Vorlage - RAT/0349/2005  

 
 
Betreff: Genehmigung eines Eilbeschlusses gem. § 60 GO betr. Tagesstättengruppe im Ev. Kindergarten Dhünn
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Jugendamt
Bearbeiter/-in: Weiß, Bernd   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 GO den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2005 zur Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe im Ev. Kindergarten Dhünn (Drs.-Nr. RAT/0328/2005).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2005 – TOP. 6 – unter Inanspruchnahme des § 60 GO einstimmig beschlossen, im Ev. Kindergarten Dhünn ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 eine Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe umzuwandeln. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt, dass der Jugendhilfeausschuss dieser Regelung zustimmt. Dieser hat in seiner Sitzung am 01.02.2005 der Beschlussvorlage RAT/0328/2005 einstimmig entsprochen.

 

Der Eilbeschluss ist gem. § 60 Abs. 1 GO vom Rat der Stadt zu genehmigen.