Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 28.02.2005“. Sachverhalt: Im Kleinen Saal (Ratssaal) des Bürgerzentrums hat die Stadtverwaltung seit kurzem einen Beamer (Lichtprojektor für DV-Präsentationen) installiert. Dieser Beamer kann auf Wunsch gegen die Zahlung eines Entgelts in Höhe von 40,00 Euro/Tag auch von nichtstädtischen Veranstaltern sowohl für Seminar- und Vortragsveranstaltungen wie auch Unterhaltungsveranstaltungen genutzt werden. Die Entgelteordnung ist demnach um die neue Ziffer 2.4 zu erweitern: „2.4 Für die Benutzung des Beamers wird ein Entgelt von 40,00 Euro/Tag erhoben.“ |
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