Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) Baugesetzbuch für die Ortslage „Neuenhöhe Nord“ Sachverhalt: Nachdem im Rahmen der allgemeinen Stadtentwicklung das Thema der Außenbereichssatzungen in den letzten Jahren mehrfach im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beraten worden ist, steht ein Großteil der Verfahren im Jahre 2005 vor dem Abschluss. Trotz intensiver Bereisung und Bewertung der einzelnen Hofschaften wurde ein Bereich nicht erfasst, der aber alle Voraussetzungen zum Erlass einer Außenbereichssatzung erfüllt. Es handelt sich dabei um die Ortslage Neuenhöhe, mit der vorhandenen Bebauung nördlich der B 51. (Sh. Plananlage) Da in diesem Bereich eine ausreichende Anzahl von Wohngebäuden (Wohnbebauung von einigem Gewicht / 7 Wohngebäude) und die erforderliche Kompaktheit der Ortslage besteht, ist es begründet auch für diese Ortslage eine entsprechende Satzung aufzustellen. Die vorhandene Ortslage ist auch nicht isoliert zu betrachten, wie dies bei anderen Außenbereichen in der Regel der Fall ist. Gegenüber des geplanten Satzungsbereiches hat die Stadt in den letzten Jahren den Flächennutzungsplan mit einer Darstellung als Mischbaufläche geändert. Hier kann eine entsprechende städtebauliche Entwicklung stattfinden, die mit dem geplanten Satzungsbereich in Verbindung steht. Nicht zuletzt dient diese Satzung der Klarstellung über eine mögliche bauliche Entwicklung der bestehenden Grundstücke in diesem Bereich, die auch in Teilen gewerblich genutzt werden und weitergenutzt werden sollen.
Anlage/n: Übersichtsplan Abgrenzung geplanter Satzungsbereich Geplanter Satzungstext |
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