Beschlussvorschlag: Gem. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen bestellt der Werksausschuss auf Vorschlag der Werkleitung für die Verwaltungsleiterin eine Stellvertreterin mit sofortiger Wirkung: Frau
Angelika Weber für die Verwaltungsleiterin Sachverhalt: Nach der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen wird auf Vorschlag der Werkleitung für die Verwaltungsleiterin eine Stellvertreterin bestellt. Die Bestellung der Stellvertreterin der Verwaltungsleiterin obliegt der Zuständigkeit des Werkausschusses. Die Werkleitung schlägt dem Werksausschuss vor, die Stellvertreterin mit sofortiger Wirkung förmlich zu bestellen: Frau Angelika Weber für die Verwaltungsleiterin
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