Vorlage - RAT/0066/2003  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, JürgenAktenzeichen:40
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Beteiligt:Hochbauamt
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
Beratungsfolge:
Arbeitskreis Schulentwicklungsplan Vorberatung
Schulausschuss Entscheidung
08.04.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes. Die Verwaltung wird beauftragt, Klassenraumcontainer in folgender Anzahl für den folgenden Zeitraum anzumieten:

 

Für die Städtische Hauptschule Wermelskirchen je zwei Klassenraumcontainer für die Schuljahre 2003/04 bis voraussichtlich 2007/08;

 

für die Städtische Realschule Wermelskirchen je zwei Klassenraumcontainer für die Schuljahr 2003/04 bis voraussichtlich 2010/11.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 1.215.530.0.7 für die Anmietung von 4 Klassenraumcontainern zur Verfügung. Der Kämmerer wird ermächtigt, die für die Anmietung von 2 Containern für die Städtische Realschule Wermelskirchen erforderlichen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitzustellen und die Deckung aus der vorgenannten Haushaltsstelle zu bestreiten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 ist am 20.06.2002 in den Schulausschuss eingebracht worden. Der vom Schulausschuss eingesetzte Arbeitskreis Schulentwicklungsplan hat sich in seinen Sitzungen am 11.09.2002, 08.10.2002 und 05.11.2002 mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 befasst. In seiner Sitzung am 05.11.2002 hat der Arbeitskreis Schulentwicklungsplan einvernehmlich festgelegt, dass in einer weiteren Sitzung des Arbeitskreises bzw. des Schulausschusses im März 2003 erneut über den Schulentwicklungsplan beraten und unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2003/04 entschieden wird, wieviele Container an der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen aufgestellt werden müssen.

 

Nunmehr liegen die Anmeldezahlen der Schulen zum Schuljahr 2003/04 vor. Bezogen auf den Stichtag 10.03.2003 zeigt sich hier bei den weiterführenden Schulen folgendes Bild:

 

Städtische Hauptschule Wermelskirchen:

 

Es sind 126 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Lt. Entwurf Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 waren 139 Schülerinnen und Schüler erwartet worden. Die tatsächliche Anmeldezahl liegt somit um 13 unter der Prognose.

 

Städtische Realschule Wermelskirchen:

 

Es sind 160 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Lt. Entwurf Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 waren 144 Schülerinnen und Schüler erwartet worden. Die tatsächliche Anmeldezahl liegt somit um 16 über der Prognose. Es müssen 6 Klassen gebildet werden, damit muss eine Klasse mehr gebildet werden als erwartet.

 

Städtisches Gymnasium Wermelskirchen:

 

Es sind 175 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Lt. Entwurf Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 waren 186 Schülerinnen und Schüler erwartet worden. Die tatsächliche Anmeldezahl liegt somit um 11 unter der Prognose.

 

Die Anmeldezahlen aller Schulen sowie die Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende Auswirkungen:

 

Grundschulen:

 

An den Gemeinschaftsgrundschulen Ost, Hünger und Dhünn wird je eine Klasse mehr gebildet als prognostiziert. Hierdurch ergeben sich jedoch keine Probleme, weil die zusätzlich zu bildenden Klassen in vorhandenen Unterrichtsräumen bzw. Mehrzweckräumen untergebracht werden können. Auffallend groß ist mit 49 die Zahl der auf Antrag einzuschulenden Schülerinnen und Schüler (Vorjahr = 35).

 

Städtische Hauptschule Wermelskirchen:

 

Die Klassenbildung bei der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen ist bisher folgendermaßen prognostiziert worden:

Wenn im Verlauf der Schuljahre bis einschließlich Klasse 9 durch “Rückläufer” von anderen Schulformen irgendwann die Bildung einer zusätzlichen Klasse erforderlich wird, ist diese Anzahl von Klassen bereits ab dem 5. Schuljahr vorgesehen worden, um eine später erforderliche Teilung von Klassen zu vermeiden.

 

Bei Beibehaltung dieser Systematik und unter Berücksichtigung von freien Unterrichtsräumen in der Gemeinschaftsgrundschule Ost fehlen der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen in den folgenden Schuljahren bis zu 4 Unterrichtsräume (s. Anlage). Es wären ab dem Schuljahr 2003/04 Container aufzustellen, und zwar mindestens in den Schuljahren:

 

2003/04           =          2

2004/05           =          4

2005/06           =          4

2006/07           =          3

2007/08           =          2

 

Ab dem Schuljahr 2008/09 wären keine Container mehr erforderlich, Ab dem Schuljahr 2011/12 wäre die Nutzung von Räumen in der Gemeinschaftsgrundschule Ost entbehrlich.

 

Es besteht jedoch noch eine weitere Möglichkeit, die aus Sicht der Verwaltung auch praktikabel und auch für die Städtische Hauptschule Wermelskirchen zumutbar ist: Bei der Klassenbildung nach der zuvor geschilderten Systematik fällt auf, dass bei der Prognose für die folgenden Schuljahre eine Klassenteilung immer erst im 9. Schuljahr erforderlich wird. Das bedeutet, wenn diese Klassenteilung vermieden werden soll durch Bildung entsprechend vieler Klassen bereits ab dem 5. Schuljahr, werden im Extremfall über 4 Schuljahre (Klassen 5 bis 8) zusätzliche Klassen gebildet, die nach den Klassenbildungswerten nicht zwingend erforderlich werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist es praktikabel und zumutbar, die Klassen erst im 9. Schuljahr zu teilen, um in den Schuljahren 5 bis 8 jeweils eine Klasse weniger bilden zu müssen.

 

Die Zulässigkeit dieses Verfahrens ergibt sich aus den Vorschriften zur Klassenbildung, Seite 17 des Schulentwicklungsplanes der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006.

 

Wenn entsprechend dieses Vorschlages verfahren wird, ergibt sich ein weitaus geringerer Fehlbedarf an Unterrichtsräumen (s. Anlage). Demnach würde lediglich im Schuljahr 2004/05 ein Unterrichtsraum fehlen. Unter Berücksichtigung des Mangels an Fachräumen könnte ein Kompromiss darin bestehen, für die Schuljahre 2003/04 bis 2007/08 jeweils zwei Klassenraumcontainer aufzustellen. Ab dem Schuljahr 2008/09 können dann wieder alle Klassen im Gebäude der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen untergebracht werden. Eine weitere Nutzung von Räumen in der Gemeinschaftsgrundschule Ost bietet sich jedoch weiterhin an, um den Fehlbedarf an Mehrzweckräumen in der Hauptschule ausgleichen zu können.

 

Städtische Realschule Wermelskirchen:

 

An der Realschule wird zum Schuljahr 2003/04 eine Klasse mehr gebildet werden müssen als prognostiziert. Zudem wird in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 die PCB-Sanierung fortgesetzt und abgeschlossen. Hierdurch werden in den einzelnen Sanierungsabschnitten Räume nicht zur Verfügung stehen (s. Anlage).

 

Somit fehlen der Realschule zeitweise bis zu 7 Unterrichtsräume.

 

Dieser Fehlbedarf könnte durch Nutzung der ehemaligen Dependance in der Schillerstraße gedeckt werden. Dort würden der Realschule 5 Unterrichtsräume zur Verfügung stehen. In Abstimmungsgesprächen zwischen Verwaltung und Schulleitung der Realschule ist jedoch ein Alternativvorschlag erarbeitet worden, der die erneute Errichtung einer Dependance für die Realschule entbehrlich macht:

 

Die Sanierung von Unterrichtsräumen wird überwiegend in die Schulferien gelegt. Lediglich für die Zeit vom 06.09. - 10.11.2004 (zuzüglich evtl. Rückbauarbeiten) wird die Nutzung von 3 Unterrichtsräumen im Gebäude Schillerstraße erforderlich. Für die Schuljahre 2003/04 - 2010/11 werden 2 Klassenraumcontainer an der Realschule aufgestellt.

 

Aus Sicht von Verwaltung und Schulleitung der Realschule erscheint dieser Vorschlag ein tragfähiger Kompromiss zu sein, der einerseits der Realschule die erneute Errichtung einer Dependance nicht zumutet und andererseits durch die Aufstellung von nur zwei Containern die Kosten in einem überschaubaren Rahmen hält.

 

Die Kosten für die Anmietung von 2 Containern belaufen sich z.Zt. auf rd. 16.800 € pro Jahr. Hinzu kommen einmalige Kosten für Anlieferung und Aufbau der Container.

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.215.530.0.7

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

15.000

EUR

15.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

33.600

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift