Vorlage - RAT/0342/2005  

 
 
Betreff: Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.02.2005 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 28.02.2005“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Kleinen Saal (Ratssaal) des Bürgerzentrums hat die Stadtverwaltung seit kurzem einen Beamer (Lichtprojektor für DV-Präsentationen) installiert. Dieser Beamer kann auf Wunsch gegen die Zahlung eines Entgelts in Höhe von 40,00 Euro/Tag auch von nichtstädtischen Veranstaltern sowohl für Seminar- und Vortragsveranstaltungen wie auch Unterhaltungsveranstaltungen genutzt werden.

Die Entgelteordnung ist demnach um die neue Ziffer 2.4 zu erweitern:

„2.4 Für die Benutzung des Beamers wird ein Entgelt von 40,00 Euro/Tag erhoben.“