Vorlage - RAT/0304/2004/1  

 
 
Betreff: Änderung der Entgelteordnung für die Bäder der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Arbeitskreis "Bäderkonzept" Vorberatung
Ausschuss für Sport und Freizeit Vorberatung
02.02.2005 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Naherholung ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entgelteordnung bisher PDF-Dokument
Entgelteordnung Quellenbad PDF-Dokument
Entgelteordnung FB Dabringhausen PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad und die Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen der Stadt Wermelskirchen vom 18.03.2002 entsprechend der beigefügten Fassung.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Förderverein Freibad Dabringhausen hat aufgrund seiner Erfahrungen aus den Tätigkeiten im Freibad Dabringhausen in den letzten Jahren Vorschläge zur Änderung der Entgelteordnung für die Bäder der Stadt Wermelskirchen unterbreitet. Diesen Vorschlägen schließt sich die Verwaltung an. Es sollen folgende Änderungen der Entgelteordnung vorgenommen werden:

 

1.                  Trennung der Tarife für das Quellenbad einerseits und für das Freibad Dabringhausen andererseits

 

Begründung:

 

Der derzeit gültigen Entgelteordnung liegt der Grundgedanke zugrunde, dass für alle Bäder der Stadt Wermelskirchen die gleichen Entgelte erhoben werden sollen. Die erworbenen Mehrfachkarten sollen für den Besuch des Quellenbades und der Freibäder, jetzt des Freibades Dabringhausen, genutzt werden können.           

Gegen diese Regelung sprechen folgende Argumente:

 

a.                   Unterschiedliche Angebote    

Quellenbad und Freibad Dabringhausen stellen völlig unterschiedliche Angebote dar. Im Quellenbad wird ein ganzjähriges Angebot (mit Ausnahme der Sommerferien) vorgehalten. Das Freibad Dabringhausen steht lediglich in den Sommermonaten zur Verfügung. Da die Wassertemperatur im Quellenbad wesentlich höher als im Freibad Dabringhausen liegt, entstehen dort auch höhere Heizkosten.    

b.                   Transparenz  

Bei der derzeitigen Struktur fließen die Einnahmen nicht eindeutig der jeweiligen Einrichtung zu. Wenn z.B. im Quellenbad Mehrfachkarten gekauft werden, die Besucher hiermit aber teilweise auch das Freibad Dabringhausen besuchen, fließen die Einnahmen nicht an die Stelle, wo die Kosten bedingt durch den Besuch des Bades entstehen. Da der Förderverein Freibad Dabringhausen aus nachvollziehbaren Gründen großes Interesse an einer Transparenz der Kosten und der Erlöse hat, um ggf. darauf Einfluss nehmen zu können, scheint diese Trennung sinnvoll.        


2.                  Erhöhung der Entgelte           


Die Entgelte sind letztmalig mit der Umstellung auf den Euro zum 01.01.2002 erhöht worden. Neben der Reduzierung von Kosten im Freibad Dabringhausen durch den Einsatz des Fördervereins Freibad Dabringhausen und der Übertragung der Betriebsführung des Freibades Dhünn auf die Projektentwicklungsgesellschaft Freibad Dhünn mbH ist die Erhöhung der Entgelte eine weitere Maßnahme zur Reduzierung des Fehlbetrages durch den Betrieb der Bäder. Entsprechend der Ausführungen zu Ziffer 1 wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte für das Quellenbad Wermelskirchen einerseits und das Freibad Dabringhausen andererseits vorgeschlagen. Der Basistarif der Einzelkarte für Erwachsene sollte für das Quellenbad Wermelskirchen von 3,00 € auf 4,00 € angehoben werden, für das Freibad Dabringhausen von 3,00 € auf 3,50 €. Es wird vorgeschlagen, eine Preiserhöhung bei allen Eintrittskarten des Quellenbades und des Freibades Dabringhausen durchzuführen, wie die Gegenüberstellung der Änderungen (Anlage 1) zeigt. Diese Preise erscheinen auch im Vergleich mit den Bädern in der Nachbarschaft vertretbar, wie der beigefügte Vergleich zeigt:

 

Stadt/Gemeinde

Preise

Erwachsene

Jugendliche

Burscheid

4,00 €

2,50 €

Wipperfürth

2,50 €

1,50 €

Hückeswagen

4,50 €

3,30 €

Radevormwald

5,00 €

3,00 €

RS H²O

8,90 €

5,80 €

Wermelskirchen

3,00 €

2,00 €

Mittelwert

4,65 €

3,02 €

 

3.                  Wegfall von Vergünstigungen

Da die Eintrittspreise für die Bäder in großem Umfang subventioniert werden, sind die Regelungen hinsichtlich weiterer Vergünstigungen bei dem Förderverein Freibad Dabringhausen auf Unverständnis gestoßen. Demzufolge sollten für den Bereich der Bäder die Vergünstigungen für Stadtpassinhaber und für das Freibad Dabringhausen die Vergünstigungen für Nutzer des Stadtbusses zurückgenommen werden. Die Vergünstigung für die Nutzer des Stadtbusses sind im Jahr 2004 ohnehin nicht mehr in Anspruch genommen worden.   

4.                  Verschobene Einführung eines Mehrfachtarifes statt eines Halbjahrestarifes im Quellenbad Wermelskirchen; Preiserhöhung des Halbjahrestarifes

 

Grund:

Die Halbjahrescoins im Quellenbad Wermelskirchen werden zurzeit mit großem zeitlichem Aufwand um die Zeit der Schließung des Quellenbades im Sommer verlängert. Da bei Trennung der Tarife für Quellenbad und Freibad Dabringhausen die Halbjahrescoins ohnehin nicht mehr für das Freibad Dabringhausen genutzt werden können, müssten alle Coins, deren Gültigkeit in die Zeit der Schließung des Quellenbades fallen (also etwa die Hälfte) mit großem Aufwand verlängert werden. Dieser Aufwand würde entfallen, wenn man statt der Halbjahrescoins Mehrfachcoins, 50er und 100er Coins einführt.

 

Änderung zur Beschlussvorlage RAT/0304/2004:

 

Viele Frühschwimmer gehen 5-mal die Woche, 4 Wochen im Monat, 6 Monate im Jahr ins Quellenbad und zahlte bisher für diese 120 Besuchungstage 80,- € = 0,67 €/Besuch.

Wirtschaftlicher wäre eine Anpassung durch die 50er Coins (140,00 € = 2,80 €/Besuch) Jedoch stellt diese Anpassung für die Badegäste, die 120 Tage im halben Jahr schwimmen gehen, eine Preiserhöhung von mehr als 400 % dar.

 

Die Folge wäre, dass zahlreiche Frühschwimmer ausbleiben würden. Zurzeit sind 5 % der Besucher Frühschwimmer, die 19 % des Umsatzes ausmachen.

Aus diesem Grund schlägt die Stadt Wermelskirchen vor, die Halbjahreskarten mit einer Preiserhöhung weiterhin anzubieten, um die Badegäste langfristig auf den Wechsel vorzubereiten. Eine Preiserhöhung für Halbjahreskarten von bisher 80,- € auf 105,- € (31,25 %, ähnlich wie bei den Einzelkarten = 33,33 %) wäre nach Absprache mit dem Freundeskreis Hallenbad vertretbar. Auch für die ermäßigten Halbjahreskarten und die Familienhalbjahreskarten wird eine Erhöhung um 31,25 % vorgeschlagen.

Da dies immer noch nicht wirtschaftlich ist (105,- € bei 120 Badetagen = 1,14 €/Besuch), aber auch nicht die Badegäste ausbleiben dürfen, ist dies nur eine vorläufige Lösung.

Die Stadt wird weitere Verfahren prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Umstellung auf die 25er und 50er Coins vorstellen.

 

Die Halbjahreskarten haben weiterhin die Gültigkeit von 6 Monaten und werden vom Personal des Quellenbades um die Zeit der Schließung des Quellenbades verlängert. Die Übertragbarkeit für das Freibad Dabringhausen ist aufgrund der Teilung der Entgelteordnung der Bäder nicht möglich.

 

 

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Entgelteordnung der Bäder durch die Entgelteordnung für das Quellenbad und die Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen zu ersetzen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-    Derzeitige Fassung der Entgelteordnung der Bäder mit Gegenüberstellung der zu beschließenden Änderungen

-    Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen in der geänderten Fassung

-    Entgelteordnung für das Freibad Dabringhausen der Stadt Wermelskirchen in der geänderten  

     Fassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgelteordnung bisher (49 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 2 2 Entgelteordnung Quellenbad (33 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 3 3 Entgelteordnung FB Dabringhausen (32 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift