sollte, ist seitens der
Stadt Wermelskirchen abzuwägen. Eine Verlagerung des
Bolzplatzes innerhalb der übrigen vorhandenen Spielfläche würde aufgrund der
vorliegenden Abstandsverhältnisse zu keinen geänderten Ergebnissen bei der
Beurteilung führen. Peutz Consult GmbH i.
V. Dipl.-Phys-.A. Hübel Unter Beachtung des v.g. Lärmschutzgutachtens und der bisher bereits ermittelten Umsetzungskosten hält die Verwaltung eine Reaktivierung der Bolzplatzfläche Robert-Stolz-Str. wegen der nur sehr eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit bei gleichzeitiger Zugangskontrolle für nicht vertretbar (3 Stunden werktägliche Nutzung, mit Zugangskontrolle bei rd. 175.000 € Baukosten – Stand: 2002/2003). Die lt. Gutachten denkbaren Schallschutzmaßnahmen, die eine teilweise Erweiterung der Nutzungszeiten zulassen würden, wären nur mit einem noch höheren Aufwand bei einer auch hier weiterhin erforderlichen Zugangskontrolle stellt sich auch unter Beachtung des erarbeiteten Nutzungskonzeptes und der “Satzung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von öffentlichen Spielflächen” als nicht umsetzbar dar. Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Reaktivierung der Bolzplatzfläche des Spielplatzes Robert-Stolz-Strasse zu verzichten.
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