Vorlage - RAT/0351/2005  

 
 
Betreff: Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.02.2005 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfe- / Schulausschusses      
Schulausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfe- / Schulausschuss beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Richtlinien in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Offene Ganztagsschule soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen. Sie ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schultages. Sie sorgt für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Eltern orientiert. Sie umfasst insbesondere:

 

-           Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote,

-           besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten

Familien und für Kinder mit besonderen Begabungen sowie

-           Angebote zur Stärkung der Familienunterstützung

 

Die Offene Ganztagsschule bietet - zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien - Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an. In Kooperation mit vielfältigen Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll sie zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages eine bessere Förderung für alle Kinder ermöglichen. Die Offene Ganztagsschule eröffnet Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit.

 

Es ist vorgesehen, die Offene Ganztagsschule in Wermelskirchen schrittweise mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 bis zum Schuljahr 2007/2008 flächendeckend an allen Grundschulen in Wermelskirchen sowie in der Primarstufe der Pestalozzischule einzuführen. Gleichzeitig werden die derzeit bestehenden Hortgruppen bis zum Jahr 2007/2008 in die Offene Ganztagsschule überführt, da die Hortförderung des Landes ab diesem Zeitpunkt eingestellt wird.

 

Zu diesem Zweck ist im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung die als Anlage beigefügte Teilfachplanung 2.4 “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” erarbeitet worden, die im Kern einen Rahmen festlegt, innerhalb dessen sich alle beteiligten Schulen mit ihren jeweiligen Betreuungskonzepten frei bewegen können. Aussagen zu Trägerschaft, Finanzierung, Betreuungszeit, Elternbeiträgen, der verwaltungsmäßigen Abwicklung sowie einer Umsetzungsplanung stellen wesentliche Bestandteile dieses Rahmens dar.

 

Aufgrund der Bedarfsumfrage ist davon auszugehen, dass bis zum Schuljahr 2007/2008 rund 412 Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. In einem 1. Schritt wird die Offene Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in der Katholischen Grundschule mit 75 Betreuungsplätzen und der Schwanenschule mit 100 Betreuungsplätzen eingerichtet. In den Jahren 2006/2007, sowie 2007/2008 stellt sich die Situation wie folgt dar.

 

 

Schule

2005/06

2006/07

2007/08

Kath. Grundschule

75

75

75

Schwanenschule

100

100

100

Grundschule Ost

 

75

75

Pestalozzischule

 

12

12

Grundschule Dabringhausen

 

75

75

Grundschule Tente

 

25

25

Grundschule Dhünn

 

50

50

Grundschule Hünger

 

 

 

Insgesamt

175

412

412

 

 

 

 

Derzeit werden die hierzu erforderlichen Umbauarbeiten von der Verwaltung geplant und im 2. Schulhalbjahr 2005/2006 umgesetzt. Die Einführung der Offenen Ganztagsschule erfolgt an allen weiteren beteiligten Schulen mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 spätestens jedoch zum Schuljahr 2007/2008.

 

Die vorliegende Teilfachplanung schafft für die erforderlichen Maßnahmen der Offenen Ganztagsschule an allen betroffenen Schulen im Stadtgebiet einheitliche Rahmenbedingungen, die

 

 

a)                 dem sich abzeichnenden Bedarf gerecht werden

 

            und

 

b)         innerhalb derer sich alle Beteiligten mit den jeweiligen Schulkonzepten mit größtmöglicher Flexibilität bewegen können.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Struktur mittel- bis langfristig eine tragfähige Basis für die einheitliche Umsetzung der Offenen Ganztagsschule in Wermelskirchen darstellt.

 

Die Verwaltung wird über Details der Teilfachplanung in der Sitzung berichten. Auf diese Teilfachplanung aufbauende Schulkonzepte der Schwanenschule sowie des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt werden darüber hinaus in der Sitzung vorgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen im Bereich der Investitionskosten

 

Die anerkennungsfähigen Gesamtkosten pro Gruppe (25 bzw. 12 Kinder) setzen sich aus Pauschalbeträgen zusammen, die zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % aus städtischen Mitteln (Eigenanteil) finanziert werden. Pro Gruppe ergeben sich folgende anerkennungsfähige Gesamtkosten:

 

Maßnahme

Zuschuß 90%)

Stadt (10%)

Gesamtkosten (100%)

Bau

80.000,00 €

8.889,00 €

88.889,00 €

Außenanlagen

10.000,00 €

1.111,00 €

11.111,00 €

Einrichtung

25.000,00 €

2.778,00 €

27.778,00 €

Insgesamt

115.000,00 €

12.778,00 €

127.778,00 €

 

Ausgehend vom heutigen Nachfragestand ist damit zu rechnen, dass die voraussichtlich benötigten 17 Gruppen in den Jahren 2005/2006 bis spätestens 2007/2008 wie folgt finanziert werden können:

 

Schuljahr

2005/2006

2006/2007

2007/2008

voraussichtliche Plätze

175

237

0

voraussichtliche Gruppen

7

10

0

Ausgaben (Festbetrag)

894.446,00 €

1.277.780,00 €

0,00 €

Einnahmen (Land)

805.000,00 €

1.150.000,00 €

0,00 €

Zuschußbedarf insgesamt

89.446,00 €

127.780,00 €

0,00 €

Zuschußbedarf p. Gruppe

12.778,00 €

12.778,00 €

0,00 €

 

            Es ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen für die Errichtung von 17 Betreuungsgruppen auf der Grundlage der vom Land als anerkennungsfähig definierten Kosten in den Schuljahren 2005/2006 bis spätestens 2007/2008 maximal 217.226,00 € betragen wird. Jede weitere einzurichtende Gruppe erhöht diesen Betrag um 12.778,00 €.

 

Die entsprechenden Landesmittel sind von der Verwaltung bereits beantragt worden und werden, entsprechend der vorstehenden Tabelle, in den jeweiligen Schuljahren zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verwendet.

 

Die Haushaltsmittel im Bereich der laufenden Betriebskosten sind für die Maßnahmen im Schuljahr 2005/2006 bereits im Haushalt 2005 veranschlagt.

 

 

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift