Vorlage - RAT/0326/2005  

 
 
Betreff: Erschließungsvertrag im Bereich Linde in Wermelskirchen-Dabringhausen
Hier: Abschluss eines Vertrages
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
24.01.2005 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
21.02.2005 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, mit der Bauherrin, Frau Bettina Haussels, Forthausen 9, 42929 Wermelskirchen, den in der Anlage beigefügten Erschließungsvertrag für die Erschließung im Bereich Linde in Wermelskirchen-Dabringhausen abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Bauherrin, Bettina Haussels hat einen Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Pferdestalles mit einem Bewegungsplatz und mit einer Fertiggarage gestellt. Das geplante Gebäude liegt im Bereich Linde in Dabringhausen und ist grundsätzlich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung wurde in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt, dass die Erschließung des Grundstückes im Rahmen eines Erschließungsvertrages abgewickelt werden soll.

 

Das Gebäude soll über die Verbreiterung der bereits bestehenden Wegefläche , Flurstück 175, abzweigend von der K 16  erschlossen werden. Der örtliche Weg stellt für die vorhandene und geplante Bebauung keine ordnungsgemäße Erschließung dar. Die Verhältnisse lassen die Aufnahme jedes zusätzlichen und damit auch mit der Verwirklichung eines erweiterten Bauvorhabens verbundenen Verkehrs nicht zu.

Die Herstellung der Verkehrsanlage ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt worden. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die bautechnische Abwicklung der Maßnahme, die Übertragung der künftig öffentlichen Grundstücksflächen sowie die Absicherung der Baumaßnahme durch Sicherheitsleistung geregelt. Aufgrund des vorgesehenen Ausbauzustandes und des Charakters der Zuwegung ist die Verkehrssicherungspflicht und die laufende Unterhaltung von der Bauherrin zu übernehmen und dauerhaft zu sichern.

 

Um die Erschließung des geplanten Bauvorhabens in der vorgesehenen Form zu sichern, soll dieser Vertrag über die Erschließung eines Grundstückes in einem Teilbereich in Linde in Dabringhausen abgeschlossen werden. Dies ist Voraussetzung für das weitere Baugenehmigungsverfahren der vorstehend genannten Maßnahme.

 

 

Anlage:

Anlage:

 

Lageplan

Erschließungsvertrag

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift