Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, mit der Bauherrin, Frau Bettina Haussels, Forthausen 9, 42929 Wermelskirchen, den in der Anlage beigefügten Erschließungsvertrag für die Erschließung im Bereich Linde in Wermelskirchen-Dabringhausen abzuschließen. Sachverhalt: Die Bauherrin, Bettina Haussels hat einen Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Pferdestalles mit einem Bewegungsplatz und mit einer Fertiggarage gestellt. Das geplante Gebäude liegt im Bereich Linde in Dabringhausen und ist grundsätzlich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung wurde in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt, dass die Erschließung des Grundstückes im Rahmen eines Erschließungsvertrages abgewickelt werden soll. Das Gebäude soll über die Verbreiterung der bereits bestehenden Wegefläche , Flurstück 175, abzweigend von der K 16 erschlossen werden. Der örtliche Weg stellt für die vorhandene und geplante Bebauung keine ordnungsgemäße Erschließung dar. Die Verhältnisse lassen die Aufnahme jedes zusätzlichen und damit auch mit der Verwirklichung eines erweiterten Bauvorhabens verbundenen Verkehrs nicht zu. Die Herstellung der Verkehrsanlage ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt worden. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die bautechnische Abwicklung der Maßnahme, die Übertragung der künftig öffentlichen Grundstücksflächen sowie die Absicherung der Baumaßnahme durch Sicherheitsleistung geregelt. Aufgrund des vorgesehenen Ausbauzustandes und des Charakters der Zuwegung ist die Verkehrssicherungspflicht und die laufende Unterhaltung von der Bauherrin zu übernehmen und dauerhaft zu sichern. Um die Erschließung des geplanten Bauvorhabens in der vorgesehenen Form zu sichern, soll dieser Vertrag über die Erschließung eines Grundstückes in einem Teilbereich in Linde in Dabringhausen abgeschlossen werden. Dies ist Voraussetzung für das weitere Baugenehmigungsverfahren der vorstehend genannten Maßnahme. Anlage: Lageplan Erschließungsvertrag
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