Vorlage - RAT/0328/2005  

 
 
Betreff: Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe im Ev. Kindergarten Dhünn
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
01.02.2005 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
31.01.2005 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Haupt und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt zu empfehlen, im Ev. Kindergarten Dhünn ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 eine Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe umzuwandeln.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Beim Kindergarten Dhünn handelt es sich um eine Einrichtung mit 3 Kindergartengruppen, in denen 75 Kinder betreut werden können. Der Kindergarten wurde im Jahr 1976 in Betrieb genommen und befindet sich seit dem in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde. Grundsätzlich besteht in reinen Kindergärten die Möglichkeit, bis zu 9 Kinder über Mittag (ganztags) zu betreuen. Ist dauerhaft ein höherer Bedarf vorhanden, muß die Einrichtung einer Kindertagesstättengruppe vorgenommen werden.  Dies kann z. B. durch die Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 25 Kindergartenplätzen in eine Tagesstättengruppe mit 20 Plätzen erfolgen.

 

Die tatsächliche Betreuung von Mittagskindern im Ev. Kindergarten Dhünn hat sich, mit Genehmigung des Landesjugendamtes Rheinland, in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Jahr

tats. betreute Mittagskinder

2001

14

2002

12

2003

18

 

In Zusammenhang mit den erteilten Ausnahmegenehmigungen zur Betreuung von mehr als 9 Mittagskindern hat das Landesjugendamt bereits mehrfach auf die erforderliche Einrichtung einer Tagesstättengruppe hingewiesen.

 

Im Jahr 2003 hat der Träger des Ev. Kindergartens Dhünn gegenüber dem Landesjugendamt Rheinland und dem Jugendamt Wermelskirchen nochmals auf den stark gestiegenen und sich dauerhaft abzeichnenden Bedarf an Tagesstättenplätzen im Bereich Dhünn hingewiesen und die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe beantragt.

Obwohl der Bedarf an Tagesstättenplätzen bereits im Jahr 2003 unstrittig war, einigte man sich seinerzeit darauf, vorerst auf die Einrichtung einer solchen Gruppe zu verzichten, da die vorhandenen Kindergartenplätze für die Sicherstellung des Rechtsanspruches zur Verfügung gestellt werden mussten.

 

Mittlerweile ist auch im Bereich Dhünn der bereits im Rahmen der letzten Kindergartenbedarfsplanungen prognostizierte Rückgang an Kindergartenkindern zu verzeichnen, so dass die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 vertretbar ist.

Durch diese Umwandlung wird die Gesamtplatzzahl des Ev. Kindergartens Dhünn mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2005/2006 von 75 auf 70 Plätze sinken.

Zur Abdeckung von Bedarfsspitzen und zur Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ist der Ev. Kindergarten im Bedarfsfalle allerdings bereit, die Gruppenstärke wieder auf 75 Plätze anzuheben.

Gleichzeitig wird die Leiterin der Einrichtung von einer eigenen Gruppenleitung freigestellt und die Nachmittagsbelegung, die Auswirkung auf die gesamte Personalausstattung der Einrichtung hat, neu berechnet.

 

Bereits in der Kindergartenbedarfsplanung 2001/2002 bis 2003/2004 mit Prognose bis 2008/2009 ist unter Ziffer 6.1.7 Buchstabe c) grundsätzlich festgehalten worden, dass im Bedarfsfall nicht mehr benötigte Kindergartenplätze u. a. für die Einrichtung von Tagesstättengruppen, in denen Kindergartenkinder während des ganzen Tages betreut werden, verwendet werden können. Durch eine solche Umwandlung sinkt die Gruppenstärke von 25 auf 20 Kindergartenplätze. Gleichzeitig soll die Leiterin/der Leiter einer Tageseinrichtung  mit einer Tagesstättengruppe auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 der “Vereinbarung Eignung” von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist von jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000 € auszugehen, die zu 50 % aus Landesmitteln bezuschusst werden. Der städt. Eigenanteil beträgt demnach rund 30.000 € pro Jahr.

 

Diese jährlichen Einnahmen bzw. Ausgaben sind für das Haushaltsjahr 2005 bereits im Haushaltsplan 2005 anteilig bei den Haushaltsstellen 1.464.718.0.3 (Ausgabe “Zuschüsse Kindergärten freier Träger”) und 1.464.171.0.8 (Einnahme “Zuweisungen Landschaftsverband für freie Träger) berücksichtigt worden.

 

 


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift