Vorlage - RAT/0356/2005  

 
 
Betreff: Einleitung eines Satzungsverfahrens für eine Aussenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB im Bereich der Ortslage Neuenhöhe
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
21.02.2005 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) Baugesetzbuch für die Ortslage „Neuenhöhe Nord“

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem im Rahmen der allgemeinen Stadtentwicklung das Thema der Außenbereichssatzungen in den letzten Jahren mehrfach im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beraten worden ist, steht ein Großteil der Verfahren im Jahre 2005 vor dem Abschluss.

 

Trotz intensiver Bereisung und Bewertung der einzelnen Hofschaften wurde ein Bereich nicht erfasst, der aber alle Voraussetzungen zum Erlass einer Außenbereichssatzung erfüllt.

 

Es handelt sich  dabei um die Ortslage Neuenhöhe, mit der vorhandenen Bebauung nördlich der B 51. (Sh. Plananlage)

 

Da in diesem Bereich eine ausreichende Anzahl von Wohngebäuden (Wohnbebauung von einigem Gewicht / 7 Wohngebäude) und die erforderliche Kompaktheit der Ortslage besteht, ist es begründet auch für diese Ortslage eine entsprechende Satzung aufzustellen.

 

Die vorhandene Ortslage ist auch nicht isoliert zu betrachten, wie dies bei anderen Außenbereichen in der Regel der Fall ist. Gegenüber des geplanten Satzungsbereiches hat die Stadt in den letzten Jahren den Flächennutzungsplan mit einer Darstellung als Mischbaufläche geändert. Hier kann eine entsprechende städtebauliche Entwicklung stattfinden, die mit dem geplanten Satzungsbereich in Verbindung steht.

 

Nicht zuletzt dient diese Satzung der Klarstellung über eine mögliche bauliche Entwicklung der bestehenden Grundstücke in diesem Bereich, die auch in Teilen gewerblich genutzt werden und weitergenutzt werden sollen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung eines Verfahrens zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslage „Neuenhöhe Nord“

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Übersichtsplan

 

Abgrenzung geplanter Satzungsbereich

 

Geplanter Satzungstext