Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad und die Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen der Stadt Wermelskirchen vom 18.03.2002 entsprechend der beigefügten Fassung. Sachverhalt: Der Förderverein Freibad Dabringhausen hat aufgrund seiner Erfahrungen aus den Tätigkeiten im Freibad Dabringhausen in den letzten Jahren Vorschläge zur Änderung der Entgelteordnung für die Bäder der Stadt Wermelskirchen unterbreitet. Diesen Vorschlägen schließt sich die Verwaltung an. Es sollen folgende Änderungen der Entgelteordnung vorgenommen werden: 1. Trennung der Tarife für das Quellenbad einerseits und für das Freibad Dabringhausen andererseits Begründung: Der derzeit
gültigen Entgelteordnung liegt der Grundgedanke zugrunde, dass für alle Bäder
der Stadt Wermelskirchen die gleichen Entgelte erhoben werden sollen. Die
erworbenen Mehrfachkarten sollen für den Besuch des Quellenbades und der
Freibäder, jetzt des Freibades Dabringhausen, genutzt werden können. a.
Unterschiedliche Angebote Quellenbad und
Freibad Dabringhausen stellen völlig unterschiedliche Angebote dar. Im
Quellenbad wird ein ganzjähriges Angebot (mit Ausnahme der Sommerferien)
vorgehalten. Das Freibad Dabringhausen steht lediglich in den Sommermonaten zur
Verfügung. Da die Wassertemperatur im Quellenbad wesentlich höher als im
Freibad Dabringhausen liegt, entstehen dort auch höhere Heizkosten. b.
Transparenz Bei der
derzeitigen Struktur fließen die Einnahmen nicht eindeutig der jeweiligen
Einrichtung zu. Wenn z.B. im Quellenbad Mehrfachkarten gekauft werden, die
Besucher hiermit aber teilweise auch das Freibad Dabringhausen besuchen,
fließen die Einnahmen nicht an die Stelle, wo die Kosten bedingt durch den
Besuch des Bades entstehen. Da der Förderverein Freibad Dabringhausen aus
nachvollziehbaren Gründen großes Interesse an einer Transparenz der Kosten und
der Erlöse hat, um ggf. darauf Einfluss nehmen zu können, scheint diese Trennung
sinnvoll. 2. Erhöhung der Entgelte
3.
Wegfall von Vergünstigungen Da die
Eintrittspreise für die Bäder in großem Umfang subventioniert werden, sind die
Regelungen hinsichtlich weiterer Vergünstigungen bei dem Förderverein Freibad
Dabringhausen auf Unverständnis gestoßen. Demzufolge sollten für den Bereich
der Bäder die Vergünstigungen für Stadtpassinhaber und für das Freibad
Dabringhausen die Vergünstigungen für Nutzer des Stadtbusses zurückgenommen
werden. Die Vergünstigung für die Nutzer des Stadtbusses sind im Jahr 2004
ohnehin nicht mehr in Anspruch genommen worden. 4. Verschobene Einführung eines Mehrfachtarifes statt eines Halbjahrestarifes im Quellenbad Wermelskirchen; Preiserhöhung des Halbjahrestarifes Grund: Die Halbjahrescoins im Quellenbad Wermelskirchen werden zurzeit mit großem zeitlichem Aufwand um die Zeit der Schließung des Quellenbades im Sommer verlängert. Da bei Trennung der Tarife für Quellenbad und Freibad Dabringhausen die Halbjahrescoins ohnehin nicht mehr für das Freibad Dabringhausen genutzt werden können, müssten alle Coins, deren Gültigkeit in die Zeit der Schließung des Quellenbades fallen (also etwa die Hälfte) mit großem Aufwand verlängert werden. Dieser Aufwand würde entfallen, wenn man statt der Halbjahrescoins Mehrfachcoins, 50er und 100er Coins einführt. Änderung
zur Beschlussvorlage RAT/0304/2004: Viele Frühschwimmer gehen 5-mal die Woche, 4 Wochen im Monat, 6 Monate im Jahr ins Quellenbad und zahlte bisher für diese 120 Besuchungstage 80,- € = 0,67 €/Besuch. Wirtschaftlicher wäre eine Anpassung durch die 50er Coins (140,00 € = 2,80 €/Besuch) Jedoch stellt diese Anpassung für die Badegäste, die 120 Tage im halben Jahr schwimmen gehen, eine Preiserhöhung von mehr als 400 % dar. Die Folge wäre, dass zahlreiche Frühschwimmer ausbleiben würden. Zurzeit sind 5 % der Besucher Frühschwimmer, die 19 % des Umsatzes ausmachen. Aus diesem Grund schlägt die Stadt Wermelskirchen vor, die Halbjahreskarten mit einer Preiserhöhung weiterhin anzubieten, um die Badegäste langfristig auf den Wechsel vorzubereiten. Eine Preiserhöhung für Halbjahreskarten von bisher 80,- € auf 105,- € (31,25 %, ähnlich wie bei den Einzelkarten = 33,33 %) wäre nach Absprache mit dem Freundeskreis Hallenbad vertretbar. Auch für die ermäßigten Halbjahreskarten und die Familienhalbjahreskarten wird eine Erhöhung um 31,25 % vorgeschlagen. Da dies immer noch nicht wirtschaftlich ist (105,- € bei 120 Badetagen = 1,14 €/Besuch), aber auch nicht die Badegäste ausbleiben dürfen, ist dies nur eine vorläufige Lösung. Die Stadt wird weitere Verfahren prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Umstellung auf die 25er und 50er Coins vorstellen. Die Halbjahreskarten haben weiterhin die Gültigkeit von 6 Monaten und werden vom Personal des Quellenbades um die Zeit der Schließung des Quellenbades verlängert. Die Übertragbarkeit für das Freibad Dabringhausen ist aufgrund der Teilung der Entgelteordnung der Bäder nicht möglich. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Entgelteordnung der Bäder durch die Entgelteordnung für das Quellenbad und die Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen zu ersetzen. Anlage/n: - Derzeitige Fassung der Entgelteordnung der Bäder mit Gegenüberstellung der zu beschließenden Änderungen - Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen in der geänderten Fassung - Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen der Stadt Wermelskirchen in der geänderten Fassung
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