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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt unterstützt die Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises am 14.03.2005 betr. die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - hinsichtlich des beabsichtigten Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Hinsichtlich der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Unterhaltsheranziehung gem. §§ 33 ff. SGB II wird angeregt, noch Gespräche mit der Zielsetzung zu führen, statt der Aufgabenbündelung dieser Gesamtaufgaben bei der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, und zwar einen im Nordkreis (Kundencenter Wermelskirchen für die Kommunen Burscheid, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen) und eine im Südkreis (Kundencenter Bergisch Gladbach für die Kommunen Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath). Eine entsprechende Regelung sollte dann entweder noch in den Vertrag aufgenommen oder an geeigneter anderer Stelle abgesichert werden. Sachverhalt: Zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreises/den kreisangehörigen Gemeinden und der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach haben Verhandlungen betr. die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) – Grundsicherung für Arbeitsuchende dahingehend stattgefunden, die Aufgabenerledigung im Rahmen einer Kooperationsgemeinschaft (KoGe) zwischen Kreis/Gemeinden und Agentur durchzuführen. Nach der gesetzlichen Übergangsphase bis 31.12.2004 und einer weiteren Übergangszeit vom 01.01.-30.06.2005 soll nun ab 01.07.2005 die KoGe gegründet und ausgestaltet werden. Die Verwaltung hat wiederholt, so zuletzt in der Sitzung des Sozialausschusses am 16.12.2004, ausführlich in dieser Angelegenheit berichtet. Zur Gründung der KoGe ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erforderlich. Nähere Einzelheiten hat der Kreis in einer Beschlussvorlage für die dortige Sitzung des Kreistages am 14.03.2005 erläutert, die zur hiesigen Sitzung des Sozialausschusses beigefügt. Nach Auffassung der Verwaltung sollte dem Vertragsentwurf unter Berücksichtigung der Anregung betr. die Wahrnehmung der unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten in 2 entsprechenden Schwerpunkten (siehe Beschlussvorschlag) zugestimmt werden. Anlage/n: Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises am 14.03.2005 nebst beigefügtem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung der KoGe
*) siehe Haushaltsplan 2005, VWH, UA 482 |
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