Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfe- / Schulausschuss beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Richtlinien in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Sachverhalt: Die Offene Ganztagsschule soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen. Sie ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schultages. Sie sorgt für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Eltern orientiert. Sie umfasst insbesondere: - Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote, - besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder mit besonderen Begabungen sowie - Angebote zur Stärkung der Familienunterstützung Die Offene Ganztagsschule bietet - zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien - Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an. In Kooperation mit vielfältigen Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll sie zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages eine bessere Förderung für alle Kinder ermöglichen. Die Offene Ganztagsschule eröffnet Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Es ist vorgesehen, die Offene Ganztagsschule in Wermelskirchen schrittweise mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 bis zum Schuljahr 2007/2008 flächendeckend an allen Grundschulen in Wermelskirchen sowie in der Primarstufe der Pestalozzischule einzuführen. Gleichzeitig werden die derzeit bestehenden Hortgruppen bis zum Jahr 2007/2008 in die Offene Ganztagsschule überführt, da die Hortförderung des Landes ab diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Zu diesem Zweck ist im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung die als Anlage beigefügte Teilfachplanung 2.4 “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” erarbeitet worden, die im Kern einen Rahmen festlegt, innerhalb dessen sich alle beteiligten Schulen mit ihren jeweiligen Betreuungskonzepten frei bewegen können. Aussagen zu Trägerschaft, Finanzierung, Betreuungszeit, Elternbeiträgen, der verwaltungsmäßigen Abwicklung sowie einer Umsetzungsplanung stellen wesentliche Bestandteile dieses Rahmens dar. Aufgrund der Bedarfsumfrage ist davon auszugehen, dass bis zum Schuljahr 2007/2008 rund 412 Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. In einem 1. Schritt wird die Offene Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in der Katholischen Grundschule mit 75 Betreuungsplätzen und der Schwanenschule mit 100 Betreuungsplätzen eingerichtet. In den Jahren 2006/2007, sowie 2007/2008 stellt sich die Situation wie folgt dar.
Derzeit werden die hierzu erforderlichen Umbauarbeiten von der Verwaltung geplant und im 2. Schulhalbjahr 2005/2006 umgesetzt. Die Einführung der Offenen Ganztagsschule erfolgt an allen weiteren beteiligten Schulen mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 spätestens jedoch zum Schuljahr 2007/2008. Die vorliegende Teilfachplanung schafft für die erforderlichen Maßnahmen der Offenen Ganztagsschule an allen betroffenen Schulen im Stadtgebiet einheitliche Rahmenbedingungen, die a) dem sich abzeichnenden Bedarf gerecht werden und b) innerhalb derer sich alle Beteiligten mit den jeweiligen Schulkonzepten mit größtmöglicher Flexibilität bewegen können. Es ist davon auszugehen, dass diese Struktur mittel- bis langfristig eine tragfähige Basis für die einheitliche Umsetzung der Offenen Ganztagsschule in Wermelskirchen darstellt. Die Verwaltung wird über
Details der Teilfachplanung in der Sitzung berichten. Auf diese Teilfachplanung
aufbauende Schulkonzepte der Schwanenschule sowie des Kreisverbandes der
Arbeiterwohlfahrt werden darüber hinaus in der Sitzung vorgestellt. Finanzielle
Auswirkungen im Bereich der Investitionskosten
Die anerkennungsfähigen Gesamtkosten pro Gruppe (25 bzw. 12 Kinder) setzen sich aus Pauschalbeträgen zusammen, die zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % aus städtischen Mitteln (Eigenanteil) finanziert werden. Pro Gruppe ergeben sich folgende anerkennungsfähige Gesamtkosten:
Ausgehend vom heutigen Nachfragestand ist damit zu rechnen, dass die voraussichtlich benötigten 17 Gruppen in den Jahren 2005/2006 bis spätestens 2007/2008 wie folgt finanziert werden können:
Es ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen für die Errichtung von 17 Betreuungsgruppen auf der Grundlage der vom Land als anerkennungsfähig definierten Kosten in den Schuljahren 2005/2006 bis spätestens 2007/2008 maximal 217.226,00 € betragen wird. Jede weitere einzurichtende Gruppe erhöht diesen Betrag um 12.778,00 €. Die entsprechenden Landesmittel sind von der Verwaltung bereits beantragt worden und werden, entsprechend der vorstehenden Tabelle, in den jeweiligen Schuljahren zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verwendet. Die Haushaltsmittel im Bereich der laufenden Betriebskosten sind für die Maßnahmen im Schuljahr 2005/2006 bereits im Haushalt 2005 veranschlagt.
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