Vorlage - RAT/0322/2005/1  

 
 
Betreff: Umsetzung SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach (BA) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) sowie den kreisangehörigen (ka.) Kommunen
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Beteiligt:Sozialamt
Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat der Stadt Wermelskirchen folgendes zu beschließen:

 

1.      Die Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises am 10.03.2005 betr. die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - hinsichtlich des beabsichtigten Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Kooperationsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis wird unterstützt.

 

2.      Hinsichtlich der Wahrnehmung der Angelegenheiten der Unterhaltsheranziehung gem. §§ 33 ff. SGB II wird gefordert, statt der Aufgabenbündelung dieser Gesamtaufgaben bei der Stadt Bergisch Gladbach 2 unterhaltsrechtliche Schwerpunkte zu bilden, und zwar einen im Nordkreis (Kundencenter Wermelskirchen für die Kommunen Burscheid, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen) und einen im Südkreis (Kundencenter Bergisch Gladbach für die Kommunen Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath). Eine entsprechende Regelung sollte entweder noch in den Vertrag aufgenommen oder an geeigneter anderer Stelle schriftlich abgesichert werden.

 

3.      Die  Option einer Übertragung der Dienstaufsicht für die im Kundenzentrum tätigen Bediensteten der Kommunen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 des Vertragsentwurfes) auf den/die Geschäftsführer(in) der K-A-S Rhein-Berg wird seitens der Stadt Wermelskirchen nicht wahrgenommen werden.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sozialausschusssitzung am 27.01.2005 wurde zum ursprünglichen Sachverhalt zunächst mitgeteilt, dass die entscheidende Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises nicht am 14.03. sondern am 10.03.2005 stattfindet. Die Ausschussmitglieder haben ihre Unterlagen entsprechend korrigiert.

 

Das Ergebnis der Beratungen des Sozialausschusses insbesondere zu den Punkten „Wahrnehmung der Angelegenheiten der Unterhaltsheranziehung“ und „Übertragung der Dienstaufsicht“ ist aus dem Beschlussvorschlag  dieser Vorlage ersichtlich.

 

Im übrigen wird auf die Vorlage RAT/0322/2005 verwiesen, die mit allen Unterlagen erneut beigefügt ist.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Ursprungsvorlage Nr. RAT/0322/2005 nebst Beschlussvorlage für die Sitzung des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises am 10.03.2005 sowie beigefügter Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung der KoGe

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja *)

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

*)

siehe Haushaltsplan 2005, VWH UA 482